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	       1. Januar 2017 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief,
            5.12.2016 
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      
      
EU-Ministerrat  wünscht sich  
eine nachhaltige Wasserpolitik 
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Am  17. Okt. 2016 hat der EU-Ministerrat unter der Überschrift  „Nachhaltige  Wasserwirtschaft - Schlussfolgerungen des Rates“  ein Thesenpapier mit „Schlussfolgerungen“  zur wasserpolitischen Zukunft in der EU veröffentlicht. Aufreger für die deutsche Wasserwirtschaft dürfte  sein, dass der Ministerrat in seinen aquatischen  Nachhaltigkeitsvorstellungen erneut einen Schwerpunkt  auf das Wassersparen legt. So betont der Ministerrat u.a. „wie wichtig die  nachhaltige Verringerung des Wasserverbrauchs durch die  Wirtschaftssektoren und die Bürger der EU“ sei. Deshalb ruft  der Ministerrat die Mitgliedstaaten dazu auf, 
      „gegebenenfalls  Maßnahmen zur Förderung einer effizienten Nutzung von Wasser in  allen relevanten Wirtschaftssektoren zu ergreifen, unter anderem  durch Folgendes:   
      
              
        Schaffung  	angemessener Anreize für eine effiziente Nutzung der  	Wasserres-sourcen über die Gestaltung der Wasserpreise,   
              
        Investitionen  	in die Verringerung von Wasserverlusten und Leckagen, (…) 
              
        Schaffung  	und Entwicklung ergänzender Wasserversorgungsinfrastrukturen, unter  	Berücksichtigung der einschlägigen Maßnahmen zur Verhinderung von  	Wasserknappheit und Dürren und zur Anpassung daran sowie zur  	Förderung von Wassereffizienz und zur Steuerung der  	Wassernachfrage,   
              
        Förderung  	innovativer Technologien und Verfahren zur Ermöglichung einer  	nachhaltigen und effizienten Nutzung und Wiederverwendung von  	Wasser, auch für Bewässerungssysteme, Landwirtschaft, Industrie  	und Tourismus, (…).“   
       
      Die  „Schlussfolgerungen“ des Ministerates gibt es zum Download unter 
        data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13342-2016-INIT/de/pdf 
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Ministerrat:  Wassersparvorgaben  
sollen differenziert gehandhabt werden 
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Die  Wasserversorger in Deutschland vertreten die Meinung, dass schon viel  zu viel Wasser gespart würde – und dass dies u.a. auf Kosten der  Hygiene gehe und die Kosten hochtreiben würde (beispielsweise durch  zusätzliche Spülungen im Trinkwasserversorgungsnetz und in der  Kanalisation – siehe Kasten unten). Der erste Schreck bei den  deutschen Wasserwerkern über die Wassersparvorgaben aus Brüssel  dürfte sich allerdings schnell legen. Denn der Ministerrat betont an  verschiedenen Stellen in seinen „Schlussfolgerungen“, dass man  beim Wassersparen regional  differenziert vorgehen werde. So erkennt der Ministerrat an, 
      
        „dass  die Mitgliedstaaten auf spezifische Bedürfnisse und Gegebenheiten  ausgerichtete Maßnahmen ergreifen sollten, da einheitliche Lösungen  für alle nicht zweckmäßig sind, (…).“ 
       
      Es  ist also nicht zu erwarten, dass den deutschen Wasserversorgern  demnächst vom EU-Ministerrat ein rigider Wassersparkurs übergestülpt  wird. 
      Auch  die EU-Kommission hatte bereits in einem Schreiben vom 11.07.2013 an  den damaligen Bundesratspräsidenten betont, dass die Kommission  keineswegs vorhabe, „EU-weite Vorgaben zur Senkung des  Wasserverbrauchs vorzuschlagen“. Anlass des besänftigenden  Schreibens an Winfried Kretschmann war die Unruhe, die schon damals  in der deutschen Wasserpolitik auf Grund des „blueprints“ (s.  RUNDBR. 1007/4, 985/4) entstanden war. In dem Thesenpapier zur  Weiterentwicklung der Wasserrahmenrichtlinie war bereits im Jahr 2012  betont worden, dass man sich in der EU eines sparsameren und  effizienteren Wassergebrauchs befleißigen müsse. 
      
