aktualisiert:
12. April 2022

 

 

 


 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief Nr. 1191, 28. März 2022

 

Gesundheitsämter sollen die
Trinkwasserinstallationen checken

 

Am Erstaunlichsten in der 11. Ergänzungslieferung zu der schon mehrmals im RUNDBR. vorgestellten Loseblattsammlung „Trinkwasser aktuell“ ist, welche Aufgabenfülle dem Gesundheitsamt zugedacht werden – alles gesetzeskonform, aber angesichts der seit März 2020 grassierenden Corona-Wellen doch ziemlich realitätsfern und nicht gerade „aktuell“. Die Überlastung der Gesundheitsämter lässt den dort arbeitenden HygieneinspektorInnen seit fast zwei Jahren kaum noch Zeit, den Aufgaben nachzukommen (siehe Kasten auf S.4), die in der Erg.-Lfg. in dem Beitrag „Verantwortung und Regelungen für die Trinkwasser-Installation“ formuliert werden. So heißt es u.a.,

dass „das Gesundheitsamt (…) die Aufgabe (hat), Trinkwasserinstallationen zu überwachen, wenn Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird.“ (…) Im Rahmen der Überwachung prüft das Gesund-heitsamt, ob der Eigentümer seinen Pflichten nachkommt (…) und führt stichprobenartige Untersuchungen der Trinkwasserbeschaffenheit durch.“ (…) „Bei Nichteinhaltung der Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit hat das Gesundheitsamt anzuordnen, das der Eigentümer geeignete Abhilfemaßnahmen ergreift …“

Beschrieben wird in dem Beitrag, dass die Installationen in größeren Gebäuden immer komplexer würden – dass aber die gesetzlichen Regelungen mit dem wachsenden Grad an Kompliziertheit nicht Schritt gehalten hätten. Die gesetzliche Regulierung der Trinkwasserinstallationen in den Gebäuden würde „nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Güteanforderungen an das Trinkwasser bis zum Hausanschluss“ stehen. Kritisiert wird ferner, dass man die technischen Normen für die Trinkwasserinstallationen in den verschiedenen Regelwerken von DIN, DVGW und VDI „verstreut und nicht immer ganz einheitlich“ suchen müsse. Die Eigentümer der Trinkwasserinstallationen hätten es deshalb schwer, ihre Pflichten bei Errichtung, Betrieb und Wartung der Hausinstallationen „zu überblicken“.

Corona im Gesundheitsamt: Niemand mehr da, der die Wasserwerke kontrolliert

„Dass die Gesundheitsämter immer noch am absoluten Limit arbeiten“ wird im Editorial des Hygiene-Newsletters 1/2022 des baden-württemberg-ischen Berufsverbandes der Trinkwasserhygieneinspektoren beklagt – und weiter:

„In den meisten Ämtern können noch immer nicht, die von Gesundheitsämtern zu erwartenden Pflichtaufgaben des ÖGD [Öffentlicher Gesundheitsdienst] vollumfänglich wahrgenommen werden.

Viele Kollegen haben Doppel- und Dreifachfunktionen, womit versucht wird, die gesetzlichen Aufgaben [gemeint ist die Überwachung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht] nicht ganz aus den Augen zu verlieren.

Wie lange man diesen Belastungen noch Stand halten kann, stellt sich besonders im Hinblick auf die noch zu erwartenden, zusätzlichen Aufgaben.

Wir erfahren immer häufiger, dass KollegInnen und MitarbeiterInnen aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten oder sich völlig anderen Aufgaben widmen um nicht gesundheitliche Folgeerkrankungen zu erleiden.

Ich möchte hiermit erneut allen Trinkwasserversorgern im Land danken, dass trotz der geringen Präsenz der Gesundheitsämter es bisher während der Coronakrise zu überschaubaren, handlungsbedürftigen Maßnahmen im Rahmen der Trinkwasserbereitstellung gekommen ist. Das ist ein Beweis dafür, dass diese wichtigen Aufgaben mit hoher Eigenverantwortung wahrgenommen werden.“

 

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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