aktualisiert: 
	       14. Dezember 2022 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1199, 21. November 2022 
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      EU-Kommission:  
      Kein  weiterer 
      Pestizideinsatz in Wasserschutzgebieten! 
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        Im Sommer 2022 hat die  EU-Kommission einen ersten Entwurf für eine EU-Verordnung zur  Reduzierung des Pestizideinsatzes veröffentlicht. Der wahrhaft  revolutionäre Entwurf sorgt seither für helle Empörung bei den  Landwirten. Aber auch in den Parteien stößt der Entwurf querbeet  auf Skepsis. Lt. Verordnungsentwurf soll eine Anwendung von  Pestiziden in „sensiblen Gebieten“ bzw. in „Schutzgebieten“  nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Die Begrifflichkeit  „Schutzgebiete“ wird in dem Entwurf der EU-Verordnung zur  Reduktion der Pestizidge-fahren sehr weit gefasst. In Art. 3 mit den  Begriffsbestimmungen wird unter Ziffer 16 erklärt, was die  EU-Kommission unter einem „empfindlichen Gebiet“ versteht. Nach  16 f) fallen darunter auch die Schutzgebiete, die in der  EG-Wasserrahmen-richtlinie 2000/60/EG gelistet sind. Außerdem werden  damit die Schutzgebiete erfasst, die sich aus der neuen  EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 ergeben. Das bedeutet, dass  auch in allen Wasserschutzgebieten der Pestizideinsatz auf Null  heruntergefahren werden muss! Nach Art. 18 soll generell gelten:   
      
        „Die  Verwendung jeglicher Pflanzenschutzmittel ist in allen empfindlichen  Gebieten und in einem Umkreis von drei Metern um diese Gebiete  verboten.“   
       
      Die  Mitgliedsstaaten können aber auch gerne breitere Pufferstreifen  ausweisen. Artikel 19 im Verordnungsentwurf ist  speziell den „Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt und  des Trinkwassers“ gewidmet. Danach soll  
      
        „die  Verwendung sämtlicher Pflanzenschutzmittel (…) in allen  Oberflächengewässern und in einem Umkreis von drei Metern um diese  Gewässer verboten“ werden. Den Mitgliedsstaaten soll es freigestellt werden, „angrenzend  an Oberflächengewässer größere verpflichtende Pufferzonen  ein(zu)richten“.  
       
      
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Schulungsprogramm für  Landwirte:  
obligatorischer Trinkwasserschutz 
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         Nach Art. 25 der  geplanten EU-Verordnung müssen sich Landwirte hinsichtlich der  Umweltgefährdung durch Pestizide schulen lassen. Die  EU-Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, zu gewährleisten,  dass die Schulungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Für  vollständig durchgeführte Schulungen bekommen die Landwirte dann  einen „Schulungsnachweis“. Welche Inhalte in den  Schulungen vermittelt werden müssen, wird in Anhang III zur  geplanten Verordnung festgelegt. Nach Ziffer 13 gehört zu den  Schulungsthemen die 
        
          „Minimierung  bzw. Unterbinden von Anwendungen bestimmter Pflanzenschutzmittel, die  als „schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“,  „sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“  oder „giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“  gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind, auf oder  entlang von Straßen, Bahnlinien, sehr durchlässigen Flächen oder  anderen Infrastruktureinrichtungen in der Nähe von  Oberflächengewässern oder Grundwasser sowie auf versiegelten  Flächen, bei denen ein hohes Risiko des Abflusses in  Oberflächengewässer oder in die Kanalisation besteht.“   
         
        Ferner  sollen nach Zi. 14 die Landwirte „zum Schutz der aquatischen  Umwelt und der Trinkwasserversorgung“ u.a. dazu geschult  werden, keine Pestizide mehr anzuwenden, „die Gewässer für die  Entnahme von Trinkwasser (…) beeinträchtigen“ könnten. 
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Grüne Basis will keine  Pestizide  
in Schutzgebieten 
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          Wenn man die  Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie in der grünen Partei der Basis  zuordnen will, dann artikuliert sich im „Öko-Flügel“ der Grünen  Unbehagen und Protest gegen  
        
          „ein peinliches Einknicken“ der grünen MinisterInnen-Riege in Bund und Ländern „gegenüber  der Agrochemieindustrie und der Lobby der konventionell intensiv  wirtschaftenden [Landwirtschafts-]Betriebe“.  
         
