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	       19.November 2021 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1182, 18. Oktober 2021 
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      Wie sich die  Wasserversorger  
      gegen die Klimakrise wappnen wollen 
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        Unter dem Titel „Bedarfe  der Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels“ haben die  Wasserversorger am 21.06.21 zehn „Maßnahmenvorschläge zur  Sicherung der Wasserversorgung“ veröffentlicht. Als erstes  wird erwartungsgemäß der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung  gegenüber allen anderen Nutzungsinteressen postuliert: Dazu müsse  der im Wasserhaushaltsgesetz bestehende Vorrang  für die öffentliche Wasserversorgung gegenüber konkurrierenden  Nutzungsansprüchen „weiter  untermauert“ werden. Und an Stelle  einer nur als »minderwertig« betrachteten wasserrechtlichen  Erlaubnis fordern die Wasserversorger für ihre Grundwasserentnahmen „im Regelfall“ eine höherwertige „Bewilligung“.  (Während eine Erlaubnis bei vorliegen triftiger Gründe von den  Behörden einfach kassiert werden kann, weist eine Bewilligung einen  eigentumsrechtlichen Charakter auf und kann nur gegen Entschädigung  zurückgezogen werden.) Als zweiten Punkt fordern die Wasserversorger  eine Stärkung des Vorsorge- und den Verursacherprinzips. Davon  versprechen sie sich, dass Schadstoffe in deutlich geringerem Umfang  in die Gewässer - und ggf. auch ins Rohwasser der Wasserwerke -  gelangen. Und als dritter Punkt werden »atmende Wasserrechte«  vorgeschlagen: 
      
         „Wenn Wasserversorger  kurzzeitig höhere Wassermengen brauchen, um die Versorgung auch in  Dürreperioden zu sichern, muss diese Flexibilität auch durch die  Entnahmerechte abgesichert sein. Es ist  eine kurzfristige Flexibilisierung im Vollzug der bestehenden  Wasserrechte, insbesondere für die maximalen Tagesentnahmen, und  eine zeitnahe Aufstoc-kung der bestehenden  Wasserrechte bei den Jahresentnahmemengen um einen  Klimawandel-zuschlag von 10 bis 20 Prozent  notwendig.“ 
       
      Der  Weg zum Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog vom Bundesverband der Deutschen  Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), vom Verband kommunaler  Unternehmen (VKU) sowie vom Deutschen Verein des Gas- und  Wasserfaches (DVGW): 
      https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/wasserwirtschaft-zu-klimawandel-folgen-qualitaet-und-quantitaet-von-wasserressourcen-muessen-besser-geschuetzt-werden/ 
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Können einseitige  Aufforderungen  
zum Wassersparen funktionieren? 
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        Unter Punkt 8 plädieren die  Wasserversorger in ihren oben genannten Forderungskatalog für eine  intensivierte Kreislaufführung von Wasser in Industrie und Gewerbe  und unter Punkt 6 wird gemahnt, dass die Bundesregierung „Maßnahmen  und Anreize zur Senkung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft  implementieren“ müsse. Bei den Landwirten werden die  Wasserversorger mit dieser Forderung keine Fans gewinnen. Die  Position der Landwirtschaft: Priorität für die öffentliche  Wasserversorgung ist okay. Aber nur, wenn es um den originären  Trinkwasserbedarf gehe. Das Bewässern von Grasflächen und das  Füllen von Badepools in den Gärten der Einfamilienhäuschen gehören  in Dürrezeiten keinesfalls zum originären Trinkwasserbedarf. Dann  gebühre der Vorrang der Bewässerung von Produktionsflächen, auf  denen die Bauern Lebensmittel für die Gesellschaft produzieren.   Wenn die Wasserversorger anderen lebenswichtigen Branchen eine  Senkung des Wasserverbrauchs aufs Auge drücken wollen, sollen sie  erst mal schauen, dass sie ihr Klientel - beispielsweise die  Badepool-Abfüller und Vorgartenbewässerer - zum Wassersparen  bewegen können.  
      Da  müssen sich wohl Wasserversorger und Landwirte mal zusammensetzen,  um zu beraten, wie differenzierte Wassersparaufforderungen aussehen  könnten ... -ng- 
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Vertrocknete Biotope für  volles Rohr? 
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          Der von den Wasserversorgern  verlangte absolute Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung  gegenüber allen anderen Nutzerinteressen wird auch in  Naturschutzverbandskreisen kritisch gesehen. Auch die Natur sei eine  Wassernutzerin mit berechtigten Interessen. Und allzu oft schon  hätten die Grundwasserentnahmen der Wasserversorger die Natur  geschädigt - vom Vogelsberg über die Region Verden in Niedersachsen  und den Straussee in Brandenburg bis zum Westwald bei Darmstadt.  Insofern dürfte es bei Naturschützern nicht gerade auf Begeisterung  stoßen, wenn die Wasserversorger in ihrem Maßnahmenkatalog fordern,  dass künftig die Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit  von Grundwasserentnahmen „beschleunigt“ und die  umständlichen Genehmigungsverfahren generell „gekürzt“ werden sollen. Konfrontiert mit den Bedenken der Naturschützer  kontern die Wasserversorger in der Regel mit folgendem Argument: Als  Wasserversorger habe man ein Eigeninteresse an einer intakten Umwelt  und viele Wasserschutzzonen seien dank der Schutzbemühungen der  Wasserversorger Aspiranten zur Ausweisung von Naturschutzgebieten. 
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                Forschungsbedarfe in der  Siedlungswasserwirtschaft 
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          Sind »selbstlernende«  Regenwasserzisternen denkbar? Also Regenwasserzisternen, die den  Wetterbericht »lesen« und sich rechtzeitig vor dem Herannahen einer  Niederschlagsfront entleeren? Regenwasserzisternen mit  bedarfsorientierter Steuerung könnten „im Schwarm“ viel  zielgerichteter als bislang für ein urbanes  Niederschlagswassermanagement genutzt werden.  
        Das ist nur einer von  vielen Vorschlägen, die der Deutsche Verein des Gas-und Wasserfachs  (DVGW) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser  und Abfall (DWA) auf 28 Seiten in einer schick gestylten Broschüre  präsentieren (siehe Kasten).  
        
