Seit  dem im RUNDBR. 1108 die 5. Ergänzungslieferung zur Loseblattsammlung  „Trinkwasser  aktuell“  besprochen worden ist, hat dieses Standardwerk weiteren Zuwachs  bekommen. Seit kurzer Zeit liegt die 10. Ergänzungslieferung vor.  Jetzt aber erst mal zur 8. Lieferung:
      Die  8. Lieferung dürfte für MitarbeiterInnen von Gesundheitsämtern von  besonderem Interesse sein, weil das erstmals vor fünf Jahren  eingestellte Kapitel über „Die  Trinkwasserverordnung aus Sicht der Überwachungsbehörden“  grundlegend überarbeitet worden ist. Auf mehreren Seiten  beschäftigen sich die Autoren u.a. mit der Frage, wann das  Gesundheitsamt einen Ermessensspielraum hat und welche Kriterien für  eine Duldung angewandt werden sollten, wenn beispielsweise bei  bestimmten Parametern die Grenzwerte überschritten werden.  
      Besprochen wird auch der Kompetenzzuwachs der Gesundheitsämter, wenn  es um Stoffe bzw. Mikroorganismen geht, die in der  Trinkwasserverordnung gar nicht vorkommen. Das Gesundheitsamt könne  bei solchen Befunden „einen  Höchstwert und die Dauer der Duldung festlegen“.  Damit habe man in § 9 (4) der Trinkwasserverordnung 
      
        „den  Gesundheitsämtern eine große Verantwortung bei der  hygienisch-mikrobiologischen Bewertung ‚neuer‘ Erreger bzw. (bei  der) toxikologischen Bewertung ‚neuer Analyte‘“ 
      
      übertragen. Damit diesbezüglich der Vollzug zwischen den  Gesundheitsämtern nicht auseinanderlaufe, sollte auch zur Minderung  eines „Skandalisierungspotenzials“ eine „landesinterne  Abstimmung in den Bundesländern getroffen“ werden. An anderer Stelle bringen die Autoren ebenfalls mehrfach die  Befürchtung zum Ausdruck, dass es angesichts von erweiterten  Kompetenzen der Gesundheitsämter bei Duldung und Anordnungen an  einer „bundesweiten  Einheitlichkeit“ mangeln wird.