        Für den Verdruss  in der Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie sorgt, dass der grüne  Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und die zuständigen  grünen MinisterInnen auf Landesebene den von der EU-Kommission  vorgeschlagenen Pestizidverzicht in „Schutzgebieten“ nicht  in vollem Umfang mittragen wollen. Am 22. Juni 2022 hatte die  Kommission nämlich den Vorschlag einer EU-Verordnung zur  Reduzierung der von Pestiziden ausgehenden Risiken vorgelegt. Der  Vorschlag beinhaltet ein „Verbot aller Pestizide in  empfindlichen Gebieten“ (siehe Kasten): 
        
          „Die  Verwendung von Pestiziden an Orten wie städtischen Grünflächen,  einschließlich öffentlicher Parks und Gärten, Spielplätzen,  Schulen, Freizeit- und Sportplätzen, öffentlichen Wegen und  Natura-2000-Schutzgebieten sowie in allen ökologisch empfindlichen  Gebieten, die für bedrohte Bestäuber erhalten werden müssen, wird  generell verboten.“ 
         
        Auch  in grün geführten Ministerien wird befürchtet, dass die  „ökologisch empfindlichen Gebiete“ so große Areale umfassen  könnten, dass dort die konventionelle Landwirtschaft aufgrund der  geforderten Pestizidreduktionsziele zum Erliegen käme. Dass selbst  in den Augen der grünen MinisterInnen die geplante EU-Verordnung zu  weit gehen könnte, stößt in der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)  Ökologie auf Empörung: 
        
          „Dass  jetzt Deutschland unter grüner Mitregierung in Bund und den meisten  Ländern die seit langem überfälligen Regeln zur Pestizidregulation  der EU in Frage stellt, ist nach Meinung der BAG Ökologie ein sehr  peinliches NoGo,“ 
         
        heißt  es in einem breit gestreuten Brief der BAG an Cem Özedmir.  
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Treiben die grünen  Minister eine 
Agrarpolitik  à la Julia Klöckner? 
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          Auslöser der Standpauke der  Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie gegenüber den grünen  AgrarministerInnen war, dass der Agarausschuss im Bundesrat auch mit  grünen Stimmen Kritik an der geplanten EU-Verordnung geübt hatte.  Damit würden die Ziele der Grünen zum Biodiversitätsschutz „mit  einer Politik im Stile Julia Klöckners ad Absurdum geführt“.  In dem Brief stellt die BAG die rhetorische Frage: 
        
          „Warum  sind wir nicht in der Lage, dass in Schutzgebieten aller Art nur noch  Ökolandbau gefördert wird? Damit wären viele Probleme gelöst, wir  hätten eine vernünftige Landnutzung in den Schutzgebieten und das  mehrfach formulierte Ziel von 30% Ökolandbaufläche erreicht.“   
         
        Weitere  Auskunft zur Positionierung der Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie  zur zögerlichen Pestizidreduktionspolitik von Cem Özdemir und  seiner Ministerkollegen auf Landesebene gibt es bei der Sprecherin  der BAG: 
        Sibylle C. Centgraf 
          E-Mail: sibylle.centgraf@gmx.de 
        
          
            
                
                  
