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	       8. August 2016 
	      
	    
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      BBU-Wasserrundbrief,
            24.7.2016 
      
        
        
      
        
        
       
      
        
        Einschränkungen  für Fracking  
        –  aber  kein generelles Verbot 
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Das vom Bundestag am 24. Juni  2016 beschlossene Fracking-Gesetzes-Paket hat nicht nur bei  Umweltverbänden Enttäuschung ausgelöst. „Ich hätte mir ein  absolutes Verbot der Fracking-Technologie in Deutschland  gewünscht“, sagte die Hessische Umweltministerin Priska  Hinz (Grüne) zur Entscheidung des Bundesstages zum Fracking in  Deutschland. Die nun gefundene Regelung lasse „leider immer noch  Schlupflöcher zu, doch verschärft sie auch die Anforderungen  an das Fracking gegenüber den Ausgangsvorschlägen der  Bundesregierung“ – siehe zu den Details den  Kasten. 
      
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„Fantasiedefinition“:  Konventionelles  
und unkonventionelles Fracking 
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Ursprünglich hatte die  Regierung vorgesehen, unterhalb einer fiktiven 3000 Meter-Grenze  das unkonventionelle Fracking in Schiefergesteinen zuzulassen.  Mit der Streichung der 3000 m-Grenze wird unkonventionelles  Fracking nur noch im Ausnahmefall möglich. Dazu noch ein Mal die  hessische Umweltministerin: „Kritisch bleibt, dass  Erprobungsvorhaben für das unkonventionelle Fracking mit  Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich sind“  (siehe Kasten). 
      Zulässig  bleibt weiterhin das konventionelle Fracking in Sandsteinformationen  (Tight-Gas-Fracking), das vor allem in Niedersachsen seit  Jahrzehnten praktiziert wird. Tight-Gas-Fracking wird allerdings  in besonders sensiblen Regionen ausgeschlossen. Zu den  Ausschlussflächen gehören Natur- und Wasserschutzgebiete  sowie Einzugsgebiete für die Trinkwasserversorgung und  Lebensmittelherstellung. Dass Fracking in Sandsteinformationen  wieder zulassungsfähig ist, wird von Umweltverbänden  besonders kritisiert, denn auch beim Sandsteinfracking würden  ähnliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken wie beim  Schiefergas-Fracking bestehen. 
      „Durch  die Einführung der Fantasiedefinitionen ‚konventionelles‘ und  ‚unkonventionelles Fracking‘ suggeriert die Große Koalition,  dass es eine harmlose und eine gefährliche Variante des Fracking  gäbe. Nirgendwo sonst auf der Welt wird diese Unterscheidung  getroffen“, 
      kritisierte  beispielsweise das Münchener Umweltinstitut. Die ausführliche  Kritik des Umweltinstituts unter 
        http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/einschraenkungen-fuer-fracking-aber-kein-verbot.html 
        Dort  findet sich auch eine Übersicht, wie die einzelnen  Bundestagsabgeordneten abgestimmt haben. 
       
      
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Kommt  es zu einer Antragsflut  
für  Sandsteinfracking? 
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Der  BBU geht davon aus, dass die GroKo mit dem beschlossenen Gesetzpaket  das Tight-Gas-Fracking in Sandsteinformationen „auf eine  rechtssichere Basis gestellt“ habe. Damit werde „eine gigantische Fracking-Welle über Niedersachsen,  Schleswig-Holstein und Teile weiterer Bundesländer hereinbrechen“.  Die Auseinandersetzungen würden nach der Bundestagsentscheidung  
        
          „in  eine neue Phase“ eintreten, weil „die  Auseinandersetzung (…) jetzt bei jedem konkreten Fracking-Vorhaben  vor Ort erfolgen“ werde. 
          
