Im  RUNDBR. 1180/3-4 ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass der  vorgesehene ultrascharfe Grenzwert von nur noch 2,2 ng/l für vier  gesundheitlich besonders kritische Poly- und perfluorierte  Alkylverbindungen (PFAS) den deutschen Wasserversorgern noch  gewaltige Probleme bereiten wird (s. auch 1190/4). Diese Prognose  wird in dem Aufsatz „Betroffenheit  der Trinkwasserversorgung durch die Einführung eines  Trinkwassergrenzwertes für PFAS“  in der energie-wasser-praxis  11/2021, S.  65 – 69, bestätigt. 
      Dr.  Marcel Riegel & Dr. Frank Sacher  vom TZW Karlsruhe gehen in dem Aufsatz davon aus, dass  etwa 20 Prozent der deutschen Wasserversorger den 2,2 ng-Grenzwert  reißen könnten.  Die betroffenen Wasserversorger müssten dann A-Kohle-Filter  einbauen. Die Autoren sehen eine Aktivkohlefiltration oder  Umkehrosmose in jedem fünften deutschen Wasserwerk als „kaum  noch verhältnismäßig“ an, „um Substanzen  im Konzentrationsbereich von einzelnen Nanogramm pro Liter“ aus PFAS-belasteten Rohwässern zu entfernen. Da zudem die  PFAS-Analytik im einstelligen Nanogrammbereich an ihre Grenzen kommt,  wisse man nicht einmal genau, ob mittels A-Kohle-Filtration der 2,2  ng-Grenzwert überhaupt sicher eingehalten werden könne. Und je  kurzkettiger die PFAS vorliegen, desto schneller seien die  A-Kohle-Filter erschöpft.
      
         „Durch diese  Laufzeitverringerung entstehen sowohl erhöhte Materialkosten als  auch steigende Betriebs- bzw.  Personalkosten für den Materialwechsel und die analytische  Überwachung der Filterdurchbrüche in der  Wasseraufbereitung.“
      
      Setze  man demgegenüber auf die Vollstrom-Umkehrosmose, stelle man mit  hohem Energie- und Kostenaufwand „ein  besonders intensiv aufbereitetes Trinkwasser“ her, bei dem ca. 25 % der  zugeführten Trinkwassermenge „als  PFAS-haltiges Konzentrat“ der Entsorgung zugeführt werden müsste.