BBU-Wasserrundbrief,
            11. August 2019 
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      EU-Kommission  für eine Strategie zur Reduktion von Pharmawirkstoffen in der  aquatischen Umwelt 
            | 
    
  
    |   | 
    
      
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
         Im  RUNDBR. 1147 wurde der Vorschlag  der EU-Kommission für eine Strategie zur Reduktion von  Pharmawirkstoffen in der aquatischen Umwelt vorgestellt.  Hier folgt der zweite Teil:  
      In ihrer „Mitteilung“ vom März 2019  macht sich die Kommission auch für ein »grünes Pharmadesign«  stark – heißt: „Unterstützung  der Entwicklung weniger gewässerschädlicher Pharmawirkstoffe sowie  die Förderung von weniger umweltschädlichen Produktionsverfahren“.  Vorbehaltlich der Haushaltslage der EU will die Kommission die  Entwicklung weniger umweltschädlicher Arzneimittel fördern – vor  allem mit der Zielsetzung, dass Pharmawirkstoffe in den in  Kläranlagen „leichter  zu harmlosen Stoffen abgebaut werden“ können.  
      Wegen der Globalisierung des Pharmamarktes will sich die  Kommission ferner dafür einsetzen, dass weltweit schärfere  Bestimmungen bei der Herstellung von Pharmawirkstoffen erlassen  werden – um Wettbewerbsnachteile für die Pharmaindustrie in der EU  zu minimieren. Daneben wird aber auch eine „erweiterte  Herstellerverantwortung“ der hiesigen Pharmabranche hervorgehoben. Die Herstellerverantwortung „könnte“ sich auf Maßnahmen zur Spurenstoffeliminierung auf Kläranlagen  beziehen. Auch hier bleibt die Kommission wieder im vorsichtigen  Konjunktiv – im Bewusstsein dessen, dass die Pharmaindustrie  Sonderlasten beim Bau von „Vierten Reinigungsstufen“ –  beispielsweise in Form einer Arzneimittelabgabe – kategorisch  ablehnt (vgl. RUNDBR. 1147/1, 1141/3). 
            | 
  
  
    
      
      
        
          
          
Umweltqualitätsziele für   
Pharmawirkstoffe in Gewässern? 
              | 
    
  
    |   | 
    
      
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        Die  Kommission empfiehlt in ihrem Sechs-Punkte-Programm des Weiteren, bei  der Fortschreibung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN)  zu erwägen, Umweltqualitätsziele  auch für Arzneimittel in die UQN-Richtlinie aufzunehmen.   
      (Zur Erinnerung: Zwei Hormone und sowie Diclofenac stehen bereits auf  einer „Watchlist“.  Vor der endgültigen Aufnahme in die  UQN-Richtlinie ist die Kommission aus verschiedenen Gründen  zurückgeschreckt.Würden die drei Stoffe tatsächlich von der  Watchlist in die UQN-Richtlinie überführt, würde dies den Zwang  zum flächenweiten Ausbau der Kläranlagen mit Vierten  Reinigungsstufen nach sich ziehen. Ansonsten könnten die strengen  Umweltqualitätsziele in den Gewässern gar nicht eingehalten werden;  Anm.: BBU-WASSER-RUNDBBRIEF.) 
       
       
      | 
  
  
    
      
        
      
        
        
Mehr Transparenz bei den   
Umweltdaten von Pharmawirkstoffen 
        | 
    
  
  
    |   | 
    
        
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
           Im  Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung  von Pharmawirkstoffen fordert die Kommission einen „verbesserten  Zugriff“ auf die  hierbei generierten Daten durch die interessierten Kreise zu  ermöglichen. Der „öffentliche  Zugang zu den wichtigsten Umweltrisiken“ von Pharmawirkstoffen sollte verbessert werden. Dies sollte auch für  die Beurteilungsergebnisse und für die relevanten toxikologischen  Schwellenwerte für Arzneimittel „unter  Beachtung der Datenschutzbestimmungen“ gelten.  Je nach Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung für  Pharmawirkstoffe sollten „angemessene  Risikomanagementmaßnahmen festgelegt und veröffentlicht“ werden. 
         
         
      | 
  
  
    
        
        
        
            
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              Sind die Hersteller für  eine  
              sachgerechte Entsorgung zuständig? 
              | 
  
  
    |   | 
    
        
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
           
          
           Ein  Beitrag zur Risikominimierung könne ferner darin bestehen, Arzneimittel  sparsamer einzusetzen.  Eine Arzneimittelverschwendung könne beispielsweise durch kleinere  Packungsgrößen eingeschränkt werden. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten und  der Europäischen Arzneimittelagentur wolle die Kommission  Packungsgrößen optimieren und eine bessere Dosierung von  Medikamenten erreichen. Für trotzdem übrig bleibende Altmedikamente  solle eine ordnungsgemäße Entsorgung angestrebt werden. (Im  Gegensatz zur Kommission geht das Bundesinstitut für Arzneimittel  und Medizinprodukte (BfAM) davon aus, dass zumindest in Deutschland  ohnehin nur noch passende Packungsgrößen auf dem Markt seien). 
         Im  Hinblick auf die „sachgerechte  Entsorgung“ von  Altmedikamenten wird in der Mitteilung der Kommission die „Einführung  von Sammelsystemen“ empfohlen (vgl. RUNDBR. 1137/4). Deren Verfügbarkeit und  Funktionsfähigkeit sollte verbessert werden – und zwar durch eine  Sensibilisierung der Bevölkerung. Auch hier kommt die Kommission  wieder auf die „Herstellerverantwortung“ zu sprechen – und bleibt beim gewohnten Konjunktiv: „Die  Herstellerverantwortung könnte eine Rolle bei der Verringerung  unangemessener Entsorgung spielen.“  
            | 
  
