Ende April hat der  Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im  Vorfeld des Wahlkampfes zum Bundestag seine „Wasserstrategie für  Deutschland“ veröffentlicht - siehe: https://www.bdew.de/wasser-abwasser/eine-wasserstrategie-fuer-deutschland-news/
      In  einem Acht-Punkte-Katalog formuliert der BDEW seine „Kernpunkte“ zur künftigen Wasserwirtschaftspolitik in Deutschland. So wird  beispielsweise unter Punkt 6 gefordert, dass sich die nächste  Bundesregierung für einen verbesserten Zugang zu Trinkwasser in  Gaststätten und im öffentlichen Raum einsetzen soll. Dazu heißt  es, dass die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie  den erleichterten  Zugang zu Trinkwasser für alle Verbraucher*innen vorsehen würde (s.  RUNDBR. 1175/1-3, 1127/3) - und weiter:
      
         „Eine Umsetzung soll  national im Rahmen der Trinkwasserverordnung stattfinden. Die  Bundesregierung kann hier weitere Anreize  zur Nutzung und zum Zugang zu Trinkwasser schaffen. In anderen  Ländern, wie z. B. Frankreich wird Trinkwasser in Restaurants  kostenlos angeboten. Dies könnte als Vorbild dienen.“
      
      Zu  dieser Forderung haben wir dem BDEW folgendes  vorgeschlagen:
      
         „Der Forderung würde  mehr Nachdruck verliehen werden, wenn der BDEW die Forderung mit der  Zusage verknüpfen könnte, dass die deutschen  Wasserversorgungsunternehmen beispielhaft  vorangehen werden, in dem sie im Jahr 2022 (nach Ende der  Corona-Hygiene-Restriktionen) pro 100.000 Einwohner im öffentlichen  Raum mindestens eine/n weitere/n öffentliche/n Trinkwasserzapfstelle  bzw. Trinkwasserbrunnen einrichten werden.“