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30. Mai 2017

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 28. April 2017

Bundesregierung kennt sich im
Grundwasser nicht so gut aus

 

Bei den meisten Fragen der grünen Bundestagsfraktion in einer „Kleinen Anfrage“ zur Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland musste die Bundesregierung passen. Mit dem Standardsatz: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor“ wurden in der Antwort 18/10599 leider auch die beiden spannenden Fragen beantwortet:

  • 9. In welchen Landesteilen sind die ersten Grundwasserstockwerke in welcher Anzahl für die Trinkwasserversorgung bereits ungeeignet, sodass auf die darunterliegenden Grundwasserstockwerke (Tiefengrundwasser) zurückgegriffen werden muss?
  • 10. In welchen Landesteilen ist in welcher Ausdehnung und Tiefe das natürliche Abbaupotential des Bodens bereits aufgebraucht, sodass auf den Boden aufgebrachte Düngemittel direkt in das darunterliegende Grundwasserstockwerk gelangen?

Das Unwissen der Regierung ist auf den deutschen Föderalismus zurückzuführen. Viele Daten zur Grundwassergüte bekommt die Regierung von den Bundesländern nur in aggregierter Form oder gar nicht mitgeteilt.

Die Grünen wollten auch wissen, wie sich die Nitratbelastung der Grundwasserkörper von den 90er Jahren bis heute geändert hätte. Diesbezüglich mussten sich die grüne Bundestagsfraktion von der Regierung belehren lassen, dass die Länder in den 90er Jahren noch gar keine Grundwasserköper ausgewiesen hatten. Schließlich war die EG-WRRL, die die Begrifflichkeit „Wasserkörper“ in das deutsche Wasserrecht eingeführt hatte, erst im Dezember 2000 verabschiedet worden. Auch der von den Grünen erbetene Vergleich der stark Nitrat belasteten Grundwasserkörper über die letzten fünf Jahre sei nach Meinung der Bundesregierung nicht machbar – denn:

„Die Anzahl der Grundwasserkörper mit Nitratgehalten von mehr als 50 mg/L hat sich im Wesentlichen verändert, weil einige Bundesländer ihre Grundwasserkörper neu zugeschnitten haben. Die Anzahl der Grundwasserkörper ist von 1 000 im ersten Berichtszeitraum auf 1 177 im zweiten Bewirtschaftungszeitraum gestiegen. Dies ermöglicht zwar ein differenzierteres Bild der Nitratbelastung für die betroffenen Gebiete, macht jedoch einen direkten Vergleich der beiden Zeiträume unmöglich.“

Weiterhin konnte die Regierung bereits in der vor- hergehenden Antwort 18/8653 mitteilen, dass die landwirtschaftich bedingte Nitratbelastung des Grundwassers bis in die Flüsse durchschlägt. In der Hitliste der Flusseinzugsgebiete mit dem höchsten Nitratkonzentrationen steht das Warnow/Peene-Eingzugsgebiet ganz oben. Dort beträgt der Nitrat-Minderungsbedarf bis zu 62 Prozent. Danach folgen die Ems mit einem Minderungsbedarf von 48 Prozent und die Weser mit einem
Minderungsbedarf von bis zu 36 Prozent.

Landwirtschaftslobby:
Nitratbelastung der Flüsse ist voll okay!

 

Die Interpretation des neuen Nitratberichtes durch die Landwirtschaftspresse ist ein schönes Beispiel, wie sich die Landwirtschaftslobby die Welt so malt, wie sie sie gerne hätte. Der landwirtschaftliche Nachrichtendienst agrarheute.com fasste in seiner Ausgabe vom 13.12.16 wesentliche Ergebnisse aus dem aktuellen Nitratbericht zusammen und stellte dabei zufrieden fest:

„An allen Flüssen und Seen wurde im Zeitraum 2011 bis 2014 das Qualitätsziel der EU- Nitratrichtlinie eingehalten.“

Die EG-Nitratrichtlinie mit ihrem Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter ist allerdings ein ziemlich untauglicher Maßstab, wenn es darum geht, die Fließgewässergüte zu beurteilen. Entscheidend ist die Oberflächgewässerverordnung, die deutlich niedrigere Qualitätsziele vorgibt. Daraus errechnet sich dann auch der flussspezifische Minderungsbedarf in der zuvor stehenden Notiz. Würde man in den Flüs- sen dauerhaft Nitratkonzentrationen bis zu 50 mg/l zulassen, wären Ost- und Nordsee supereutroph und vermutlich kurz vor dem Umkippen.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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