Basierend  auf dem „blueprint“ (s. RUNDBR. 1029/2, 1007/4) aus dem Jahr 2012  will die EU-Kommission  das Recycling von Abwasser stark voranbringen  (s. 1097/1-2). Die Wassernot in den südlichen EU-Mitgliedsstaaten  lasse gar keine andere Wahl, so die Auffassung der EU-Kommission. 
      Die  Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat dieses Vorhaben auf  einer Sitzung des baden-württembergischen  Wasserrahmenrichtlinienbeirates am 19.01.17 als „sehr  bedenklich“ eingestuft. Das Zusammenarbeitsgremium der  Wasserwirtschaftsverwaltungen der deutschen Bundesländer sieht die  Gefahr, dass bei der Wiederverwendung von Abwasser essenzielle  Hygiene-Aspekte zu kurz kommen könnten. Zu befürchten sei, dass  insbesondere im Hinblick auf die mikrobiologischen Parameter „minimale Qualitätsstandards“ festgelegt werden könnten.  
      U.a. macht die LAWA große Vorbehalte für eine Anreicherung von  Grundwasser mit aufbereitetem Abwasser geltend. Die  EG-Kommunalabwasserrichtlinie (s. RUNDBR. 922/1-2) könne keinesfalls  die Grundlage für das Einleiten von gereinigtem Abwasser ins  Grundwasser herangezogen werden. Die Kommunalabwasserrichtlinie sehe  als Standardfall nur eine zweistufige Abwasserreinigung vor. „Das  ist zu wenig“, so die Bewertung der Absichten der Kommission  durch einen LAWA-Vertreter. Im Übrigen gehe die LAWA davon aus, dass  gerade in den südlichen EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeiten zu  einem rationelleren Wassereinsatz längst nicht ausgeschöpft seien.