Es gibt im Vergleich zum zuvor  Erwähnten aber noch einen ganz anderen Blick auf den  Glasfaserausbau: Eine fahrlässige Gefährdung der unterirdischen  Ver- und Entsorgungsleitungen wirft der Präsident des  Rohrleitungsbauverbandes e.V. (rbv) den Auftraggebern beim  Glasfaserausbau vor. Im Editorial der energie-wasser-praxis 2/2019  schreibt Fritz Eckard Lang, dass die unsachgemäße Verlegung von  Glasfaserleitungen „bereits heute immer häufiger zu Schäden an  vorhanden Gas- und Wasserleitungen“ führen würde – und  weiter:
      
        „Hier  wird ohne Sinn und Sachverstand und ohne Rücksicht auf Verluste bei  den bereits vorhandenen Trassen ein neues Netz in den Boden  gestampft. Das darf so nicht passieren (…)“
      
      Die  Ver- und Entsorger hätten „über Jahrzehnte ein  flächendeckendes Netz von Ver- und  Entsorgungsleitungen gebaut,  welches zu den größten Anlagenvermögen der Bundesrepublik gehört  und ein unverzichtbarer Grundstein unseres Gemeinwohls ist.“ Leitungsbauer hätten „generationsübergreifende Werte  geschaffen, die wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen werden“ verspricht der rbv-Chef. Gegen die Beschädigung der unterirdischen  Infrastruktur durch einen Wildwuchs beim Glasfaserausbau würden sich  sowohl die Ver- und Entsorger als auch die Rohrleitungsbauer „mit  allen Mitteln“ verwahren. 
      Als „die übelste Spielart“ beim unsachgemäßen  Breitbandausbau bezeichnet es der Präsident  des Rohrleitungsbauverbandes, dass angesichts des Zeit- und  Kostendrucks mit den Baumaßnahmen „schnell verfügbare,  augenscheinlich günstigere, aber nicht mit den deutschen  Verhältnissen vertraute Unternehmen aus dem europäischen Ausland“ betraut würden. Wer unqualifizierte Firmen mit dem Glasfaserausbau  beauftragen würde, müsse zur Kenntnis nehmen, dass „Schäden  an den bereits vorhandenen Gas- und Wasserleitungen sowie Stromkabeln  vorprogrammiert“ seien. Das ganze Editorial kann unter der  Überschrift „Nur gemeinsam kann der flächendeckende Ausbau der  digitalen Infrastruktur gelingen“ auf S. 3 der  DVGW-Verbandszeitschrift nachgelesen werden.