        
          
              
                
                
                Wer an der  Toilettenspülung spart,   
                muss den Abflussreiniger  löhnen 
            Wasserwerker ärgern sich  nicht nur über all zu geiziges Wassersparen. Auch schräge  Wassergebührenvergleiche sorgen bei Wasserwerken regelmäßig  für Verdruss. Und wenn beides zusammenkommt, ist es mit der guten  Laune im Wasserwerk ganz vorbei - so wenn beipielsweise der  Tarifvergleicher „netzsieger.de“ ausrechnet, wie unterschiedlich  teuer es ist, in verschiedenen deutschen Städten die Klospülung zu  betätigen – und das dann im Okt. 16 auch noch ein großes  Medieninteresse findet. Siegfried Gendris kommentiert diesen  Spülkostenvergleich auf seinem Blog „Lebensraum Wasser“  (s. RUNDBR. 1082/1):  
            „Aber sollte man sich  nicht fragen, wozu das Wasser eigentlich da ist. Wasser bedeutet Hygiene. Wer will schon daran sparen?  Versicherer beklagen zudem zunehmende Leckagen,  weil das Wasser zu lange in den Leitungen steht. Auch die städtischen  Abwasserbetriebe müssen immer häufiger mit Trinkwasser  die Kanäle spülen, weil Wassersparen die  Ressourcen schonen soll. Zahlen muss dann die Allgemeinheit. 
            Dem vermeintlichen  Wasserpreis- und Ersparnisvergleich könnte man einen anderen  entgegen setzen: Die Kosten für  Abflussreinigung. Was die Netzsieger nicht  berücksichtigen, mit jedem gesparten Liter Wasser bei der  Beseitigung der Toiletteninhalte steigt auch das Risiko von  Verstopfungen der Abwasserleitungen. Zwischen 50 und 200 Euro  zahlt der häusliche Toilettennutzer, wenn die Spülvorgänge stocken  oder der Abfluss verstopft ist. Natürlich können die Beträge auch  deutlich höher werden, wenn der Schaden – wie üblich – am  Wochenende auftritt.“ 
              
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              EU-Ministerrat  für hygienisch  
              einwandfreies Abwasserrecycling 
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In  seinen „Schlussfolgerungen“ zur europäischen  Wasserwirtschaftspolitik hebt der Ministerrat ferner hervor, dass  Bestandteil einer effizienten Wasserverwendung auch das  Abwasserrecycling sein müsse: „Die Wiederverwendung von  Wasser“ könne „zusätzlich zu anderen Wassereinspar- und  –effizienzmaßnahmen als Teil einer integrierten Wasserwirtschaft  ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Wasserknappheit und zur  Anpassung an den Klimawandel darstellen“. Der Ministerrat ruft  deshalb die Mitgliedstaaten auf, 
        
          „gegebenenfalls  unter Berücksichtigung der regionalen Umstände Maßnahmen zur  Förderung von Verfahren zur Wiederverwendung von Wasser zu ergreifen  und dabei ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und  der Umwelt zu gewährleisten, da die Wiederverwendung von Wasser zu  wirtschaftlichen Einsparungen, Umweltschutz, Ankurbelung von  Investitionen in neue Technologien und Schaffung ‚grüner‘  Arbeitsplätze beitragen kann.“ 
         
        Der  Ministerrat betont in diesem Zusammenhang, 
        
          „dass  gut behandeltes kommunales Abwasser für eine Vielzahl von Zwecken in  der Landwirtschaft, in der Industrie, in der nachhaltigen  Stadtentwicklung und beim Schutz von Ökosystemen wiederverwendet  werden kann“. 
         
        Der  Rat nimmt deshalb auch „mit  Interesse die Absicht der Kommission zur Kenntnis, 2017 einen  Vorschlag über die Mindestqualitätsanforderungen für  wiederverwendetes Wasser in der EU zu unterbreiten“. 
        Die  Absicht, einen EU-Standard zum Abwasserrecycling zu erarbeiten, war  ebenfalls schon in dem oben erwähnten „blueprint“ zu lesen  gewesen. Da man in der deutschen Wasserpolitik und –wirtschaft dem  Abwasserrecycling eher skeptisch gegenüber steht, hatte die  EU-Kommission bereits in ihrem Schreiben von 2013 an Winfried  Kretschmann versichert, dass bei der Wiederverwendung von gereinigtem  Abwasser „Gesundheits-  und Umweltaspekte zu berücksichtigen seien“.  Deshalb plane die Kommission die Ausarbeitung „EU-weiter  Standards“ für  das Abwasserrecycling (vgl. RUNDBR. 942/1-2, 903/1-3, 678/2). 
         
