aktualisiert:
29.September 2016

 

 

 

 

 

Volltextsuche:

 

 

 


 

 

  Nachrichten  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 24.8.2016

Völlig neue Inhalte bei der Überarbeitung
der EG-Trinkwasserrichtlinie?

 

Die in die Jahre gekommene EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 könnte mit völlig neuen Inhalten aufgeladen werden – bis hin zu einer Bürgerbeteiligung in der Trinkwasserversorgung. Über die Brüsseler Vorstellungen zu einer Generalrevision der Richtlinie berichtet Dr. Claudia Castell-Exner in der April-Ausgabe der ENERGIE-WASSER-PRAXIS (S. 14-15) – und setzt damit ihre Berichterstattung aus der Januar-Ausgabe der ewp fort (siehe die Zusammenfassung im Hygiene-Newsletter 01/2016).

Unter der Überschrift „Die EG-Trinkwasserrichtlinie – künftig in neuem Zuschnitt“ informiert die DVGW-Mitarbeiterin darüber, dass derzeit sechs grundlegende Optionen für eine Revision der Richtlinie diskutiert werden. Dazu gehört u.a., dass das Konzept für einen Water Savety Plan der Weltgesundheitskommission (WHO) einen höheren Stellenwert bekommen soll.

Nach diesem Konzept müssen die Wasserversorger eine Risikoanalyse für die gesamte Prozesskette vom Grundwasserneubildungsgebiet bis zum Zapfhahn vornehmen.

Nach einer weiteren Option soll die Information der BürgerInnen über die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit verbessert werden. Derartige Informationen soll man künftig auch über das Smart-Phone abrufen können.

Besonders interessant erscheint uns die Option 4: Danach sollen sich „verantwortungsbewusste Trinkwasserkonsumenten in Entscheidungsprozessen der Wasserversorgung engagieren“. Den Konsumenten soll im Management der Trinkwasserversorgung ein Mitspracherecht eingeräumt werden – beispielsweise durch den Aufbau von Verbraucherbeiräten. Wasseraffine BürgerInnen sollen in „verantwortungsvolle Entscheidungen“ – so u.a. bezüglich der Reduzierung von Wasserverlusten, bei vorgesehenen Investitionen, Wassertarifen und Preiskalkulationen - einbezogen werden. [Damit greift die Option 4 eine Empfehlung zur aktiven Nutzerbeteiligung aus der ISO 24510 auf. Die angestrebten Mitspracherechte der WasserkonsumentInnen könnten letztlich auch neue Anforderungen an die Kommunikationfähigkeiten der Gesundheitsämter hervorrufen – und zwar immer dann, wenn es im Rahmen der Bürgerbeteiligung um die Einschätzung der Risiken in der Trinkwasserversorgung geht.]

Kommt das Menschenrecht auf Wasser
in die Trinkwasserrichtlinie?

 

Nach der Option 5 soll auch die Leistungsfähigkeit (Performance) der Wasserversorger und deren Nachhaltigkeit gestärkt werden. Das betrifft vor allem die Ressourceneffizienz, die u.a. über ein nationales Benchmarking gemessen werden soll. Unter die Ressourceneffizienz werden in der Option 5 „auch Maßnahmen zur Wasserwiederverwertung, zum Wassersparen und zur Regenwassernutzung“ gezählt.[Bezüglich dieser Punkte ist anzunehmen, dass sie u.a. wegen hygienischer Risiken auf großen Widerstand bei den deutschen Wasserversorgern stoßen werden – Motto: „Wir sind hier doch nicht in der Sahelzone!“]

Als Spätfolge der Europäischen Bürgerinitiative für ein Menschenrecht auf Wasser soll nach der Option 6 jedem Bürger in der EU das Recht auf den Zugang zu qualitativ einwandfreiem Trinkwasser und zu adäquaten sanitären Einrichtungen gewährleistet werden.

Der DVGW vertritt die Meinung, dass mit den genannten Optionen die Trinkwasserrichtlinie völlig überladen würde. Man müsse nach Wegen suchen, den Inhalt der Optionen in passendere Richtlinien zu verlagern. Der Regelungsumfang der Trinkwasserrichtlinie solle wie bisher auf die Festlegung von Qualitätsparametern und auf das Überwachungsmonitoring beschränkt werden. Seine Bedenken gegenüber einer Aufblähung der Richtlinie hat der DVGW über den europäischen Dachverband der Wasserversorger (EurEau) in das jetzt anlaufende „Impact Assessment“ eingebracht. In diesem Überprüfungsprozess soll gecheckt werden, welche positiven und negativen Konsequenzen die Umsetzung der sechs Optionen in die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie haben könnte.

Die Ergebnisse aus dem Assessment sollen bis Sommer 2016 vorliegen. „Erst dann wird die Generaldirektion Umwelt eine endgültige Entscheidung treffen, ob die Richtlinie vollständig überarbeitet wird oder nicht.“

Die Stellungnahme von EurEau kann unter
www.dvgw.de/mein-dvgw/wasser-themen-in-europa/trinkwasser-richtlinie/nachgelesen werden.


EU-einheitliche Qualitätsstandards
für die Verpackung von Trinkwasser

 

Besonders am Herzen liegt dem DVGW, dass in der Novelle der Trinkwasserrichtlinie EU-einheitliche Qualitätsanforderungen für Materialien und Produkte aufgenommen werden, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen (s. RUNDBR. 1089/4). Hier hat es in den letzten Jahren viel Wildwuchs gegeben. Teilweise schien es sogar so, das durch den freien Warenverkehr in der EU die hygienisch und chemisch einwandfreie „Verpackung“ des Trinkwassers in Gefahr kommen könnte. Zu Materialien und Produkten in Kontakt mit Trinkwasser hat die Generaldirektion jetzt eine eigene Studie in Auftrag gegeben, die bis Nov. 2016 auf dem Tisch liegen soll. Zum bisherigen Kerninhalt der Trinkwasserrichtlinie – nämlich den Parameterlisten mit den Grenzwerten für Wasserinhaltsstoffe – hat die Generaldirektion Umwelt bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Überprüfung in Auftrag gegeben werden. Dabei soll auch untersucht werden, ob neue Parameter in den Anhang 1 aufgenommen bzw. einige der bisherigen Parameter gestrichen werden können. Ferner soll in der WHO-Überprüfung auch eine Bewertung von Kombinationseffekten von chemischen Wasserinhaltsstoffen vorgenommen werden. Der DVGW hat sich vorgenommen, sich bei der WHO auch in diesen Überprüfungsprozess einzuschalten.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
Zurück zur Startseite


  2005 by wd team stuttgart      xxl sicherheit