  
    
        
        
        
            
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              Handlungsnotwendigkeiten  
              in  der Landwirtschaft und in der Aquakultur 
              | 
  
  
    |   | 
    
        
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          Viele  Empfehlungen in der Mitteilung beziehen sich auf Verfahren und  Praktiken, mit denen die Belastung von Gülle und  landwirtschaftlichen Abwässern mit Tierarzneimitteln verringert werden können. Der Schwerpunkt der Bemühungen sollte  auch im Landwirtschaftssektor auf einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes liegen. Für  die Umweltverträglichkeitsprüfung von Pharmawirkstoffen, die in  Aquakulturen eingesetzt werden, empfiehlt die Kommission die  Ausarbeitung von Leitlinien. [Alle  hier zitierten Übersetzungen aus der englischen  Kommissionsmitteilung: BBU-WASSER-RUNDBR.] 
         
         
      | 
  
  
    
        
        
        
            
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              EU-Pharmastrategie breiter  angelegt  
              als die Bundesstrategie Spurenstoffe 
              | 
  
  
    |   | 
    
        
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          Der  Kommissions-Mitteilung und der deutschen „Bundesstrategie  Spurenstoffe“ (s. RUNDBR. 1147/1, 1129/1) ist gemein, dass sie  beide zunächst einmal unverbindlich sind und eher nur vage Absichtserklärungen enthalten. Allerdings  sind die Handlungsfelder in der Mitteilung deutlich breiter angelegt  als in der deutschen Spurenstoffstrategie. Dies gilt, obwohl von den  ursprünglich von der Kommission zu Debatte gestellten 30 Optionen  jetzt in der Mitteilung nur noch sechs Handlungsfelder übrig  geblieben sind. Und in der Mitteilung werden auch  Handlungsmöglichkeiten erwähnt, die in der „Bundesstrategie  Spurenstoffe“ tabu sind – beispielsweise die Einschränkung der  Werbung für gewässerschädigende Arzneimittel. Es ist erfreulich,  dass sich die EU-Kommission in ihrer Mitteilung bereit erklärt,  Ausbildungsprogramme für das medizinische Personal in den  Mitgliedsstaaten zu bezuschussen.  
        Weniger erfreulich ist, dass das  Bundesumweltministerium noch nicht einmal das Gesundheitsministerium  und die Kultusministerkonferenz darauf hin angesprochen hat,  entsprechende Aus- und Fortbildungen über die Gewässerrelevanz von  Pharmawirkstoffen zu konzipieren. Die für einige Akteure  ernüchternden Ergebnisse der „Bundesstrategie Spurenstoffe“ sind  am 19. März 2019 der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) in  Berlin übergeben worden. Die weiteren Schritte sind auf einer  Sitzung mit den beteiligten Akteuren am 30. Juli in Bonn beraten  worden.  
        Als nächster Schritt soll eine  bundesweite Werbekampagne für die sachgerechte Entsorgung von  Altmedikamenten gestartet werden. Dabei sollen die bereits in vielen Bundesländern  laufenden Kampagnen („Auf keinen Fall in die Kloschüssel –  sondern in die schwarze Totalmülltonne!“) aufgegriffen und  bundesweit ausgerollt werden. 
      | 
  
  
    
        
        
        
            
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              
              Ein »Filterapparat« zur  Detektion  
              von kritischen Mikroverunreinigungen 
              | 
  
  
    |   | 
    
        
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          Auf  der zuvor genannten Sitzung zur Konkretisierung der „Bundesstrategie  Spurenstoffe“ gab es am 30. Juli 2019 weitgehende Einigung darauf,  dass eine Expertengruppe installiert werden soll, die relevante  Mikroverunreinigungen benennen soll. Die Expertengruppe wird ungefähr  wie ein »Filterapparat«  funktionieren: In den »Filterapparat«  werden oben 50  Mikroverunreinigungen hineingekippt – und unten purzeln vielleicht  im Jahr fünf »relevante  Mikroverunreinigungen«  heraus. Die von der Expertengruppe ausgewählten vier oder fünf  relevanten Mikroverunreinigungen werden anschließend einem „Runden  Tisch“ übergeben. Dort sollen dann im Rahmen ihrer  Herstellerverantwortung die Produzenten und Inverkehrbringer dieser  Schadstoffe beraten, wie der Eintrag der ausgesuchten vier oder fünf  relevanten Mikroverunreinigungen in den Abwasserpfad reduziert werden  kann.  
        Zu den ersten Kandidaten gehören die im RUNDBR. 1147/1-2  genannten Röntgenkontrastmittel.  Im Gespräch sind auch die Benzotriazole,  die u.a. als Silberschutzmittel in Maschinengeschirrspülmittel  enthalten sind. Die schwer abbaubaren Benzotriazole gehören zu den  Mikroverunreinigungen, die mit höchster Konzentration im Rhein zu  messen sind (vgl. 1141/2-3).  
      | 
  
  
    
       
       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
            |