aktualisiert:
12. April 2022

 

 

 


 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief Nr. 1191, 28. März 2022

 

Trinkwasser und Gewässerschutz im Koalitionsvertrag

 

100 Tage werden im Allgemeinen einer neuen Regierung eingeräumt, um sich ins Regieren einzuarbeiten. Die neue Berliner Regierung wurde in kürzester Zeit in den Stressmodus versetzt. Wasserwirtschaft spielt da kaum noch eine Rolle. Gleichwohl könnte es sich für LeserInnen des RUNDBR. lohnen, mal zu schauen, welche Aussagen die „Zukunftskoalition“ dem „Wasserschutz“ gewidmet. Dazu hat die Ampel im Koalitionsvertrag ab Zeile 1274 ein eigenes Kapitel formuliert:

Gemeinsam mit den Ländern setzen wir die EU-Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz des Wassers als öffentliches Gut konsequent und zügig um. Wir setzen zügig eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Nationale Wasserstrategie mit dem Ziel eines integrierten Wassermanagements um. Gemeinsam mit den Ländern entwickeln wir eine Leitlinie zur Wasserentnahme, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung den Vorrang einräumt. Für die Wiederverwendung von Abwasser[vgl. nächste Notiz] streben wir die rasche Umsetzung der europäischen Vorgaben und eine sichere und rechtsichere Ausgestaltung an. Wir werden das Abwasserabgabengesetz mit dem Ziel der Verbesserung des Gewässerschutzes novellieren. Wir setzen Anreize, um Gewässerverunreinigungen effizient zu vermeiden. Wir wollen die Verwendung wassergefährdender Stoffe in Erzeugnissen zum Schutz vor inakzeptablen Risiken auf essenzielle Verwendung beschränken. Wir verbessern den Wissensstand über die Gewässerqualitäten in Deutschland mit validierten Daten, unter anderem der Wasserversorger, und führen ein digitales Mapping ein. Wir verankern eine Umweltqualitätsnorm für Arzneimittelwirkstoffe im Wasserrecht, um Stoffeinträge differenziert beurteilen zu können. Wir unterstützen ein europäisches Verbot von bewusst beigefügtem Mikroplastik in Kosmetika und Waschmitteln und von flüssigen Polymeren. Stoffe im Abwasser können auch Rohstoffe sein, die im Sinne der Kreislaufwirtschaft genutzt werden sollten.

Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um europarechtliche Verpflichtungen zur Minderung von Stickstoffeinträgen in Wasser und Luft sicher zu erreichen, und wenden damit Strafzahlungen an die EU ab“(Fettdruck: BBU).

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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