Kurz vor der Sommerpause 2020  hat das nordrhein-westf  älische Umweltministerium den Entwurf für  eine Neufassung des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes  (LWG) veröffentlicht. Die Änderungen umfassen unter anderem:
        
          - Die  	Befristung bei gehobener Erlaubnis und der Zulassung von Anlagen in,  	an, unter und über Gewässern wird gestrichen.  
 
          - Alle  	gegenüber dem Wasserhaushaltsgesetz weitergehenden Vorschriften zu  	Gewässerrandstreifen werden gestrichen.
 
          - Das  	Vorkaufsrecht für Flächen an Gewässern wird gestrichen. 
 
          - Das  	Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten entfällt.           
 
          - Die  	Festsetzung von Gebieten, die als rückgewinnbare Gebiete für die  	Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden und nicht  	aktuell der Hochwasserentlastung und Rückhaltung dienen, entfällt.           
 
        
        Ein  sehr positives Presseecho fand die künftig klarer formulierte Privilegierung der Öffentlichen Wasserversorgung vor anderen  Entnahmen. Die Euphorie hierüber erfasste auch die großen  nordrhein-westfälischen Wasserverbände: Einer der Verbände legte  die geplante neue Fassung z.T. so aus, dass auch die Natur hinter der  Trinkwassernutzung zurückzustehen habe. De facto sind solche Fälle  bekannt – einer ist derzeit vom BUND NRW beklagt. Gesetzlich  geregelt werden soll das immerhin auch in Zukunft nicht. 
        Der  Rest der vorgesehenen Neuerungen im Landeswassergesetz (LWG) stieß  in der Presse nicht auf Interesse oder wurde schlicht nicht  verstanden. Das  Landesbüro der nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände hatte  eine sehr gut begründete Stellungnahme abgegeben, die aber keinerlei  Beachtung im Verfahren fand. Eine Anhörung fand zwar statt, die  Umstände – Einladung zwei Tage vor dem Termin, kein Eingehen auf  Sachargumente - wurden aber von den 51 zu beteiligenden Stellen z.T.  mit Befremden kommentiert.
        In  der Begründung für mehrere der genannten Gesetzesänderungen kann  nachgelesen werden, dass damit die Forderung des Koalitionsvertrags  von CDU und FDP nach Deregulierung und Rückabwicklung des LWG 2016  umgesetzt werden soll. -mr-
        Der  Entwurf der LWG-Novelle vom 29.06.20 findet sich unter:
        https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9942.pdf
        Die  Landtagsanhörung soll im Nov. 2020 stattfinden. Weitere Auskunft zur  ausführlichen Stellungnahme des Landesbüros der  nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände vom Nov. 2018 zum  damals vorliegenden Entwurf der Novelle gibt es via
        E-Mail: info@lb-naturschutz-nrw
          Tel.: 0208/88059-0