Es  gab schon Widerstand, als sich die EU daran gemacht hatte, eine  Verordnung zur Wiederverwertung von geklärtem Abwasser in der  Landwirtschaft zu konzipieren. In der deutschen Wasserwirtschaft  hatte es große Bedenken gegeben, dass Abwasser – auch nach einer  Klärung und Reinigung - bei einer landwirtschaftlichen Nutzung zu   hygienischen Risiken führen könnte. Die Vorbehalte gab es nicht nur  im Hinblick auf die Mikrobiologie, sondern auch hinsichtlich von  chemischen Mikroverunreinigungen. Zudem wurde teilweise eine  Überlastung der mit Abwasser bewässerten Böden mit Nährstoffen  (Nitrat, Phosphat) befürchtet. Die deutschen Vorbehalte konnten  allerdings gegen die Verabschiedung der EU-Water  Reuse Verordnung nichts ausrichten. Die am 26.06.2020 in Kraft  getretene Verordnung wird ab dem 26.06.2023 in den Mitgliedstaaten  der Europäischen Union (EU) und damit auch in Deutschland gelten.  Mehr Infos zur Verordnung unter
        https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-verordnung-wasserwiederverwendung-in-der
      Das  deutsche Unbehagen an der Verordnung war auch Gegenstand einer  online-Konsultation der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser  (LAWA) mit interessierten Verbänden am 8. Dez. 2021. Die  LAWA-Fachleute teilten u.a. mit, dass sich die Hoffnungen der  „reuse-skeptischen“ Länder derzeit auf eine „Ausstiegsklausel“ in der Verordnung richten würden. Demnach könne ein  EU-Mitgliedsstaat Teile seines Staatsgebietes vom Geltungsbereich der  Verordnung ausschließen. Im LAWA-Rechtsausschuss arbeite man derzeit  an einheitlichen Kriterien, nach denen die deutschen Bundesländer  für bestimmte Flusseinzugsgebiete von der „Ausstiegsklausel“ Gebrauch machen könnten. Ein gelegentlich auch angedachter  genereller Anwendungsausschluss für ganze Bundesländer – oder gar  für ganz Deutschland – sei inzwischen außerhalb der Diskussion. 
      Der  Verband kommunaler Unternehmen pocht darauf, dass die Bewässerung  mit gereinigtem Abwasser zumindest in Wasserschutzgebieten  ausgeschlossen werden sollte. Beim Bundesumweltministerium vertritt  man die Meinung, dass die „Ausstiegsklausel“ in der Verordnung „sehr  restriktiv formuliert“ worden sei. Deshalb sei es schwierig, Wasserschutzgebiete  auszuklammern. Ganze Bundesländer herauszunehmen, sei noch mal  ungleich schwieriger. 
      Derzeit  werde zwischen den Bundesländern erörtert, welche Behörden  überhaupt für den Vollzug der Verordnung zuständig sein sollten  und ob es für die Verwertung von gereinigtem Abwasser auf  landwirtschaftlichen Nutzflächen spezielle Genehmigungsverfahren  geben soll?