aktualisiert: 
	       11. November 2018 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief,
            5. Oktober 2018  
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      Was  passiert mit dem EU-Gewässerschutz  
      nach dem Jahr 2027? 
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Nach  drei Bewirtschaftungszyklen müssen die Gewässer in der Europäischen  Union bis spätestens 2027 in den „guten ökologischen Zustand“  gebracht worden sein. Das Jahr 2027 ist das Enddatum der im Jahr 2000  in Kraft vertretenen  EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für  Deutschland wird angenommen, dass im Jahr 2027 allenfalls 20 Prozent  der Gewässer den „guten ökologischen Zustand“ (bzw. das  herabgesetzte „gute ökologische Potenzial“ an schwer  verunstalteten Gewässern [heavely modified waterbodys]) erreicht  haben werden. Die EU-Kommission hat jetzt zum „Fitness-Check“ der  WRRL aufgerufen. Bei der Überprüfung der Praxistauglichkeit der  Richtlinie soll angesichts des dürftigen Zielerreichungsgrades auch  diskutiert werden, ob nach dem Jahr 2027 weitere  Bewirtschaftungszyklen nachgeschaltet werden sollen.  
      Für den  23./24. Sept. 2018 waren die „Wasserdirektoren“ – also die  AbteilungsleiterInnen Wasserwirtschaft in den zuständigen  Ministerien der EU-Mitgliedsstaaten – zu einer Konferenz nach Wien  eingeladen worden. Dort sollten die Meinungen der Mitgliedsstaaten  zur Zukunft der WRRL eingeholt werden. Auf der Konferenz wurde u.a.  bekannt, dass sich die gegenwärtige EU-Kommission nicht mehr zu den  Zukunftsperspektiven der WRRL äußern wird. Denn für den Mai 2019  steht die Wahl zum EU-Parlament (EP) und danach die Neuwahl der  EU-Kommission an. Realistisch gesehen wird deshalb eine eventuelle  Neufassung der WRRL erst zur Mitte der kommenden Legislaturperiode zu  erwarten sein. Schon jetzt ist der gesamte Fitness-Check und  Review-Prozess zur Überprüfung eines Novellierungsbedarfs der  Richtlinie in Zeitverzug geraten. So werden sich die Mitgliedsstaaten  voraussichtlich erst im November 2018 zu den Ergebnissen der Wiener  Wasserkonferenz äußern. Ursprünglich hatte man vorgesehen, dass  die Empfehlungen der Mitgliedsstaaten schon direkt auf der Konferenz  auf den Tisch gelegt würden.  
      Zudem wird die  Kommission   wichtige  Berichte  –  wie  über  den bescheidenen  Status der Umsetzung der WRRL in den Mitgliedsstaaten - erst im  Dezember 2019 vorlegen können. Ursprünglich hatte man in Brüssel  geplant, die Berichte bereits im Frühjahr 2018 freigeben zu können.  Dann hatte man die Veröffentlichung auf Ende des Sommers 2019  geschoben. Dass eine Novelle der Richtlinie erst irgendwann in den  20er Jahren zu erwarten ist, wird die Wasserwirtschaftsverwaltungen  der EU-Mitgliedsstaaten in die Bredouille bringen: Denn schon 2019  müssen die Arbeiten zur Erstellung der Bewirtschaftungs- und  Maßnahmenpläne für den dritten Bewirtschaftungszyklus 2021 bis  2027 anlaufen. Dann können die Wasserwirtschaftsverwaltungen aber  noch gar nicht wissen, ob die Richtlinie ihr Ende im Jahr 2027 finden  wird – oder ob sich die Kommission, der Ministerrat und das  EU-Parlament irgendwann in den 20er Jahren darauf einigen werden,  weitere Bewirtschaftungszyklen nachzuschalten. (Mehr zu den  WRRL-Perspektiven in den nächsten Notizen). 
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Umweltverbände:   
2021 müssen  die  Karten auf den Tisch 
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Die  Umweltverbände in Deutschland und in der EU haben sich dafür  ausgesprochen, keine weiteren Bewirtschaftungszyklen nach 2027  zuzulassen. Denn bei einer „Verlängerung“ würde der  zeitliche Druck auf die Mitgliedsstaaten entfallen, die Vorgaben der  Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) zügiger als bislang umzusetzen.  Mit der Option „Verlängerung der WRRL“ würden die  Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des „guten  ökologischen Zustandes“ immer weiter in die Zukunft schieben. Die  Umweltverbände verlangen deshalb, dass die  Wasserwirtschaftsverwaltungen zum Beginn des dritten  Bewirtschaftungszyklus 2021 »die Hosen runterlassen« müssen: Spätestens 2021 müssten alle Maßnahmen deklariert werden, die  erforderlich sein werden, um den „guten Zustand“ zu erreichen.  
      Nach einem derartigen »Kassensturz« wüsste man zumindest Bescheid,  woran es im Gewässerschutz hapern würde. Dann könnte man mit einer  Defizitanalyse weiteren politischen Druck aufbauen. Zumindest bei den  Wasserwirtschaftsverwaltungen in den deutschen Ländern und beim Bund  sieht man diese Forderung als unangebrachtes und ehrenrühriges  Misstrauensvotum an. Dabei würde man sich in den Verwaltungen doch  jetzt schon „den Arsch aufreißen“, um den Gewässerschutz in  Deutschland voranzubringen. Ferner verweist man in den  Wasserwirtschaftsverwaltungen darauf hin, dass die Forderung der  Verbände kontraproduktive Folgen nach sich ziehen würde.  
      Wegen der  faktischen Unmöglichkeit, die Ziele bis 2027 zu erreichen, würden  die Mitgliedsstaaten nach Auswegen suchen. Und der probate Ausweg  wäre eine Herabsetzung der Ziele: Der „gute ökologische Zustand“  würde dann EU-weit auf das „gute ökologische Potenzial“  heruntergezoomt – womit dann formal alles paletti wäre. Die  Richtlinie ware dann zwar formal gerettet – aber inhaltlich würde  weiterhin viel zu wenig passieren. Zudem laufe man in Gefahr, dass  das Gesamtpaket der WRRL aufgeschnürt werde könnte, um weitere  Verlaschungen vornehmen zu können. Unter dem Verdacht derartiger  Absichten stehen die Mitgliedsstaaten, die bei der Umsetzung der WRRL  in noch viel größerem Zeitverzug als Deutschland geraten sind. 
       
