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	       3. April 2021 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1174, 19. März 2021 
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Benzotriazol:  
      Von der  Geschirrspülmaschine ins Trinkwasser 
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             Überall,  wo in Deutschland Uferfiltrat für die Trinkwassergewinnung genutzt  wird, findet sich im Rohwasser das Korrosionsschutzmittel  Benzotriazol. Im Rhein zählt Benzotriazol zu den  Mikroverunreinigungen, die mit die höchste Konzentration aufweisen.  Befunde im einstelligen Mikrogramm-Bereich sind in  Oberflächengewässern keine Seltenheit. Am Niederrhein liegt die  Jahresfracht an Benzotriazol seit vielen Jahren konstant zwischen 35  und 40 Tonnen - siehe im Jahresbericht 2019 der Arbeitsgemeinschaft  der Rheinwasserwerke (ARW) unter 
          www.arww.org/dokumente/jahresbericht 
          das  Kapitel „Wesentliche Ergebnisse aus dem ARW-Untersuchungsprogramm  2019“.    Bei einer ungenügenden Aufbereitung bricht dieses  »Rostschutzmittel« bis ins Trinkwasser durch. Die Internationale  Rheinschutzkommission (IKSR) hat deshalb vorgeschlagen, Benzotriazol  als Indikatorsubstanz für trinkwassergängige Mikroverunreinigungen  zu nutzen - siehe den IKSR-Bericht Nr. 183 zu persistenten  Korrosionsschutzmitteln als pdf: 
          https://kurzelinks.de/ddjm 
          Benzotriazol  scheint zu einem guten Teil aus Maschinengeschirrspülmittel zu  stammen. Die Hauptfracht scheint aus dem metallbe- und  -verarbeitenden Indirekteinleitersekotr herzurühren. In Spülmitteln  soll Benzotriazol verhindern, dass es bei Silberbesteck in der Spülmaschine zur  Lochkorrosion kommt. Darüber hinaus wird Benzotriazol bei der  Reinigung und Autoklavierung von Operationsbestecken in Kliniken und  Krankenhäusern als Korrosionsschutzmittel eingesetzt. Auch für  einen BTA-Einsatz in der Flächendesinfektion in Schlachthöfen und  Krankenhäusern finden sich Hinweise. Demgegenüber wird die  Verwendung von BTA als Enteisungsmittel auf Flugplätzen seit etwa  zehn Jahren in Deutschland nicht mehr praktiziert.  
          Benzotriazol ist  biologisch so schwer abbaubar, dass es in kommunalen Kläranlagen nur  unzureichend eliminiert wird. Über die Kläranlagenabläufe gelangt  der Korrosionsinhibtor in die „Vorfluter“ und ist somit in allen  abwasserbelasteten Fließgewässern Deutschlands nachweisbar. Im  Rahmen einer „Spurenstoff-Strategie“ hat das  Bundesumweltministerium im November 2020 einen „Runden Tisch“ zum  Thema Benzotriazol (BTA) eingerichtet. VertreterInnen aus allen  interessierten Kreisen - vom Verband der Chemie-Industrie (VCI) über  die Wasserversorger bis hin zu Umwelt-NGOs - sollen darüber  verhandeln, wie das BTA-Problem einer Lösung zugeführt werden kann. 
         