        
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              Kryptisch:  Was sind  
              „Wasserzuteilungssysteme“ und „Wasserkonten“? 
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In  seinen oben erwähnten „Schlussfolgerungen“ zur künftigen  Wasserwirtschaftspolitik will sich der EU-Ministerrat auch für eine „Verbesserung der Systeme für die Wasserzuteilung,  einschließlich der Umsetzung von Wasserkonten“ einsetzen. Da  rätselt man zunächst: Soll es künftig im Rahmen von  Wasserzuteilungssystemen Lebensmittelkarten für den Bezug von Wasser  geben? Und was sind „Wasserkonten“. Schlauer wird man,  wenn man sich dazu eine Mitteilung der EU-Kommission zur  Interpretation des blueprints aus dem Jahr 2012 (Drs. 720/12)  anschaut: 
        
          „In  einem ersten Schritt hat die Kommission zusammen mit der EUA [Europäischen Umweltagentur; Anm. BBU] Wasserkonten  für Einzugs- und Teileinzugsgebiete eingeführt, die von den  Mitgliedstaaten und Interessenträgern im Kontext der Gemeinsamen  Durchführungsstrategie (CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie zwar  noch weiter konkretisiert werden müssen, aber in vielen  Einzugsgebieten das ‚fehlende Bindeglied‘ für die  Wasserbewirtschaftung darstellen. Sie geben Wasserbewirtschaftern  Auskunft über den Wasserzufluss in bzw. den Wasserabfluss aus einem  Einzugsgebiet und über die Wassermengen, die voraussichtlich zur  Zuteilung zur Verfügung stehen werden. Wasserkonten schließen  insofern eine Lücke, als sie Informationen liefern, die bisher nur  fragmentiert und vereinzelt zur Verfügung standen.  
          Sofern sie sich  durchsetzen, könnten Wasserkonten nachhaltig dazu beitragen, das  Problem der Wasserknappheit zu lösen, indem beispielsweise  strukturell bedingter und sporadisch auftretender Wasserstress  genauer untersucht und ein besserer Überblick über  Wasserressourcenindikatoren gewonnen wird. Sie sind eng an die  Ermittlung der ökologisch erforderlichen Mindestwassermenge  geknüpft, denn sie dürften dafür sorgen, dass die Bedürfnisse der  Natur respektiert werden und dass sich das Wassergleichgewicht eines  Einzugsgebiets in nachhaltigen Grenzen hält.“ 
         
        Ein  Wasserkonto ist also eine Bilanzierung, wie viel Wasser in einem  Flusseinzugsgebiet sowohl für die Nutzung durch den Menschen als  auch für den Bedarf der Natur zur Verfügung steht. Basierend auf  dieser Wassermengenbilanz kann dann in Wassermangelregionen  beispielsweise bestimmt werden, wie viel Wasser bestimmten  Nutzergruppen (beispielsweise Bewässerungswasser für die  Landwirtschaft oder Kühlwasser für thermische Kraftwerke) „zugeteilt“ werden kann (siehe Kasten). 
        
          
            
                
                  
                  
                  
                  Wie viel Wasser ist noch auf dem Konto? 
               Mehr zu Wasserkonten und  Wasserzuteilungssystemen kann man im EEA-Report 11/2012 der  Europäischen Umweltagentur mit dem Titel „Water resources in  Europe in the context of vulnerability“ nachlesen –  herunterladbar unter: 
               http://www.eea.europa.eu/publications/water-resources-and-vulnerability?&utm_campaign 
  =water-resources-and-vulnerability&utm_ 
  medium=email&utm_source=EEASubscriptions 
               Dort heißt es auf Seite 6: 
               „Like financial accounts,  water accounts will help water managers to better control water  resources in their area. (…) Instead of annual data, water accounts  should be updated monthly to take into consideration the seasonal  variations in water flow.“ 
               Und auf S. 76 wird nochmals  betont, dass es wichtig sei, den „Kontostand“ mindestens  monatlich und möglichst kleinräumig abrufen zu können: 
               „Water scarcity is for  most areas a seasonal pro-blem, occurring during summer when water  demand is highest (e.g. for  agriculture) and availability is low. For this reason, (…)  the European Commission and the EEA developed a water accounting  methodology on monthly and sub-basin data scales based on more  extensive data flows.“ 
                
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