5.2.2 Wasser
             Grundsatz: Erhalt und  Schutz von Wasserressourcen.
             5.2.2.1 Wassermenge und  -qualität
             Kriterium: Der  Wirtschaftsteilnehmer liefert Informationen darüber, wie Wassermenge  und -qualität von Wasserentnahme und  –freisetzung [Abwassereinleitung] berücksichtigt werden. (…)
             5.2.2.1.1 Indikator:  Beschreibung der angewendeten Verfahren zur Ermittlung möglicher  Auswirkungen auf die Wassermenge, einschließlich der  Berücksichtigung der Erschöpfung der Wasservorräte und anderer  wichtiger chemischer, physikalischer und/oder biologischer  Parameter. Beschreibung der angewendeten Verfahren zur Ermittlung  möglicher Auswirkungen auf die Wasserqualität, einschließlich der  Berücksichtigung der Eutrophierung und Sauerstoffzehrung sowie  anderer wichtiger chemischer, physikalischer und/oder biologischer  Parameter. Die Auswirkungen auf die Wassermenge und –qualität  müssen in Bezug auf Wasserquellen und aufnehmende Einrichtungen  [gemeint sind die „Vorfluter“] berücksichtigt werden.
             5.2.2.1.2 Indikator:  Auflistung der Auswirkungen auf die Wasserentnahme an Wasserquellen,  die unter Anwendung der Verfahren in  5.2.2.1.1 ermittelt wurden.
             5.2.2.1.3 Indikator:  Auflistung der Auswirkungen auf die Wasserfreisetzung an aufnehmende  Einrichtungen [gemeint ist die  Einleitung von Abwässern in   „Vorfluter“ bzw. ins Grundwasser], die unter Anwendung der  Verfahren in 5.2.2.1.1 ermittelt wurden.
             5.2.2.1.4 Indikator:  Beschreibung von eingeleiteten Maßnahmen zum Umgang der unter  5.2.2.1.2 und
             5.2.2.1.3 aufgeführten  Auswirkungen.
             5.2.2.1.5 Indikator: Angabe  der Absolut- oder Nettowerte von Schlüsselparametern oder Metriken  [gemeint sich Messgrößen wie beispielsweise Kubikmeter pro Tag],  die verwendet werden, um die  Wirkung des Umgangs mit den  in 5.2.2.1.2 und 5.2.2.1.3 ermittelten Auswirkungen zu messen.
             (…)
            
              
              
              5.3.4  Wassernutzungsrechte
             Grundsatz: Achtung der  Wassernutzungsrechte.
             5.3.4.1 Wasserverfügbarkeit  in wasserarmen [sic!] Ländern
             Kriterium: Der  Wirtschaftsteilnehmer in wasserarmen Ländern liefert Informationen  dazu, wie die Verfügbarkeit von Wasser  für den menschlichen Gebrauch und die Lebensmittelproduktion  berücksichtigt wird.
             5.3.4.1.1 Indikator:  Beschreibung der angewendeten Verfahren zur Ermittlung möglicher  Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Wasser innerhalb der  betroffenen lokalen Strukturen, einschließlich der Auswirkung auf  die Wassermenge und -qualität für den menschlichen Gebrauch und die  Lebensmittelproduktion.
             5.3.4.1.2 Indikator:  Beschreibung des Prozesses zur Bestimmung der betroffenen lokalen  Strukturen.
             5.3.4.1.3 Indikator:  Auflistung der unter Anwendung der Verfahren in 5.3.4.1.1 ermittelten  möglichen Auswirkungen.
             5.3.4.1.4 Indikator:  Beschreibung des Prozesses für eine Beratung und die Erlangung  freier, vorheriger und informierter Einverständniserklärung von  örtlichen Stakeholdern in Bezug auf Wasserverfügbarkeit.
             5.3.4.1.5 Indikator:  Beschreibung von eingeleiteten Maßnahmen zum Umgang mit den unter  5.3.4.1.3 aufgeführten möglichen  Auswirkungen, einschließlich der Grundsätze, Verfahrensweisen und  Praktiken.