Dass der Solvay-Konzern  jahrelang mehr als 100 kg Trifluoracetat (TFA) pro Tag in den Neckar  eingeleitet hat, sei nicht die Schuld der Oberen Wasserbehörde beim  Regierungspräsidium Stuttgart (RPS). Zu dieser Erkenntnis ist nach  einer Ermittlungszeit von 14 Monaten die Stuttgarter  Staatsanwaltschaft gekommen. Wir hatten im Oktober 2016 die  Staatsanwaltschaft gebeten, Ermittlungen gegen das RPS wegen Beihilfe  zur Gewässerverschmutzung (§ 324 Strafgesetzbuch) bzw. wegen  Beihilfe zur illegalen Abfallbeseitigung (§ 326 StGB) einzuleiten.  Den Mitarbeitern des RPS hätte auffallen müssen, dass die Solvay  Fluor Chemie GmbH ohne wasserrechtliche Erlaubnis große Mengen an  TFA in den Neckar einleitet (siehe RUNDBR. 1122/2-4, vgl. 1133/3-4).  Mit Schreiben vom 24.01.19 teilte uns die Staatsanwaltschaft mit,  dass sie die Ermittlungen eingestellt habe:
      
        „Der  Verantwortlichen des Regierungspräsidiums Stuttgart ist, unabhängig  von der Frage, ob Verantwortlichen der Solvay Fluor Chemie GmbH ein  strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann, kein Verstoß gegen §§  324, 326 Abs. 1 StGB nachzuweisen.“
      
      Maßgeblich  für diese Bewertung sei, dass es keinen rechtlichen Grenzwert für  die Einleitung von TFA in Oberflächengewässer geben würde.  Zudem sei kein Nachweis zu führen, dass es durch die  TFA-Einleitungen zu einer Gefährdung der Öffentlichen  Trinkwasserversorgung gekommen sei. Denn auch die  Trinkwasserversorgung enthalte keinen Grenzwert für TFA. Die vom  Umweltamt festgesetzten gesundheitlichen Orientierungswerte (GOW)  sowie die um den Faktor 10 darüber liegenden Maßnahmenwerte im  Trinkwasser seien nicht überschritten worden. Die betroffenen  Wasserversorgungsunternehmen am unteren Neckar seien deshalb nicht  verpflichtet gewesen, „sofortige Maßnahmen einzuleiten“.  (Zur Erinnerung: Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen hatte wegen der  zeitweisen Überschreitung des Maßnahmenwertes die Umstellung ihrer  Trinkwasserversorgung geplant gehabt – siehe RUNDBR. 1109/1-4).  Schlussendlich argumentiert die Staatsanwaltschaft damit, dass keine  Anhaltspunkte dafür vorliegen würden,
      
        „dass  den Verantwortlichen des Regierungspräsidiums vor der Einstellung  der Wasserentnahme in Edingen-Neckarhaus bekannt war oder sich ihnen  hätte aufdrängen müssen, dass die Einleitung von TFA durch die  Solvay Fluor Chemie GmbH zu Überschreitungen des Maßnahmenwertes  für Trinkwasser im Neckar führen würde. Eine solche Kenntnis kann  auch dann nicht angenommen werden, wenn der Firma über die  bestehenden Dokumentationspflichten hinaus weitere Auflagen gemacht  worden wären.“
      
      Weitere  Auskunft zur Positionierung der Staatsanwaltschaft 
        (Az.: 170 Js  98383/17):
      Staatsanwaltschaft Stuttgart
        Herrn Dr. Scheiderhan (Oberstaatsanwalt)
        70049  S t u t t g a r t
        Tel.: 0711/921 4525
        poststelle@stastuttgart.justiz.bwl.de
      Mit  einer identischen Begründung hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn  inzwischen auch die Ermittlungen gegen den Solvay-Konzern  eingestellt. Weiterverfolgt wird gegen den TFA-Einleiter allerdings  noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.