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              WRRL:  Kommission erkundigt sich 
              nach der Meinung der EU-Bürger 
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Wie  bei neuen Richtlinien bzw. bei der Novelle bestehende Richtlinien  inzwischen üblich holt die EU-Kommission auch beim Entscheid über  das weitere Schicksal  der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einer Internet-Konsultation  die Meinung der Bevölkerung in der EU ein. Den hürdenreichen Zugang  zur Konsultation finden RUNDBR.-LeserInnnen über den Link 
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2017-5128184_en 
        Hürdenreich  deshalb, weil man zunächst einen Zugang kreieren muss. Hat man die  Registrierung erfolgreich absolviert, kann man seine Meinung zum  Erfolg und zum Misserfolg der Richtlinie kundtun. Die Konsultation  erfolgt zielgruppenspezifisch. Denn bei der Online-Konsultation wird  es zwei Fragebögen geben:         
        
          - ein  	Fragebogen richtet sich an Hinz und Kunz        
 
          - ein  	Fragebogen wurde für Fachleute konzipiert.
 
         
        Der  allgemeine Fragebogen für die interessierte Bevölkerung enthält  sehr simple Fragen. Wie bei der Natura2000-Konsultation (siehe  RUNDBR. 1060/1) wird es ein Online-Tool geben, auf dem Interessierte  mit wenigen Klicks ihre Meinung zur Wasserrahmenrichtlinie mitteilen  können. Die Umweltverbände haben ein eigenes Tool gebastelt, mit  dem GewässerschützerInnen voraussichtlich ab dem 9. Okt. 2018  vorgefertigte Antworten an die EU schicken können. Auf BUND.net (und  den Homepages der anderen Verbände)  finden sich weiterführende  Infos, damit die Leute wissen was sie unterschreiben und warum das  wichtig ist. Das Online-Tool wird vom WWF finanziert, darf aber von  allen Verbänden in der Living Rivers Coalition benutzt werden. In  der Living Rivers Coalition haben sich maßgebliche Umweltverbände  in den EU-Mitgliedsstaaten zusammengefunden, um mehr Drive in die  Umsetzung der Richtlinie zu bringen. In Deutschland sind maßgeblich  folgende Verbände in der Kampagne zur Wahrung der  Wasserrahmenrichtlinie engagiert: BUND, NABU, WWF, GRÜNE LIGA und  Deutscher Naturschutzring (DNR). 
        Im  Vergleich zum allgemeinen Fragebogen ist der  Expertenfragebogen mit   grob 30 Seiten und 54 Fragen deutlich länger geraten. Es wird ihn  auch auf Deutsch geben, und jeder kann als Experte mitmachen. Auch  zum Expertenfragebogen wird die Living Rivers Europe Koalition eine  konsolidierte und umfassende Antwort abgeben – voraussichtlich  Anfang 2019. Aktuell liegt die Konsultation nur auf englisch und nur  nach dem oben erwähnten Registrierungsprozedere vor. 
        
          
              
              
                Schleppender Vollzug der  WRRL: 
                Ignoriert die  EU-Kommission die Beschwerde der Umwelt-NGOs? 
                Nach Ansicht der großen  Umweltverbände in Deutschland zeigen die Wasserwirtschaftsverwaltung  bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmen-richtlinie (WRRL) einen viel zu  geringen Elan. NABU und BUND haben sich deshalb vor Jahresfrist bei  der EU-Kommission über die Schlafmützigkeit in der deutschen  Wasserwirtschaftsverwaltung beschwert. Ziel der Beschwerde war es,  ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland  wegen Nichtvollzug der WRRL anzustrengen. In den  Wasserwirtschaftsverwaltungen von Bund und Ländern hat man die  Beschwerde als unfreundlichen Akt aufgefasst. Vor so einem Affront  hätte man ja zunächst mal miteinander reden sollen, so die Meinung  in Behörden und Ministerien. Derzeit ist zu konstatieren, dass die  EU-Kommission auch nach einem Jahr die Beschwerde der Umweltverbände  noch mit keiner Zeile gewürdigt hat. In Brüssel ist die Beschwerde  wohl in Stapeln von Papier absedimentiert. 
                  
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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