aktualisiert: 
	       18. Januar 2021  
	      
	    
	 	  | 
     
     |   Nachrichten | 
	    | 
  | 
	  
         WasserInBürgerhand! 
	           	   | 
 
  
    
      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1172,
            
            
            
            6. Januar 2021  
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      K+S: Behörden schonen  
      Landwirtschaft  
      und Wasserstraßenverwaltung 
            | 
     
  
  
    |   | 
    
      
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
         Wer in die Abgründe der  (Nicht-)Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie eintauchen will,  sollte sich die Stellungnahmen zu den wichtigsten  Bewirtschaftungsfragen im Wesereinzugsgebiet durchlesen. Zur Frage,  was die relevanten Fragen bei der Bewirtschaftung des  Wesereinzugsgebietes sind, sind bei der Flussgebietsgemeinschaft  Weser (FGG Weser) nur acht Stellungnahmen eingegangen (siehe Kasten).  Bemerkenswert sind diese Stellungnahmen deshalb, weil daraus deutlich  wird. wie eine Lobbyistengruppe die jeweils anderen  Interessenvertreter für das Scheitern der Wasserrahmenrichtlinie  verantwortlich macht.  
      Die interessanteste Stellungnahme mit  gleich 86 angesprochenen Problempunkten ist vom K+S-Konzern  eingereicht worden. Der Konzern ist für die nach wie vor zu hohe  Salzbelastung von Werra und Weser verantwortlich (s. RUNDBR.  1149/1-2, 1129/3, 1048/1-4). Der Konzern fühlt sich von den Behörden  völlig ungerecht behandelt:  
      Denn in der Bewirtschaftungsplanung für  die Flussgebietseinheit  Weser (FGE Weser) habe „die  Salzbelastung ein Eigenleben entfaltet und eine Bedeutung angenommen  hat, die in keinem Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Relevanz“ stehe. Demgegenüber komme die Belastung mit Nährstoffen -  insbesondere aus der Landwirtschaft - viel zu kurz. Bei den  Landwirten begnüge sich die FGG Weser damit, diese „mit  staatlichen Leistungen in Form von finanziellen Anreizen und  Beratung“ zu motivieren, „während uns massive  Beschränkungen und Maßnahmen auferlegt werden, deren Kosten im  hohen dreistelligen Millionenbereich liegen, (…)“.  
      Während  die Behörden dem Konzern eine Sanierungslast nach der anderen  auferlegen würden, blieben andere „massive Stressoren“ weitgehend unberücksichtigt. Zu diesen Stressoren würden neben der  weiterhin zu hohen Nährstoffbelastung  die mangelnde Durchgängigkeit an den  Querbauwerken im Wesereinzugsgebiet gehören. So könne sich die  staatliche Wasserstraßenverwaltung bequem zurücklehnen, weil sie  für den Nichtbau von Fischpässen  an ihren Schleusen- und Wehranlagen nicht im Mindesten sanktioniert  würde (s. RUNDBR. 1161/3, 1120/2-3, 1025/1, 1021/3-4, 888/1-2). Das  sei ein wesentlicher Grund, warum man bei der Erreichung des guten  Zustandes in der Weser nur so „schleppend“ vorankomme.  Fazit aus der Sicht des K+S-Konzerns:  
       „Besonders deutlich  werden die unterschiedlich angelegten Maßstäbe im Handlungsfeld  ‚Ver-besserung der linearen  Durchgängigkeit‘, obwohl es sich hierbei um eines der  Hauptprobleme der Fließgewässer in der FGE Weser handelt.“ 
      Die  Versäumnisse bei der Durchgängigmachung der Wehranlagen der  Wasserstraßenverwaltung werden in der Stellungnahme von K+S  detailliert aufgelistet. 
      
        
          
            
              
            Was ist tatsächlich  wichtig, wenn es um die WRRL-Umsetzung an der Weser geht? 
             Die FGG Weser ist das  Koordinationsgremium der Wasserwirtschaftsverwaltungen der  Bundesländer, die vom Wesereinzugsgebiet tangiert werden. Die FGG  Weser hatte ein Anhörungsdokument zu den wichtigen Fragen der  Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser ins  Internet gestellt. Bis zum 22.06.2020 bestand für interessierte  Kreise die Möglichkeit zu Stellungnahme. Die 20 Seiten umfassende  Download-Liste der acht Stellungnahmen samt der Reaktionen der FGG  Weser gibt es jetzt unter dem Link 
             https://www.fgg-weser.de/ 
              oeffentlichkeitsbeteiligung/anhoerung-eg-wrrl/wichtige-fragen-der-gewaesserbewirtschaftung 
             Die Stellungnahmen und  insbesondere die Entgegnungen der FGG Weser bilden eine der  Grundlagen für den Bewirtschaftungsplan für das Weserein-zugsgebiet  für den Zeitraum 2021 bis 2027. 
              | 
         
       
        
      | 
   
  
    
      
        
      
        
        
„FGG Weser praktiziert   
intransparente Bewirtschaftungsplanung“ 
        | 
     
  
  
    |   | 
    
        
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
          
           Insgesamt habe die FGG Weser  die Bewirtschaftungsplanung weitgehend einseitig zu Lasten des  K+S-Konzerns ausgerichtet, so der Vorwurf des Unternehmens: 
        