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Gibt es überhaupt ein  Benzotriazol-Problem? 
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        Aus  Industriekreisen wird in Zweifel gezogen, dass es überhaupt ein  Problem mit Benzotriazol (BTA) gibt. Denn der „Gesundheitliche  Orientierungswert“ (GOW), der vom Umweltbundesamt auf  3 µg/l im  Trinkwasser festgesetzt worden ist, wird in den wenigsten  Oberflächengewässern erreicht. Zudem stellt man nicht nur in  Industriekreisen in Frage, dass es in aquatischen Organismen zu einer  Anreicherung mit BTA kommen könne. Denn BTA ist gut wasserlöslich.  Und von gut wasserlöslichen Substanzen wird in der Regel angenommen,  dass sie in Organismen nicht bioakkumulativ wirken können.  Allerdings hat die Eidgenössische Anstalt für Wasser, Abwasser und  Gewässerschutz (EAWAG) zeigen können, dass es in stark  abwasserbelasteten Bächen und Flüssen trotz der hohen Mobilität  von BTA zu einer Bioakkumulation in Bachflohkrebsen (Gammariden)  kommt - siehe den deutschsprachigen Kurzbericht aus dem Jahr 2018  unter: 
      https://kurzelinks.de/hygb 
      Mit  einem Bioakkumulationsfaktor von 4 ist die Anreicherung allerdings  nur sehr schwach. In REACH beschäftigt man sich mit Stoffen erst,  wenn der Bioakkumulationsfaktor bei mehr als 1000 liegt. Aus den  EAWAG-Forschungen geht zudem der Erfolg der weitergehenden  Abwasserreinigung ("4. Stufe") bei der Eliminierung von  Mikroverunreinigungen und dem Schutz der aquatischen Organismen in  Fließgewässern unterhalb von kommunalen Kläranlagen hervor. Bei  einer Kläranlage, die schon mit einer „4. Stufe“ ausgerüstet  war, konnte im „Vorfluter“ unterhalb der Kläranlage keine  Anreicherung von BTA und anderen Mikroverunreinigungen in Gammariden  nachgewiesen werden.  
      Umweltverbände pochen deshalb darauf, an  ökologisch sensiblen Bach- und Flussabschnitten bei den dortigen  Kläranlagen die Nachrüstung mit „4. Reinigungsstufen“ zu  forcieren. Das sollte auch für Flussabschnitte gelten, an denen  Uferfiltrat für die Trinkwassergewinnung gefördert wird. Da sich in  absehbarer Zeit von rund 10.000 Kläranlagen (KA) in Deutschland nur  ausgewählte KA mit einer 4. Stufe ausrüsten lassen und wegen  zahlreicher Mischwasserentlastungen sollte aber nicht darauf  verzichtet werden, die Anwendung von BTA - wo immer sinnvoll machbar  - deutlich einzuschränken, so jedenfalls die Meinung des  Umweltverbandsvertreters auf einer online-Sitzung des „Runden  Tischs“ zu Benzotriazol am 10.12.2020. 
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Benzotriazol: Wenn das  Kartellrecht 
den  Gewässerschutz versenkt 
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          In  der Debatte um Benzotriazol (BTA) in  Geschirrspülmaschinenreinigungsmitteln entpuppt sich das  Kartellrecht immer mehr als Hindernis zu einem Branchenübereinkommen  in Richtung BTA-Verzicht.  Das Bundeskartellamt könnte eine entsprechende Vereinbarung der  großen Hersteller als unzulässige Behinderung des Wettbewerbs  einstufen. Auf so ein Risiko wollen sich die Branchenverbände  „Industrieverband Körperpflege und Waschmittel“ (IKW) und  „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI) auf keinen Fall  einlassen. 
        In  Zeiten des European Green Deal ist es für Beobachter der BTA-Debatte  zum Haareraufen, dass das Kartellrecht den Gewässerschutz versenkt!  In der Öffentlichkeit sei der angebliche Vorrang des Wettbewerbs-  und Kartellrechts gegenüber dem Gewässerschutz nicht zu vermitteln. 
        Umweltverbandsvertreter  haben deshalb das Bundesumweltministerium aufgefordert, beim  Bundwirtschaftsministerium zu intervenieren, um hier ggf. zu einer  Klarstellung zu kommen. Dann könnte auch wieder an die Tradition der  Selbstverpflichtungen in der Chemiebranche angeknüpft werden -  siehe: 
        https://kurzelinks.de/36hq 
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      Für ein „grünes  Kartellrecht“  | 
     
  
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          Auf  interessante Aufsätze zum Thema Kartellrecht versus Umweltschutz  stößt man, wenn man in eine Suchmaschine die Begriffe „Kartellrecht  und Umweltschutz“ eintippt. Die dort zu findenden Aufsätze  verdeutlichen, dass  auf der EU-Ebene im Hinblick auf Kartellrecht &  Nachhaltigkeit einiges in Bewegung gekommen ist. Die Niederlande,  Österreich und Griechenland sind da deutlich offener und  fortschrittlicher als das konservativ-restriktive Bundeskartellamt.  Für Umweltverbandsvertreter  ist eine Chance vertan worden, unter  der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020  fortschrittliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um auf EU-Ebene  das Kartellrecht und den Gewässerschutz zur Deckung zu bringen.  Appelliert wird an das Bundesumweltministerium, dass im Jahr 2021 im  Nachklapp zur deutschen Ratspräsidentschaft die Bundesregierung  trotzdem noch einen Vorstoß unternehmen sollte. In Zeiten einer von  der EU-Kommission propagierten Zero-Pollution-Strategie und eines  European Green Deals müsste da doch einiges in Richtung "grünes  Kartellrecht" zu erreichen sein, so die Hoffnung der  GewässerschützerInnen. 
          
       
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
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