            
              Der Kampf gegen  Tight-Gas-Fracking wird nun in Genehmigungsverfahren,  Erörterungsterminen sowie bei Bürgerversammlungen und  Demonstrationen stattfinden.“ 
         
        Demgegenüber  erwarten Zeitungskommentaren, dass Fracking politisch tot sei und  kein Konzern mehr bereit sei, sich am Fracking die Finger zu  verbrennen. 
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Fracking:  Wasserversorger   
und  
Bierbrauer erleichtert 
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Die  Wasserversorger haben sich reihum zufrieden mit den vorgesehenen  Einschränkungen für das Fracking gezeigt. „Dass sich Berlin  nun entschieden hat, Fracking weitestgehend zu verbieten, erleichtert  uns sehr“, bekundete beispielsweise die GELSEN-WASSER AG am  24.06.16 – und weiter: „Dem gemeinsamen Ziel,  Trinkwasser auch zukünftig aus unbelasteten Ressourcen zu  gewinnen, sind wir einen großen Schritt näher gekommen.“  
        Auch der Deutsche Brauerbund hatte das verabschiedete  Gesetzpaket zum Fracking als "wichtigen Schritt in die  richtige Richtung" begrüßt. Für konventionelles Fracking  in Sand- und Kalksteinformationen bestehe jetzt „ein  ausdrückliches Verbot in Bereichen von Wasserschutzgebieten und  Einzugsgebieten für die öffentliche Wasserversorgung sowie in  Heilquellenschutzgebieten, in Einzugsgebieten von  Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser  für die Herstellung von Lebensmitteln bzw. Getränken“ – und  somit auch für Grundwasser, das zum Brauen von Bier eingesetzt  werde. 
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Fracking:  Spatz auf der Hand   
oder  Taube auf dem Dach? 
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Im  Vorfeld der Bundestagsentscheidung zur partiellen Zulassung des  Frackings war es zu einer Kontroverse zwischen dem  Hardcoreflügel der Frackinggegner und dem Bundesverband der  Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft gekommen.  
        Im April 2016  hatte der BDEW erneut darauf gedrängt, das vorliegende Gesetzespaket  zum Fracking endlich zu verabschieden. Der BDEW hatte die Sorge  artikuliert, 
        
          „dass sich die entscheidende politische  Diskussion weiter verzögert“ und „die dringend  benötigte Verabschiedung der aus unserer Sicht vernünftigen  Schutzregelungen der Trinkwasserressourcen und der notwendigen  Regelungen für eine Transparenz und Beteiligung für Wasserversorger  und Bevölkerung“  
         
        noch weiter auf die lange Bank geschoben  würde. Dies wäre deshalb fatal, weil zahlreiche  Aufsuchungsverfahren für Frackingvorhaben in  Wasserschutzgebieten zur Genehmigung anstehen würden.  Bei einer weiteren Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens zum  Fracking sei zu befürchten, dass die Genehmigungsbehörden der  Bundesländer die Frackinganträge nach den bestehenden Regelungen  des Bergrechts durchwinken könnten. Der BDEW hatte deshalb die  Umweltverbände am 20.04.16 gebeten, sich ebenfalls „für eine  kurzfristige Verabschiedung“ des neuen Frackingrechts  stark zu machen.  
        Die ultimativen GegnerInnen des Frackings – so  u.a. von no-moor-fracking - konnten der Bitte des BDEW nicht viel  abgewinnen: Die Stellungnahme der Wasserversorger würde  
        
          „den  Eindruck vermitteln“,  dass die Wasserversorger „das  vermeintliche Regelungspaket der Bundesregierung nicht intensiv  ausgewertet und/oder verstanden“ hätten – und weiter: „Lieber  kein Gesetz (…) als dieses Fracking-Etablierungsgesetz!“  
         
        Die für die Wasserversorger unverschämt wirkende Unterstellung  wollte der BDEW nicht unkommentiert lassen. Zahlreiche  Behauptungen der ultimativen Frackinggegner seien schlichtweg „falsch“ oder würden von „fehlender  Kenntnis“ des Gesetzentwurfs zeugen. Mit der strikten Ablehnung des  vorliegenden Gesetzentwurfs wollten die Hard-Core-Fracking-Gegner  wohl mutwillig in Kauf nehmen, „dass  alles so bleibt, wie es ist“. 
        Weitere  Auskunft zu den divergierenden Einschätzungen des neuen  Frackingrechts: 
          info@no-moor-fracking.de 
          Michaela.Schmitz@bdew.de 
          
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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