           „Wer in der laufenden  Bewirtschaftungsperiode welche finanziellen Mittel für welche  Planungen und Umsetzungen von Maßnahmen in den verschiedenen  Handlungsfeldern bereitgestellt hat, bleibt leider weitgehend  intransparent. Demgegenüber werden uns als einem einzigen  Unternehmen Maßnahmen auferlegt, die um Größenordnungen über dem  liegen, was z.B. die öffentliche Hand insgesamt für die  Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer tun muss. Dafür wird  uns ein sehr strenges und teilweise unrealistisches Fristenkorsett  für die Zielwertabsenkung angelegt, (…).“ 
         
        Während  die öffentliche Hand geschont werde, nehme die FGG Weser die „wirtschaftliche Überforderung“ des Konzerns in Kauf und  gefährde damit leichtfertig die K+S-Standorte im Wesereinzugsgebiet.  Demgegenüber lasse die FGG Weser bei den Verursachern anderer  Stressoren sehr viel Langmut walten: 
        
           „Insbesondere die  staatlichen Stellen selbst haben sich für die Verbesserung der  Durch-gängigkeit nur wenige Maßnahmen mit  bescheidenem finanziellem Aufwand vorgenommen,  sich sehr lange Handlungsfristen gesetzt und dies mit  wirtschaftlichen und organisa-torischen  Unausweichlichkeiten begründet.“ 
         
        Die  Kosten, die die FGG Weser dem Konzern aufoktroyieren würden, seien  höher „als die Kosten sämtlicher Maßnahmen, die (…)  allen öffentlichen und privaten Gewässernutzern in der FGE Weser  zusammen zugemutet werden“ - und diesen Gewässernutzern würde  darüber hinaus auch noch mit öffentlichen Fördergeldern unter die  Arme gegriffen. 
          
      | 
   
  
    
      
        Schwerwiegender Personal-  und Geldmangel  
    bei der Umsetzung der WRRL  | 
     
  
    |   | 
    
      
         
          
Der BUND bemängelt in seine  Stellungnahme an die Flussgebietsgemeinschaft Weser u.a., dass die Behörden bei den  wichtigen Bewirtschaftungsfragen das fehlende Personal für eine  wirksame Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht  angesprochen hätten. Der BUND erwarte eine gesonderte Befassung mit  dem gravierenden Personalproblem in den Wasserbehörden. Die Behörden  müssten offenlegen, wie viel Personal und welche finanziellen Mittel  erforderlich seien, um die vorgeschriebene Umsetzung der WRRL bis  2027 gewährleisten zu können. Aus bisher veröffentlichten Angaben  lasse sich folgern, 
        
           „dass allein für die  Herstellung der Durchgängigkeit an  Bundeswasserstraßen deutlich mehr Stellen  geschaffen werden müssen. So bestehe ein Bedarf von 158 Stellen bei  der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)  allein für die Herstellung den etwa 300 großen Wehranlagen in den  Bundeswasserstraßen (vgl.  BT-Drs. 19/5812 vom 14.11.2018. S. 17.)“ 
         
        Zudem  verweist der BUND darauf, dass lt. einschlägigen Untersuchungen, die  WRRL-Umsetzung „erheblich unterfinanziert“ sei. Erläutert  wird dies am Beispiel von Niedersachsen: 
        
           "Der konservativ  kalkulierte Finanzierungsbedarf von 750 Mio. Euro zur Umsetzung der  Ziele der WRRL in Niedersachsen bis 2027 (…) verteilt sich auf  bauliche Maßnahmen zur Herstellung/ Verbesserung  der ökologischen Durchgängigkeit (500 Mio. Euro), die  Maßnahmenumsetzung bei Prioritätsgewässern (225 Mio. Euro) sowie  die Begleitkosten der Umsetzung (25 Mio. Euro). Demgegenüber steht  eine Prognose der Gesamtausgaben von 180 Mio. Euro bei Beibehaltung  der bisherigen Vorgehensweise, was lediglich 25 % des geschätzten  Gesamtbedarfs an Finanzmitteln entspricht" (vgl. Reese et al.  (2018): Wasserrahmenrichtlinie - Wege aus der Umsetzungskrise.  Leipziger Schriften zum Umwelt- und  Planungsrecht, Band 37, S. 189.).“ 
         
        Darüber  hinaus weist der BUND daraufhin, dass auch andere Politiksektoren für  eine fristgerechte Umsetzung der WRRL verantwortlich seien. Der für  diese Sektoren bestehende Finanz- und Personalbedarf sei überhaupt  noch nicht beziffert worden. „Vorsichtshalber“ erinnert der BUND daran,  
        
          „dass die zuständigen Behörden die erforderlichen  Gewässerschutz-Maßnahmen bis allerspätestens 2024 umsetzen müssen,  um die Umweltziele bis 2027 erfüllen zu können“. 
         
        Bei  fast allen Anmerkungen zum Anhörungsdokument der  Flussgebietsgemeinschaft Weser haben die Behörden geantwortet, dass  die Eingaben „keinen direkten Bezug zum Anhörungsdokument“ hätten - soll heißen, dass sich eine inhaltliche Auseinandersetzung  mit den Anmerkungen der acht Stellungnahmen zum gegenwärtigen  Zeitpunkt erübrigen würde.  
          
      | 
   
  
    
       
       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
            | 
     
 
   | 
 
  |   | 
 
|
  
	   Zurück
	 zur Startseite | 
       
  
  |