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	       19. April 2019 
	      
	    
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      BBU-Wasserrundbrief,
            30. März 2019 
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      Gute Unternehmensführung  im Wasserwerk  
      à la VEOLIA und China? 
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        Noch ziemlich undurchsichtig  sind die Hintergründe, die Frankreich und China veranlasst haben,  gemeinsam ein neues Normungsprojekt zu „Governance and service  to users“ im Technischen Komitee (TC) 224 der Internationalen  Standardisierungsorganisation (ISO) zu beantragen. Zumindest auf  Stirnrunzeln bei deutschen Beobachtern der ISO-Szenerie ist die  Absicht gestoßen, dass ein VEOLIA-Vertreter aus Frankreich den  Vorsitz in diesen Normungsprojekt übernehmen soll. Ferner war  vorgesehen, dass eine Chinesin als Covorsitzende fungieren und eine  Australierin die Geschäftsführung übernehmen sollte. Die  vorgesehene Geschäftsführerin war ehemals Mitarbeiterin der  Regulierungsbehörde in Australien und ist inzwischen Mitarbeiterin  eines Ingenieurbüros. Regulierungsbehörden – wie beispielsweise  OFWAT in England und Wales - haben bei deutschen Wasserwerkern per se  keinen guten Ruf (s. RUNDBR. 782/1-2).  
      Staunend  wird gefragt, was denn die gemeinsamen Interessen von China und  Frankreich sein könnten, wenn es um die Normung der Corporate  Governance bei Wasserversorgern geht. Da erwacht sofort wieder das  Misstrauen gegenüber VEOLIA. Sollen da Konzerninteressen von VEOLIA  über die Normung umgesetzt werden? „Das ist Firmenpolitik –  sonst würde VEOLIA nicht seine Leute dahin schicken“, so eine  Meinung. Spekuliert wird, dass sich VEOLIA via ISO einen  Unternehmensleitfaden stricken will, der passgenau auf die  Konzernleitlinien von VEOLIA zugeschnitten werden könnte. Das  Renommee, praktisch zu 100 Prozent einem ISO-Leitfaden zu  entsprechen, könnte VEOLIA dann wieder behilflich sein, weltweit  weitere Betriebsführungen im Wasser- und Abwassersektor zu  akquirieren. 
       
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Gute Unternehmensführung  
in  
Wasserbetrieben  à la Dänemark 
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Bei dem  französisch-chinesischen Zusammenspiel in der ISO irritiert zudem,  dass die treibende Kraft hinter  dem Normungsprojekt die dänische Siedlungswasserwirtschaft sein  soll. In Dänemark sind die ehemals kommunalen Wasserbetriebe ab dem  Jahr 2010 in eigenständigen Aktiengesellschaften umgewandelt worden,  was jetzt zu ungeklärten Schnittstellen mit den Wasserbehörden und  insbesondere mit den kommunalen Aktionären geführt hat. (In  Deutschland wird dieses Modell „formale Privatisierung“ genannt.)  Insofern hätten die Unternehmensführungen der jetzt autonomen  Trinkwasserver- und Abwasserentsorger in Dänemark Interesse an einer  ISO-Norm, die eine „good governance“ in der  Siedlungswasserwirtschaft regelt – also Spielregeln zwischen den  Behörden und den kommunalen Aktionären einerseits und den  Unternehmensführungen andererseits festlegt. Die dänische  Siedlungswasserwirtschaft hat hierzu bereits einen Kodex  ausgearbeitet, der voraussichtlich als Vorlage für den geplanten  ISO-Leitfaden dienen wird. Der Kodex soll verhindern, dass es zu  Reibereien zwischen den Unternehmensleitungen und den kommunalen  Aktionären kommt. Ferner soll der Kodex dazu beitragen, „Zweifel  hinsichtlich der Legitimität der Aufgabenwahrnehmung“ durch  eine kommunal beherrschte Aktiengesellschaft auszuräumen.  
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Good governance im  Wassersektor à la OECD 
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          Der zuvor genannte dänische  Kodex lehnt sich wiederum eng an die zwölf  Prinzipien zur good  governance im Wassersektor der OECD an. Die OECD hat sich bereits  früher den Schnittstellenproblemen angenommen, die sich u.a. daraus  ergeben, dass die Vorstände von kommunal beherrschten  Aktiengesellschaften damit beginnen, selbständiger zu agieren, als  es den kommunalen Aktionären lieb ist. 
        Zur  Implementierungsstrategie der zwölf OECD-Prinzipien, die am  Weltwassertag 2018 (21.03.18) in Brasilia auf dem 8. Weltwasserforum  veröffentlicht worden war, siehe: 
          http://www.oecd.org/governance/implementing-the-oecd-principles-on-water-governance-9789264292659-en.htm 
        Unter  diesem Link sind auch die - u.a. in deutscher Sprache  veröffentlichten - zwölf Prinzipien der OECD aus dem Jahr 2015  herunterladbar. Die 23seitigen „OECD-Grundsätze zur  Wassergovernance“ sind u.a. unterschrieben von VEOLIA, SUEZ und  dem französischen Strommonopolisten EdF sowie von vielen weiteren  Unternehmen und Organisationen - so u.a. auch vom WWF und von  Transparency International. Zu den oben genannten  Schnittstellenproblemen heißt es in dem durchaus lesenswerten  OECD-Papier. 
        
