Spätestens  seit der Verabschiedung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Dez. 2000  setzt die EU-Kommission auf ökonomische Anreize, um den Wasserbedarf  auf ein naturverträgliches Niveau zu begrenzen. Der Art. 9 in der  Richtlinie fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, kostendeckende  Wasserpreise zu verlangen – und darüber hinaus auch die Umwelt-  und Ressourcenkosten in die Wasserpreisgestaltung mit einzubeziehen  (s. RUNDBR. 736/3, 680/1-3, 600/1-2, 377/1-2, 326/2). 
      Derzeit ist die  Kommission dabei, zu bewerten, wie die Mitgliedsstaaten diesem Gebot  zur Einführung kostendeckender Wasserpreise nachgekommen sind. Es  geht darum, wie das „Wassernachfragemanagement“ mit Hilfe von  Wasserentnahmeentgelten gesteuert werden kann. Ende 2015 hat die  Kommission ein Zwischenergebnis ihrer Nachforschungen vorgelegt. Der  Zwischenbericht beinhaltet im Wesentlichen eine Übersicht über die  vorhandenen Wasserentnahmeentgelte in ausgewählten Mitgliedsstaaten.  Erst in einem weiteren Schritt soll untersucht werden, wie es mit der  „Preiselastizität“ in der Trinkwasserversorgung aussieht –  soll heißen: Reagiert der Verbraucher überhaupt auf  Wasserpreiserhöhungen? 
      Der Verband kommunaler Unternehmen (VKUI hat  kritisiert, dass sich die Untersuchung der EU-Kommission nur auf die  Privathaushalte bezieht. 
      
        „Insbesondere  der Wassergebrauch durch landwirtschaftliche Praktiken sollte in  Anbetracht des deutlich größeren Einflusses auf den Gesamtverbrauch  im europäischen Kontext in den Untersuchungsbereich der Studie  aufgenommen werden“,  
      
      schreibt der VKU – und weiter: 
      
        „Auch  das Vorhandensein ausreichender Wasserressourcen sowie bestehende  ordnungsrechtliche Instrumente, die eine Übernutzung von vornherein  ausschließen, sollten bei der ökologischen wie ökonomischen  Bewertung der Erforderlichkeit und Wirksamkeit bestimmter  Steuerungsmechanismen eine deutlich stärkere Berücksichtigung  finden.“
      
      „Positiv“ sei aus Sicht des VKU anzumerken,
      
        „dass  die Herausforderungen, die u. a. in Deutschland mit einem sinkenden  Wassergebrauch beispielsweise aufgrund von demographischem Wandel,  technischen Neuerungen und Veränderungen im Verbrauchsverhalten der  Bevölkerung einhergehen, ausdrücklich angesprochen werden.“
      
      In  der Gesamtbewertung würden die in Deutschland bereits erreichen  Wassersparerfolge jedoch „unterbewertet“ bleiben. Für den VKU  konterkariere die mit der Studie verbundene Forderung nach stärker  anreizgebundenen Entgeltsystemen mit hohen variablen  Entgeltkomponenten die laufende Diskussion, wie Entgeltsysteme die  Fixkostenstruktur in der Wasserwirtschaft stärker berücksichtigen  könnten. Denn nur mit höheren Grundpreisen sei nach Meinung des VKU  könne „eine  langfristig nachhaltige Dienstleistungserbringung“ ermöglicht  werden. 
      (Mehr zu den strittigen Wasserentnahmeentgelten in den  Bundesländern siehe RUNDBRIEFE 1022/4, 1003/4, 994/3-4, 984/1-2,  961/3 943/1-3, 753/3, 748/3-4, 740/1, 737/2-3, 736/3-4, 733/2, 685/4,  506/1, 502/3, 441/3, 377/1-2).