„Möglichst“ schon im Jahr 2015 hätte die EU-Kommission eine Strategie  gegen Pharmawirkstoffe im Wasserkreislauf vorlegen müssen.  Dieses Ziel hatte sich die EU-Kommission in Artikel 8c der Richtlinie  2013/39/EU selbst auferlegt. In der Richtlinie geht es um die  Erweiterung des Katalogs prioritär gefährlicher Stoffe. Die  Richtlinie sieht u.a. vor, dass ausgewählte Pharmawirkstoffe und  Hormone erst gar nicht mehr in den Wasserkreislauf gelangen sollten.  Dazu ist vorgesehen, dass in absehbarer Zeit diese Stoffe mit  ultrascharfen „Umweltqualitätsnormen“ belegt werden (s.  RUNDBR. 1036/3). 
      Damit überhaupt eine Chance besteht, dass die  Normen erfüllt werden können, sollten die Normen von einer  EU-Strategie flankiert werden. Die Strategie gegen  Pharmawirkstoffe in der aquatischen Umwelt sollte darauf  angelegt sein, das Übel schon an der Wurzel zu packen –  möglichst durch ein „grünes Pharma-Design“, also durch die  „Konstruktion“ von Arzneimitteln, die so gut abbaubar sind,  dass sie erst gar nicht mehr in die Gewässer durchschlagen.  Allerdings musste die EU-Kommission im Jahr 2015 eingestehen,  dass sie mit leeren Händen dasteht. 
      Misstrauische Zeitgenossen  vermuteten sogleich, dass die Kommission unter dem Druck der  Pharmabranche die Segel gestrichen hätte. Der Verdacht wurde  noch verstärkt, als die Kommission die Erarbeitung der  versprochenen Strategie noch nicht einmal in ihr Arbeitsprogramm für  2016 aufgenommen hatte. In der deutschen  Wasserwirtschaftsverwaltung reagierte man verbiestert: Es machte  sich die Befürchtung breit, dass man von EU-Kommission scharfe  Grenzwerte für Pharmawirkstoffe in Oberflächengewässern  verabreicht bekommt – dass aber andererseits die Kommission  keinerlei Engagement zeigt, die Quellen zu stopfen. 
      Jetzt  aber gibt es neue Hoffnung: Mit Schreiben vom 11.10.16 an Anja Leetz,  Geschäftsführerin von „Health Care Without Harm Europe“,  stellte die Generaldirektion Umwelt in Aussicht, dass die  EU-Strategie zur Ein-schränkung  der Gewässerverschmutzung durch Pharmawirkstoffe im Jahr 2017  vorgelegt werden könnte. In dem uns vorliegenden Brief gestand die  Generaldirektion Umwelt einen Zeitverzug ein, versichert aber,  dass man zumindest beim Zusammenstellen von Informationen  Fortschritte gemacht habe. Die Generaldirektion Umwelt  beabsichtige, in Kürze eine öffentliche Konsultation  auszurichten, um die Ausarbeitung einer Strategie voranzubringen.