Der  Ernährungspolitische Bericht 2016 der Bundesregierung widmet sich auch dem Rohrleitungs- und  Installationsmaterial in der häuslichen Trinkwasserversorgung.   Dabei sei festzustellen, „dass  der Einfluss von Werkstoffen und Materialien, aus denen Rohrleitungen  und Armaturen gefertigt werden, auf die Qualität des Trinkwassers  zunimmt“.  Der Bericht führt dies auf unsere gestiegenen Komfortansprüche  zurück. Die würden zum Einen  „zu  komplexeren Installationen mit längeren Leitungswegen“ führen. Zum Anderen käme es auch „zu  wenig genutzten Sanitärbereichen, in denen Wasser längere Zeit  stagniert“.  Somit würden mehr Situationen entstehen, in denen das Wasser Zeit  habe, Stoffe aus den Installationsmaterialien aufzunehmen oder gar zu  verkeimen. 
      
        „Die  noch am Hausanschluss sehr gute Trinkwasserqualität kann bei  längerer Aufenthaltszeit in Installationen, die nicht in Einklang  mit den Vorgaben des technischen Regelwerks gebaut, gewartet und  betrieben werden, somit abnehmen.“  
      
      Daher  seien Vorgaben für die Qualität von Materialien im Kontakt mit  Trinkwasser und entsprechende Prüfvorschriften notwendig. Um damit  gleichwohl den freien Warenverkehr nicht zu behindern und um ein  einheitliches Schutzniveau innerhalb der Europäischen Union  sicherzustellen, sollten die Vorgaben für Installationsprodukte wie  Leitungen und Armaturen europäisch harmonisiert werden. Der Bericht  kommt zu folgendem Fazit:
      
        „Während  Vorgaben für die Verpackung anderer Lebensmittel national wie  EU-weit gut geregelt sind, besteht für die ‚Verpackung‘ des  Trinkwassers Nachholbedarf auf EU-Ebene.“