Am 12. Mai 2021 hat die  EU-Kommission eine erste Konkretisierung ihres  „Zero-Pollution-Action-Plans“ (Nullschadstoffplan) vorgelegt. Mit  der Konkretisierung ist es aber noch nicht so weit her. Denn der Plan  bewegt sich weiterhin auf dem Niveau von allgemeinen Ankündigungen.  Im Hinblick auf den Schutz der aquatischen Umwelt vor  Schadstoffeinträgen wurden Etappenziele für 2030 nur für  Plastik und Mikroplastik festgelegt: Angestrebt wird eine  Verbesserung der Wasserqualität „indem dafür gesorgt wird,  dass weniger Kunststoffabfälle ins Meer (50 Prozent) und weniger  Mikroplastik in die Umwelt (30 Prozent) gelangen“.
      Eine  indirekte Entlastung der aquatischen Umwelt bei Schadstoffeinträgen  könnte sich aus den Bodenschutzzielen ergeben: Dazu heißt es in der  Ankündigung der EU-Kommission: Angestrebt wird eine „Verbesserung  der Bodenqualität, indem Nährstoffverluste und der Einsatz  chemischer Pestizide um 50 Prozent reduziert werden“. Zu einer  weiteren indirekten Entlastung der Gewässer könnte auch die  Zielvorgabe für die atmosphärischen Depositionen führen.  Angestrebt wird bis 2030 eine „Verringerung des Anteils der  Ökosysteme in der EU, in denen Schadstoffe in der Luft die  biologische Vielfalt gefährden“. 
      Der ZfK-Online-Newsletter  meldete am 12.05.21 dazu, dass der Verband der kommunalen Unternehmen  (VKU) darauf aufmerksam gemacht habe, dass der  Zustand der Umwelt,  insbesondere von Wasser und Böden, „maßgeblich auch von  Maßnahmen anderer Sektoren, beispielsweise der Landwirtschaft und  der Industrie“ abhängen würde: „Die Verantwortung für  eine bessere Gewässerqualität darf nicht ausschließlich bei den  Wasserver- und Abwasserentsorgern abgeladen werden.“ Weiterhin  habe der VKU gefordert, dass „bei der weiteren Konkretisierung  Anreize gesetzt und Anforderungen festgelegt werden, die letztendlich  beim Verursacher beziehungsweise beim jeweiligen Wirkstoff ansetzen“ sollten. 
      Schon  bei den vorhergehenden Verlautbarungen der EU-Kommission zum Zero  Pollution Action Plan war wenig zu konkreten Maßnahmen zu lesen, wie  die Belastung der aquatischen Umwelt durch Mikroschadstoffe  tatsächlich wirksam reduziert werden könnte. Wenn man sich durch  die Action Plan-Seiten klickt, landet man bezüglich Wasser auf
      https://ec.europa.eu/environment/strategy/
        zero-pollution-action-plan_de
      Und  da findet man ebenfalls nur wieder nebulöse Ankündigungen. Da  könnte man Zuflucht zum 30 Prozent-Minderungsziel für  Mikroverunreinigungen bis 2040 der Internationalen Kommission zum  Schutz des Rheins  (IKSR) suchen (s. RUNDBR. 1167/2). Aber auch  dieses 2040-Ziel steht zunächst mal nur auf dem Papier - ohne  verbindliche und konkrete Maßnahmen.