aktualisiert:
12. Februar 2020

 

 

 


 

 

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BBU-Wasserrundbrief, 17. Januar 2020

Duftende Gewässerschadstoffe
aus Wasch- und Reinigungsmitteln

 

Dass die Dosierung von Waschmitteln häufig nach dem Prinzip „viel hilft viel“ und daher im Übermaß erfolgt, hatten wir schon in RUNDBR. 1150/1 angemerkt. Doch auch bei sachgemäßer Dosierung werden Kläranlagen durch den Einsatz dieser Mittel mit teils schwer abbaubaren und ökotoxischen organischen Substanzen, wie etwa Duftstoffen, beaufschlagt. Schon vor einigen Jahren hatte sich bei Untersuchungen im Auftrag des Umweltbundesamtes bestätigt, dass der Löwenanteil der ins Abwasser eingetragenen Duftstoffe aus dem Einsatz von Wasch- und Reinigungsmitteln stammt (s. RUNDBR. 492/3, 473/2). Jedoch blieben, abgesehen von den schon länger in Verruf geratenen synthetischen Moschusverbindungen (s. RUNDBR. 485/1, 376/4, 357/1), die meisten Vertreter dieser Stoffgruppe als Gewässerschadstoffe bisher eher unbeachtet.

Etwas Licht in dieses Dunkel bringt eine kürzlich in der Reihe „Texte 65/2019“ veröffentlichte Literaturstudie (58 Seiten), die das Umweltinstitut Hydrotox GmbH in Freiburg für das Umweltbundesamt erarbeitet hat. Mit der Studie sollte „das verfügbare Wissen zum Eintrag und Verbleib ausgewählter Duftstoffe in der Umwelt“ zusammengefasst werden „und damit dem Auftraggeber Entscheidungshilfen für eine Politikberatung zur Verfügung“ gestellt werden, so die Verfasser Dr. Stefan Gartiser und Dr. Ines Heisterkamp.

Ausgewählt wurden letztlich 30 Duftstoffe, die bekanntermaßen sensibilisierend wirken (und damit zu Kontaktallergien führen können) oder von denen hohe Stoffeinträge in die Umwelt bekannt waren. Bei der Recherche fanden sich Veröffentlichungen zu Analysemethoden und Vorkommen der ausgewählten Stoffe in verschiedenen Umweltkompartimenten.

Die meisten Untersuchungen bezogen sich auf Zu- und Abläufe von Kläranlagen, ferner von Oberflächengewässern und in geringerem Ausmaß von Sedimenten, Grund-, Meer- und Regenwasser. „Die überwiegende Zahl der in der Studie berücksichtigten Duftstoffe ist pflanzlichen Ursprungs, so dass auch Einträge aus natürlichen Quellen auftreten können“, so die Verfasser. „Eine Ausnahme ist der synthetische Duftstoff OTNE (…), von dem schon länger bekannt ist, dass er in Oberflächengewässern nachweisbar ist“ (bei OTNE handelt es sich um Vertreter der Tetramethylacetyloctahydronaphthaline; Anm. RUNDBR.). Auch wenn die biologische Abbaubarkeit nicht im Fokus stand, „weisen einige Veröffentlichungen auf eine gute Abbaubarkeit vieler Duftstoffe der Auswahlliste hin. Für den Duftstoff Linalool sind die höchsten Einträge in Kläranlagen belegt, die trotz der guten Elimination von über 97 % zu Einträgen in Oberflächengewässern führen könnten“, so die Studie. Schließlich empfehlen die Verfasser daher, dass neben OTNE noch einige weitere Vertreter der ausgewählten Duftstoffe, wie Citral und Eugenol, in künftigen Monitoringprogrammen berücksichtigt werden sollten.

Der Band „Vorkommen von Duftstoffen aus Wasch- und Reinigungsmitteln in Abwasser und Oberflächengewässern. Literaturstudie“ kann unter der Adresse
www.umweltbundesamt.de/publikationen
kostenlos heruntergeladen werden. Zu den 30 Duftstoffen finden sich neben Monitoringdaten unter anderem Angaben zu Herstellungs- bzw. Importmengen in der EU sowie für chemisch Interessierte die jeweilige Strukturformel. Weitere Auskünfte erteilt das

Umweltbundesamt, Fachgebiet IV 2.2 – Wasch- & Reinigungsmittel,
Dr. Peter von der Ohe,
info@umweltbundesamt.de
Tel. 0340-2103-0.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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