Wenn  Trinkwasser mit Natrium- und Calciumhypochlorit sowie mit Chlordioxid  desinfiziert wird, muss damit gerechnet werden, dass bei diesen  Desinfektionsmitteln auch Chlorat ins Trinkwasser gelangt. Die Liste  der zulässigen Aufbereitungs- und Desinfektionsmittel nach § 11 der  Trinkwasserverordnung sieht hierfür ein gestuftes Konzept der  zulässigen Chloratbelastung vor: 
        Bei einer dauerhaften Anwendung der  genannten Desinfektionsmittel ist als Höchstwert 70 µg/l (0,07  mg/l) Chlorat im desinfizierten Trinkwasser zulässig. (Zur  Erinnerung: Für Lebensmittel hatte die EU ursprünglich einen  Höchstgehalt von 0,01 mg/kg festgesetzt gehabt.) Bei einer nur  zeitweisen Dosierung der genannten Desinfektionsmittel sind 200 µg/l  Chlorat zulässig. Und bei nur kurzfristigen Notfällen darf bei  Anwendung von Natrium- bzw. Calciumhypochlorit eine  Höchstkonzentration von 700 µg/l toleriert werden. 
        In dem Aufsatz  „Begrenzung des  Chloratgehaltes in Natriumhypochloritlösungen“  erläutern Burkhard  Wricke & Katrin Bornmann  vom Technologiezentrum Wasser in Dresden in der ENERGIR-WASSER-PRAXIS  8/2020, S. 36 - 42, wie über Natriumhypochlorit Chlorat ins  Trinkwasser verschleppt wird. 
        Nach der europäischen Norm DIN-EN 901  sind in Natriumhypochlorit-Lösungen Chloratkonzentrationen bis zu  5,4 Prozent Natriumchlorat (bezogen auf die Chlorkonzentration)  zulässig. Auf dem Weg vom Hersteller über den Großhandel und die  Zwischenhändler bis zum Wasserwerk kann der Chloratgehalt aber  deutlich ansteigen. 
        Das scheint im Wesentlichen von der Temperatur abzuhängen: Je wärmer es bei Transport und Lagerung wird, desto  höher steigt die Chloratkonzentration. Eine geschlossene Kühlkette  von den Herstellern bis zum Wasserwerk scheint aber technisch und  finanziell nicht machbar zu sein. 
        Lange  Lagerzeiten der  Natriumhypochloritlösung werden ebenfalls für steigende  Chloratkonzentrationen verantwortlich gemacht. Die Messung der  Chloratkonzentration sei aufwendig und nur in größeren  Wasserversorgungsunternehmen mit einem qualifizierten Labor zu  leisten. Es wird deshalb empfohlen, die Natriumhypochloritlösung  möglichst schnell umzuschlagen (also keine lange Lagerzeiten) und  die Exposition gegenüber hohen Umgebungstemperaturen zu begrenzen.  Zumindest sollte über eine temperaturempfindliche Etikettierung  erfasst werden, welchen Höchsttemperaturen die Lösung bei Transport  und Lagerung ausgesetzt war. Weitere Auskunft zur Limitierung der  Chloratkonzentrationen im Trinkwasser bei
        Dr.-Ing. Burkhard Wricke
          TZW - DVGW Technologiezentrum Wasser
          Außenstelle Dresden
          E-Mail: burkhard.wricke@tzw.de