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	       14. April 2023  
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1201,
            
            
            
            27. März 2023  
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      PFAS: Die Chemikalien, die   
      gekommen 
      sind, um zu bleiben 
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        Im RUNDBR. 1198 ist  ausführlich über den Kongress der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft  Chemie (BLAC) am 20. und 21. Sept. 2022 in der Universität  Frankfurt/M. berichtet worden. Die übergeordnete Frage des  Kongresses: „Stößt die Chemie an die planetaren Grenzen?“. 
       Nachfolgend wird die Berichterstattung über die denkwürdigen  Vorträge des Kongresses fortgesetzt. Am zweiten Tag des  BLAC-Chemikalien-Kongresses hatte sich Prof. Dr. Hubertus Brunn von  der Uni Gießen die Poly- und Perfluorierten Alkylverbindungen (PFAS)  vorgeknöpft.  
      Zwischenzeitlich ist es durch eine breit angelegte  PFAS-Recherche mehrerer Medien fast schon Allgemeinwissen, dass es  sich bei den PFAS um eine unheilige Stofffamilie mit weit über 4.000  Einzelsubstanzen mit kommerzieller Bedeutung handelt. Mittlerweile  wird in der Recherche des Medienverbundes sogar von etwa 10.000  Einzelsubstanzen gesprochen. Wie Prof. Brunn schon im Sept. 22 auf  dem Kongress in Frankfurt erläuterte, sind die Stoffe biologisch so  gut wie nicht abbaubar. Und bei der Verbrennung benötige man  Temperaturen von über 1000 Grad Celsius, um die äußerst  persistenten Fluorverbindungen zu zerstören. Bei den PFAS würde es  sich somit um „forever-chemicals“ handeln: Um Stoffe, „die  gekommen seien, um zu bleiben“. Prof. Brunn postulierte, dass  wegen der PFAS-Belastung das Regenwasser keine Trinkwasserqualität  mehr habe  
      Brunn führte des Weiteren aus,  dass Substanzen aus der PFAS-Familie vermutlich schädigende  Auswirkungen auf das Immunsystem hätten. So sei bei PFAS-belasteten  Kindern eine verringerte Immunantwort bei Impfungen beobachtet  worden. Da immer mehr schädigende Wirkungen der PFAS auf die  menschliche Gesundheit bekannt würden, habe die  EU-Nahrungsmittelsicherheitsagentur (EFSA) eine Neubewertung von  ausgewählten PFAS vorgenommen – und die Grenzwerte weiter  abgesenkt. So sei nach der Empfehlung der EFSA nur noch eine  wöchentliche Zufuhr von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht  akzeptabel. Das gelte für vier verschiedene PFAS, die man  mittlerweile toxikologisch bewerten konnte. Für mehrere Tausend  andere PFAS würden aber noch gar keine humantoxikologischen  Bewertungen vorliegen. Weitere Auskunft zur Humantoxikologie der  PFAS: 
      Prof. Dr. Hubertus Brunn; E-Mail:  
        hubertus.e.brunn@ernaehrung.uni-giessen.de 
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»Moderater«  PFAS-Grenzwert in der  
neuen Trinkwasserverordnung 
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        Es  war ein Albtraum für nicht wenige Wasserversorger, wenn der zunächst  in Erwägung gezogene 2 Nanogramm-Grenzwert für vier ausgewählte Poly-  und perfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) in der kommenden Neufassung der Trinkwasserverordnung  umgesetzt worden wäre). Basierend auf einer  Empfehlung der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) war anfangs  der Debatte um die Neufassung der Trinkwasserverordnung nicht  ausgeschlossen worden,  den Grenzwert für vier ausgesuchte PFAS auf  2 Nanogramm pro Liter (ng/l) festzusetzen.  
