Wie  Dr. Jörg Wagner, Unterabteilungsleiter Wasserwirtschaft im  Bundesumweltministerium, auf der virtuellen LAWA-Konsultation  berichtete, habe man bei der „Binnendifferenzierung“ die Rechnung  allerdings ohne den Wirt gemacht. Die EU-Kommission habe nämlich  über das Schrumpfen der roten Gebiete „hoch  verärgert“ reagiert. Die Kommission habe sich nicht damit einverstanden erklärt,  dass die roten Nitratüberschussgebiete mit Hilfe von Simulationen  kleingerechnet würden. Die Kommission beharre darauf, dass die  tatsächlich vorliegenden Nitratmessungen in den Grundwasservorkommen  der Flächenausdehnung der roten Gebiete zugrunde gelegt werden  müssten. Zudem sei es in den Augen der Kommission ein Unding, dass  jedes Bundesland sein eigenes Modellierungsverfahren anwenden würde:  Wenn schon „Binnendifferenzierung“, dann müsse diese  bundeseinheitlich angewandt werden. 
        Wagner berichtete, dass die LAWA  jetzt unter hohem Zeitdruck die Modellierungsverfahren  vereinheitlichen müsse. Mit dem harmonisierten Verfahren müsse man  dann schon in den nächsten Wochen wieder nach Brüssel gehen, um   sich von der EU-Kommission das neue Bundeseinheitsverfahren zur  Abgrenzung der roten Gebiete absegnen zu lassen. Die Freigabe aus  Brüssel sei allerdings nur zu erreichen, wenn das Schrumpfen der  roten Gebiete zu einem Großteil wieder zurückgenommen würde. Wenn  dann die Freigabe aus Brüssel erreicht worden sei, müssten die  Bundesländer ihre jeweiligen Länder-Düngeverordnungen noch an das  harmonisierte Verfahren anpassen – auch dies wieder unter höchstem  Zeitdruck.
        Anmerkung  des WASSER-RUNDBRIES zum Hintergrund der Hektik: Schon in den  nächsten Wochen könnte das Brüsseler Fallbeil wegen der  jahrzehntelang verschleppten Umsetzung der EG-Nitratricht-linie über  Deutschland niedergehen. Dann würden Strafzahlungen von 800.000 Euro  am Tag drohen – solange bis sich die EU-Kommission endlich mit den  deutschen Düngepraktiken und der Flächenausdehnung der roten  Nitratüberschussgebiete einverstanden erklärt.