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29.September 2016

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 24.8.2016

Führt ein hoher Wasserpreis
zu geringerem Wasserbedarf?

 

Spätestens seit der Verabschiedung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Dez. 2000 setzt die EU-Kommission auf ökonomische Anreize, um den Wasserbedarf auf ein naturverträgliches Niveau zu begrenzen. Der Art. 9 in der Richtlinie fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, kostendeckende Wasserpreise zu verlangen – und darüber hinaus auch die Umwelt- und Ressourcenkosten in die Wasserpreisgestaltung mit einzubeziehen (s. RUNDBR. 736/3, 680/1-3, 600/1-2, 377/1-2, 326/2).

Derzeit ist die Kommission dabei, zu bewerten, wie die Mitgliedsstaaten diesem Gebot zur Einführung kostendeckender Wasserpreise nachgekommen sind. Es geht darum, wie das „Wassernachfragemanagement“ mit Hilfe von Wasserentnahmeentgelten gesteuert werden kann. Ende 2015 hat die Kommission ein Zwischenergebnis ihrer Nachforschungen vorgelegt. Der Zwischenbericht beinhaltet im Wesentlichen eine Übersicht über die vorhandenen Wasserentnahmeentgelte in ausgewählten Mitgliedsstaaten. Erst in einem weiteren Schritt soll untersucht werden, wie es mit der „Preiselastizität“ in der Trinkwasserversorgung aussieht – soll heißen: Reagiert der Verbraucher überhaupt auf Wasserpreiserhöhungen?

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKUI hat kritisiert, dass sich die Untersuchung der EU-Kommission nur auf die Privathaushalte bezieht.

„Insbesondere der Wassergebrauch durch landwirtschaftliche Praktiken sollte in Anbetracht des deutlich größeren Einflusses auf den Gesamtverbrauch im europäischen Kontext in den Untersuchungsbereich der Studie aufgenommen werden“,

schreibt der VKU – und weiter:

Auch das Vorhandensein ausreichender Wasserressourcen sowie bestehende ordnungsrechtliche Instrumente, die eine Übernutzung von vornherein ausschließen, sollten bei der ökologischen wie ökonomischen Bewertung der Erforderlichkeit und Wirksamkeit bestimmter Steuerungsmechanismen eine deutlich stärkere Berücksichtigung finden.“

Positiv“ sei aus Sicht des VKU anzumerken,

dass die Herausforderungen, die u. a. in Deutschland mit einem sinkenden Wassergebrauch beispielsweise aufgrund von demographischem Wandel, technischen Neuerungen und Veränderungen im Verbrauchsverhalten der Bevölkerung einhergehen, ausdrücklich angesprochen werden.“

In der Gesamtbewertung würden die in Deutschland bereits erreichen Wassersparerfolge jedoch „unterbewertet“ bleiben. Für den VKU konterkariere die mit der Studie verbundene Forderung nach stärker anreizgebundenen Entgeltsystemen mit hohen variablen Entgeltkomponenten die laufende Diskussion, wie Entgeltsysteme die Fixkostenstruktur in der Wasserwirtschaft stärker berücksichtigen könnten. Denn nur mit höheren Grundpreisen sei nach Meinung des VKU könne „eine langfristig nachhaltige Dienstleistungserbringung“ ermöglicht werden.

(Mehr zu den strittigen Wasserentnahmeentgelten in den Bundesländern siehe RUNDBRIEFE 1022/4, 1003/4, 994/3-4, 984/1-2, 961/3 943/1-3, 753/3, 748/3-4, 740/1, 737/2-3, 736/3-4, 733/2, 685/4, 506/1, 502/3, 441/3, 377/1-2).



Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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