          „Die  Länder haben die zunehmend komplexen und ressourcenintensiven  Zuständigkeiten (für die Wasserver- und die Abwasserentsorgung) in  unterschiedlichem Maße auf nachgeordnete Gebietskörperschaften  übertragen, was zu Interdependenzen zwischen den verschiedenen  Verwaltungsebenen führt, die koordiniert werden müssen, um die  Fragmentierung zu verringern.“ 
         
        Wie  der dänische Kodex soll auch die geplante ISO-Norm (mit dem  Charakter eines Leitfadens) die Rollen und Verantwortlichkeiten  beschreiben, die den Unternehmensführungen einerseits und den  Behörden, den kommunalen Aktionären und der interessierten  Öffentlichkeit („Stakeholder“) andererseits zukommt.  Ferner soll der Ablauf von Entscheidungsprozessen zwischen diesen  Akteuren vor dem Hintergrund von politischen, institutionellen und  administrativen Regularien festgelegt werden. Dazu gehöre auch die  Berücksichtigung der Sustainable Development Goals (SDG) und der  Auswirkungen des Klimawandels auf die Siedlungswasserwirtschaft  (Dürre und Hochwasser).  
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              Lieber Betriebsführung als  Privatisierung 
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          Zumindest verbal beteuern die  Antragsteller für die neue ISO-Norm 23638, dass in dem Leitfaden  nicht zur Privatisierung von Wasser- und Abwasserbetrieben angeregt  werden soll. Allerdings wäre nach unserer Einschätzung eine  „Privatisierungs-Norm“ auch gar nicht das Interesse von VEOLIA &  Co.: Die französischen Umweltdienstleistungsmultis verdienen ihr  Geld weltweit überwiegend mit Betriebsführungen. Insofern ist davon  auszugehen, dass das jetzt beantragte Normungsprojekt auch das  Zusammenspiel von Betriebsführern und kommunalen Auftraggebern  beschreiben wird. Wenn VEOLIA-Mitarbeiter den Vorsitz in dem  Normungsausschuss übernehmen, kann man vermuten, dass die Regeln für  Betriebsführungen in der ISO 23638 zu den Konzerninteressen von  VEOLIA & Co. zumindest nicht in Kontrast stehen werden. Zur  Erarbeitung der ISO/NP 23638 wird voraussichtlich eine neue  Workinggroup im TC 224 eingerichtet werden. Inzwischen wurde der  Normungsantrag umgetauft und heißt jetzt aktuell „ISO  NP 23638 Prinziples of effective corporate governance of water  utilities“ 
          
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