Die  unterschiedlichen Fassungen der Düngeverordnung hatten die  Bundesregierungen der letzten zwanzig Jahre derart wachsweich  formuliert, dass es notgedrungen zu übermäßigen Belastungen des  Grundwassers mit Nitrat kommen musste. Darüber ärgern sich  vernehmlich Dr. Martin  Bach  und Mitautoren der Julius-Liebig-Universität in Gießen in der  Fachzeitschrift Wasserwirtschaft.  In Heft 7-8/2020 schreiben die Agrar- und Umweltwissenschaftler in  ihrem Aufsatz „24  Jahre Düngeverordnung - was hat sich getan?“  (S. 40 - 44), dass im Mittel der Jahre 2016 bis 2018 der Überschuss  der Sticktoffflächenbilanz immer noch 1,32 Mio. Tonnen Stickstoff  betragen habe, „was  rund 79 kg N/ha Landwirtschaftsfläche pro Jahr“ entsprechen würde. Davon seien 310.000 Tonnen indirekt der  Biogasverstromung zuzurechnen. 
        Insgesamt sei es trotz der  Düngeverordnung  in 24 Jahren nicht gelungen, eine großflächige  Verbesserung beim Nitratüberschuss - und damit bei der  Nitratbelastung des Grundwassers - zu erreichen. Das liege u.a.  daran, dass die in den Tabellen der Düngeverordnung angegebenen  N-Bedarfswerte für die unterschiedlichen landwirtschaftlichen  Kulturen „nicht  wissenschaftlich nachvollziehbar“ seien und „keiner  fachlichen Überprüfung unterzogen“ worden seien. Notwendig sei es dagegen, die noch tolerierbaren  N-Aufbringungsmengen und N-Überschüsse „strickt  aus den Anforderungen der Schutzgüter (Grund- und  Oberflächengewässer, Atmosphäre, Biodiversität und menschliche  Gesundheit)“ abzuleiten. „Der  aktuelle Wert von bis zu 175 kg N/ha ist dafür völlig untauglich.“