Dass die Dosierung von  Waschmitteln häufig nach dem Prinzip „viel hilft viel“ und daher  im Übermaß erfolgt, hatten wir schon in RUNDBR. 1150/1 angemerkt.  Doch auch bei sachgemäßer Dosierung werden Kläranlagen durch den  Einsatz dieser Mittel mit teils schwer abbaubaren und ökotoxischen  organischen Substanzen, wie etwa Duftstoffen, beaufschlagt. Schon vor  einigen Jahren hatte sich bei Untersuchungen im Auftrag des  Umweltbundesamtes bestätigt, dass der Löwenanteil der ins Abwasser  eingetragenen Duftstoffe aus dem Einsatz von Wasch- und  Reinigungsmitteln stammt (s. RUNDBR. 492/3, 473/2). Jedoch blieben,  abgesehen von den schon länger in Verruf geratenen synthetischen  Moschusverbindungen (s. RUNDBR. 485/1, 376/4, 357/1), die meisten  Vertreter dieser Stoffgruppe als Gewässerschadstoffe bisher eher  unbeachtet. 
      Etwas  Licht in dieses Dunkel bringt eine kürzlich in der Reihe „Texte  65/2019“ veröffentlichte Literaturstudie (58 Seiten), die das  Umweltinstitut Hydrotox GmbH in Freiburg für das Umweltbundesamt  erarbeitet hat. Mit der Studie sollte „das verfügbare Wissen  zum Eintrag und Verbleib ausgewählter Duftstoffe in der Umwelt“ zusammengefasst werden „und damit dem Auftraggeber  Entscheidungshilfen für eine Politikberatung zur Verfügung“ gestellt werden, so die Verfasser Dr. Stefan Gartiser und Dr. Ines  Heisterkamp.
      Ausgewählt  wurden letztlich 30 Duftstoffe, die bekanntermaßen sensibilisierend  wirken (und damit zu Kontaktallergien führen können) oder von denen  hohe Stoffeinträge in die Umwelt bekannt waren. Bei der Recherche  fanden sich Veröffentlichungen zu Analysemethoden und Vorkommen der  ausgewählten Stoffe in verschiedenen Umweltkompartimenten. 
      Die  meisten Untersuchungen bezogen sich auf Zu- und Abläufe von  Kläranlagen, ferner von Oberflächengewässern und in geringerem  Ausmaß von Sedimenten, Grund-, Meer- und Regenwasser. „Die  überwiegende Zahl der in der Studie berücksichtigten Duftstoffe ist  pflanzlichen Ursprungs, so dass auch Einträge aus natürlichen  Quellen auftreten können“, so die Verfasser. „Eine  Ausnahme ist der synthetische Duftstoff OTNE (…), von dem schon  länger bekannt ist, dass er in Oberflächengewässern nachweisbar  ist“ (bei OTNE handelt es sich um Vertreter der  Tetramethylacetyloctahydronaphthaline; Anm. RUNDBR.). Auch wenn die  biologische Abbaubarkeit nicht im Fokus stand, „weisen einige  Veröffentlichungen auf eine gute Abbaubarkeit vieler Duftstoffe der  Auswahlliste hin. Für den Duftstoff Linalool sind die höchsten  Einträge in Kläranlagen belegt, die trotz der guten Elimination von  über 97 % zu Einträgen in Oberflächengewässern führen könnten“,  so die Studie. Schließlich empfehlen die Verfasser daher, dass neben  OTNE noch einige weitere Vertreter der ausgewählten Duftstoffe, wie  Citral und Eugenol, in künftigen Monitoringprogrammen berücksichtigt  werden sollten. 
      Der  Band „Vorkommen von Duftstoffen aus Wasch- und Reinigungsmitteln  in Abwasser und Oberflächengewässern. Literaturstudie“ kann  unter der Adresse
        www.umweltbundesamt.de/publikationen
          kostenlos  heruntergeladen werden. Zu den 30 Duftstoffen finden sich neben  Monitoringdaten unter anderem Angaben zu Herstellungs- bzw.  Importmengen in der EU sowie für chemisch Interessierte die  jeweilige Strukturformel. Weitere Auskünfte erteilt das 
      Umweltbundesamt, Fachgebiet IV 2.2 –  Wasch- & Reinigungsmittel, 
        Dr. Peter von der Ohe, 
        info@umweltbundesamt.de
        Tel. 0340-2103-0.