      Die Wasserwerker konnten  das Bundesgesundheitsministerium aber davon überzeugen, dass der  ultrascharfe EFSA-Grenzwert nicht praktikabel wäre. Zum einen gibt  es (noch) keine genormte Routineanalytik, die es erlauben würde,  PFAS gesichert im einstelligen Nanogramm-Bereich nachzuweisen. Zum  anderen hätte der 2 Nanogramm-Grenzwert schätzungsweise ein Fünftel  der deutschen Wasserversorger gezwungen, ihre Rohwasseraufbereitung  mit PFAS-Eliminationsstufen aufzurüsten. Wobei es bis jetzt keine  Aufbereitungsverfahren gibt, die im Nanogramm-Bereich eine sichere  Entfernung von PFAS zu halbwegs wirtschaftlichen Bedingungen erlauben  würden.  
      Genötigt durch diese Rahmenbedingungen hat das  Bundesgesundheitsministerium jetzt einen zehnfach höheren Grenzwert  in die Trinkwasserverordnung aufgenommen – und zwar für die  besonders kritisch eingestuften EFSA-PFAS. Diese vier PFAS (PFAS∑4)  werden auf 20 ng/l begrenzt. Für alle weiteren PFAS, die derzeit  noch als vergleichsweise »harmlos« betrachtet werden, wird ein  Grenzwert von 0,1 Milligramm/Liter gelten. Die jetzt umgesetzte  moderate PFAS-Regulierung wird auch die Gesundheitsämter entlasten:  Wären die 2 ng/l für die PFAS∑4  realisiert  worden, wären die Gesundheitsämter mehr als gefordert gewesen: So  hätten u.a. in großer Zahl Anordnungen zur Aufrüstung der  Aufbereitungsanlagen erlassen bzw. Ausnahmegenehmigungen ausgestellt  werden müssen.  
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Keine  durchgreifende Besserung  
der Rheinwassergüte … 
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          … beklagen  die niederländischen Rheinwasserwerke (RIWA-Rijn) in ihrem  „Jahresbericht  2021 – Der Rhein“.  Bis man sich zu diesem Fazit durchgearbeitet hat, wird einem bei der  Lektüre des Jahresberichtes 2021 allerdings einiges abverlangt: Auf  fast 90 Seiten werden die im Rhein auffindbaren organischen und  anorganischen Mikroverunreinigungen im Detail vorgestellt. Dabei  werden jeweils die Zeitreihen von 2017 bis 2021 betrachtet.  Analysiert wird, welche Mikroverunreinigungen das für 2040  angestrebte 30-Prozent-Reduktionsziel der Internationalen  Rheinschutzkommission (IKSR) voraussichtlich erreichen bzw. verfehlen  werden.  
        Neben persistenten Röntgenkontrastmitteln, ebenfalls schwer  abbaubaren Pharmawirkstoffen, Industriechemikalien und Pestiziden  setzt sich der Jahresbericht auch kritisch mit den weiter oben  erwähnten PFAS auseinander. Ein Vertreter der viele Tausend  Abkömmlinge umfassenden PFAS-Familie ist die Perfluorbutansäure  (PFBA).  Im RIWA-Jahresbericht wird auf eine Studie aufmerksam  gemacht, nach der erhöhte PFBA-Konzentrationen im Blutplasma „mit  einem erhöhten Risiko auf einen schwereren Verlauf von COVID-19 in  Zusammenhang“ stehen könnten. Dies sei eventuell darauf zurückzuführen, dass  PFBA eine „einzigartige  Retention“ im  Lungengewebe aufweisen würde. Außerdem würde es Indizien geben, „dass PFAS die  Wirksamkeit des COVID-19-Impfstoffs bei Kindern vermindern“ würde.  
        Die  niederländischen Rheinwasserwerke haben einen  „Aufbereitungsaufgabe-Index“ kreiert, an Hand dessen sie die  Entwicklung der Rheinwassergüte - bezogen auf die Anforderungen der  Rohwasseraufbereitung - messen. Die RIWA-Rijn kommen zu dem wenig  erfreulichen Fazit,  
        
          „dass  das Rheinwasser auch im Jahr 2021 im Vergleich  zu den Vorjahren  nicht sauberer geworden ist, sondern dass sich der  Aufbereitungsaufgabe-Index wieder auf dem Niveau der Jahre 2017 bis  2018 befindet. Auch wenn man bis zum Jahr 2000 zurückblickt, dem  Jahr in dem die EG-Wasserrahmenrichtlinie eingeführt wurde, ist der  Rhein in dieser Hinsicht sicher nicht sauberer geworden.“   
         
        Der  mit zahlreichen Fotos vom Rheinverlauf aufgelockerte  RIWA-Jahresbericht 2021 (A5, 175 S.) kann kostenfrei unter www.riwa-rijn.org heruntergeladen werden. 
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
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