          
            
              
               Die „nachhaltige  Bewirtschaftung“ der Wasserressourcen: „Flexibel und  adaptionsfähig“ 
 Der „Forschungskatalog“  von DWA & DVGW beschäftigt sich durchaus mit Nutzungskonflikten - bleibt dabei aber ziemlich abstrakt und gestelzt: 
 „Ein Ausgleich dieser  Nutzungsansprüche unter sich verändernden Randbedingungen erfordert  neue Lösungen für die Konsensfindung, und langfristige lokale und  regionale Konzepte (und unterstützende Technologien), wie die  sektoralen Bedarfe im gesamtgesellschaftlichen Kontext gedeckt werden  können. (…) 
 Zur nachhaltigen  Bewirtschaftung brauchen wir daher ein profundes Prozessverständnis  dieser Systeme. Dies umfasst auch die Möglichkeiten zur Pro-gnose  ihrer voraussichtlichen Entwicklung, und welche Auswirkungen sowohl  natürliche Veränderungen als auch verschiedene anthropogene  Eingriffe auf Qualität und Quantität der Ressourcen haben. Die  wasserwirtschaftlichen Handlungsoptionen zur Bewirtschaftung der  Ressourcen werden erweitert durch die Entwicklung neuer digitaler  Technologien. Durch Digitalisierung ermöglichen wir z. B. ein  flächendeckendes Monitoring der Ressourcen, der  wasserwirtschaftlichen Anlagen und der  meteorologisch-hydrologischen Randbedingungen, sowie die  Verknüpfung mit Bedarfs-, Verbrauchs-und Auslastungsdaten, die eine  flexiblere und adaptionsfähigere Steuerung eines naturnahen  Wasserhaushaltes auf Einzugsgebietsebene ermöglichen. 
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        Die Fachleute aus DVGW  und DWA haben aufgelistet, in welchen Bereichen der  Siedlungswasserwirtschaft ein besonderer Forschungsbedarf besteht, um  die Wasserver- und Abwasserentsorgung zukunftssicher zu machen. Was  etwas zu kurz kommt, ist der oben genannte Konflikt zwischen  Trinkwassergewinnung und Naturschutz und die Möglichkeiten zum  Demand Side Management beim Wasserverbauch. Dabei geht es um eine  intelligente Nachfragesteuerung bei den KonsumentInnen - anstelle  einer Mehrförderung von Grundwasser. Demand Side Management war in  den 90er Jahren angesichts der damaligen „Trinkwassernotstände“  schon mal ein großes Thema (s. RUNDBR. 415/3).  
        Aber ansonsten ist  der Katalog  von siedlungswasserwirtschaftlichen Forschungsthemen in  der Broschüre „Forschungsbedarf und Zukunftsimpulse für die  Wasserwirtschaft“ fast schon erschlagend. Einer der prägenden  Untertitel: „Eine zukunftsorientierte Wasserwirtschaft für eine  wasserbewusste Gesellschaft“. Neben der Klimaanpassung  behandelt eines der Schwerpunktthemen die Möglichkeiten der  Digitalisierung in der Siedlungswasserwirtschaft. Das Ganze ist auch  höchst lesenswert für alle Wasserinteressierte, die nicht gerade an  einem Forschungsantrag herumknobeln. Der Download zur „Strategischen  Innovationsagenda“ von DWA & DVGW funktioniert über  folgenden Link: 
        https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/presse/presseinformationen/dvgw-presseinformation-vom-17062021-strategische-innovationsagenda 
          
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
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