                  EU-Pestizidreduktionsverordnung: 
                   Praktische  Umsetzungsprobleme 
                 Tatsächlich wirft der  Verordnungsentwurf zahlreiche Umsetzungsfragen auf: Das liegt daran,  dass das Pestizidverbot nicht nur in Naturschutzgebieten, sondern  beispielsweise auch in Landschaftsschutzgebieten zur Anwendung  gebracht werden soll.  
                So liegt ein Großteil der Weinberge in  Stuttgart in Landschaftsschutzgebieten. Wenn dort keine Pestizide  mehr eingesetzt werden dürfen, ist für die konventionell  arbeitenden Winzer kein wirtschaftlicher Weinbau mehr möglich.  
                Die  den Weinbau betreffenden Landschaftsschutzgebiete sind aber gerade  deswegen festgesetzt worden, um den Weinbau und das Landschaftsbild  der Rebberge an den Neckarhängen - und damit die heimische  Kulturlandschaft - zu bewahren. 
                 Selbst wenn man die dort  wirtschaftenden "Wengerter" dazu bewegen könnte, auf Bio  umzustellen, wäre das keine praktikable Lösung. Denn in der  Auslegung der EU-Kommission fallen auch fungizide Kupferpräparate  unter die Begrifflichkeit der Pestizide. Somit wird sogar ein  Bioanbau von Wein nicht mehr möglich sein. Die fungizide Wirkung von  Kupfer kann bisher nicht durch ein harmloseres Mittel ersetzt werden.  Und auch die vermeintlich Pilzresistenden Weinsorten (PiWi) müssen  in der Regel zweimal im Jahr mit Fungiziden behandelt werden -  insbesondere wenn es ein feuchtes Jahr wie 2021 gibt. 
                 Das  Dilemma betrifft nicht die Neckarsteillagen im Großraum Stuttgart,  sondern praktisch den gesamten Kaiserstuhl und den Tuniberg. Beide  Weinanbauregionen sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.  Insofern ist nachvollziehbar, dass selbst die grünen  Landwirtschaftsminister in Bund und Ländern nicht in allen Punkten  hinter dem Verordnungsentwurf stehen. 
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CDU: Sicherung der  Welternährung  
ist  wichtiger als Pestizidreduktion! 
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            Der stellvertretende  Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Steffen Bilger war in der  letzten Bundesregierung unter Andreas Scheuer Staatssekretär im  Bundesverkehrsministerium. Dort wirkte der Jurist als glühender  Verfechter des weiteren Straßenausbaus und des Bahnhofsprojektes  „Stuttgart 21“. Außerdem arbeitete der Lobbyist der in Ba.-Wü.  beheimateten Autokonzerne in vorderster Front daran, der Deutschen  Umwelthilfe (DUH) die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.  
        Zu Beginn der  neuen Legislaturperiode musste Bilger vom „Verkehrsexperten“ zum  „Landwirtschaftsexperten“ umfirmieren. In seiner neuen Rolle als  Lobbyist des agrar-industriellen Komplexes hat sich Bilger als  Lieblingsfeind den grünen Landwirtschaftsminister Cem Özdemir  ausgesucht. Dass sich Özdemir vorsichtig von einigen Aspekten der  geplanten EU-Verordnung zur Reduktion der Pestizidgefahren  distanziert hat, findet bei Bilger keine Gnade – im Gegenteil:  Anlässlich einer Sitzung des EU-Agrarminister-Rates polterte Bilger  am 26. Sept. 2022:  
        
          "Die  Bundesregierung muss zu den Pflanzenschutzplänen der EU-Kommission  endlich klare Worte finden: Denn diese Pläne schießen vollkommen  übers Ziel hinaus. Wenn Minister Özdemir wie heute in Brüssel  immer wieder zu Protokoll gibt, die Pläne grundsätzlich zu  unterstützen, dann handelt er wider die Interessen der deutschen  Landwirtschaft. Das Kommissionsvorhaben gehört angesichts der  verschärften globalen Ernährungssituation und massiv steigender  Preise jetzt komplett auf den Prüfstand." 
         
        Schon  wenige Tage zuvor hatte ein weiterer  CDU/CSU-„Landwirtschaftsexperte“, der Abgeordnete Artur  Auernhammer, per Fraktions-Pressemit-teilung am 22. Sept. 2022 in der  geplanten EU-Verordnung ebenfalls einen Beitrag zur Verschärfung der  Welternährungskrise gesehen: 
        
          „Die  pauschalen Verbote werden der Wirklichkeit auf unseren Feldern nicht  gerecht, sondern gefährden in Deutschland und EU-weit die Fähigkeit,  sich aus eigener Produktion ernähren zu können. Die Einschränkungen  sind künstliche Preistreiber für unsere Lebensmittel und blockieren  den Beitrag unserer Landwirtinnen und Landwirte zur Welternährung.“ 
         
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                    EU-Pestizidreduktionsverordnung:   
                    Kommission macht einen Rückzieher 
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            Mitte  November 2022 wurde ein „non-paper“ der EU-Kommission zum  Verordnungsentwurf bekannt. Angesichts der überbordenden Empörung  über den Verordnungsentwurf macht die EU-Kommission in dem non-paper  dem EU-Ministerrat das Angebot, den Verordnungsentwurf in  wesentlichen Punkten einzudampfen.  
        Ob sich das Entgegenkommen  gegenüber den zürnenden Mitgliedsstaaten auch auf den  Pestizideinsatz in Wasserschutzgebieten und entlang von  Oberflächengewässern auswirken wird, werden wir in einem der  nächsten RUNDBRIEFE analysieren … 
          
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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