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	       24. Januar 2024 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1215,
            
            
            
            6. Januar 2024 
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Stürzt das Aktionsprogramm   
      naturbasierter Klimaschutz ins 60 Mrd.-Loch? 
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        Das Urteil des  Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.23 zur nicht zulässigen  Umwidmung von Corona-Milliarden in Klimaschutz-Milliarden ist für  die Ampelkoalition ein haushaltspolitisches Desaster. Auf einen  Schlag fehlen in der Haushaltsplanung für die nächsten Jahre nun 60  Milliarden Euro. Wie dramatisch das Urteil ist, zeigt auch eine  Aussage Habecks von vor einigen Monaten, die anlässlich des Urteils  in zahlreichen Medien neu zitiert wurde. Würde das  Verfassungsgericht den Nachtragshaushalt als verfassungswidrig  einstufen, „würde uns der Fußboden weggezogen, auf dem wir  versuchen, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu  stabilisieren“, hatte Habeck im Juni 2023 erklärt. Jetzt  fehlen aber nicht nur die Subventionsmilliarden zum Neubau von  Chipfabriken in Ostdeutschland (s. RUNDBR. 1210/1-3) – dem Klima-  und Gewässerschutz  könnte ebenfalls die finanzielle Grundlage  weggerissen werden. 
      Denn  von den jetzt anstehenden Kürzungen sind auch geplante Investitionen  betroffen, die direkt oder indirekt gewässerrelevant sind.  AGRARHEUTE.COM vom  17.11.23 listete u.a. folgende Maßnahmen auf, die zwei Tage zuvor im  sich plötzlich auftuenden 60 Mrd.-Euro-Loch verschwunden waren: 
      
        - Aktionsprogramm  	natürlicher Klimaschutz (Bundesumweltministerium), u. a. zur  	Wiedervernässung von Mooren: 963 Mio. €
 
        - Zuschüsse  	zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz von Moorböden und zur  	Verringerung der Torfverwendung (Bundeslandwirtschaftsministerium):  	37 Mio. €
 
        - Fördermaßnahme  	zum natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen  	Raum (Bundesumweltministerium), u. a. zur Renaturierung von  	Ökosystemen: 20 Mio. €
 
        - Zuschüsse  	zur Förderung von Maßnahmen zum Humusaufbau  	(Bundeslandwirtschaftsministerium): 12 Mio. €
 
       
      
        
          
              
            
              Pandemie-Kredite für  den Klimaschutz  umwidmen, geht gar  nicht! 
             
            
               Aufgrund einer Klage der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte das Bundesverfassungsgericht die  Frage zu klären, ob eine Bundesregierung ungenutzte Gelder aus  Krediten, die sie in einer Ausnahmesituation (wie beispielsweise  einer Pandemie) aufgenommen hat, aufsparen darf, um sie Jahre später  für einen anderen Zweck wie der Bekämpfung der Klimakrise  auszugeben? Das „Geht-gar-nicht-Urteil“ des  Bundesverfassungsgerichts stellte die härtest mögliche Auslegung  der „Schuldenbremse“ dar. Die Begründung des  Bundesverfassungsgerichts unter 
               https://kurzelinks.de/se6c 
             
              
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          Die  prinzipiell bewilligten – aber jetzt hinfällig gewordenen -  Summen, sogenannte „Verpflichtungsermächtigungen“, „liegen  allein für das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz bei 2,7 Mrd.  €“, schreibt AGRARHEUTE.COM.   
        Insgesamt waren für das Aktionsprogramm naturbasierter Klimaschutz  (ANK) bis 2026 4 Mrd. Euro fest eingeplant gewesen. „Damit  werden wir Moore wiedervernässen, Auen renaturieren sowie Wälder,  Böden, Gewässer und Meere erhalten und schützen“, hatte  Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) bei der Vorstellung des  ANK am 29.03.2022 angekündigt gehabt. Darüber hinaus sollten aus  dem ANK auch der Erhalt und die Neuanlage von Strukturelementen, wie  Hecken, Knicks, Agroforstsysteme, Baumreihen oder Feldgehölze,  gezielt bezuschusst werden – allesamt Maßnahmen, die auch für die  Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und zur Erosionsminderung  von  Bedeutung wären. Ferner war vorgesehen, mit ANK-Geldern die  dauerhafte Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Grünland  insbesondere auf erosionsgefährdeten Standorten oder in  Überschwemmungsbereichen zu bezuschussen. Damit hätte sich u.a. die  Abschwemmung von Feinschluff aus Ackerböden in die Bäche reduzieren  lassen. Der feine Schlamm verklebt das Sank-Kies-Lückengefüge an  der Bachsohle. Diese „Kolmatierung“ beeinträchtigt die  Biodiversität in den Bächen im agrarischen Umfeld erheblich.  
        Zumindest  in der laufenden Legislaturperiode ist es ausgeschlossen, dass der  Bundestag eine Reichensteuer (siehe Kasten unten)  beschließen wird. Insofern sind die genannten Gewässer- und  Moorschutzschutzmaßnahmen ohne finanzielle Basis. Zwar speisen auch  die Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Emissionszertifikaten  den jetzt geplatzten Klima- und Transformationsfonds  (KTF). Diese  Einnahmen dürften aber eher der Mrd.-Subventionierung von  Chipfabriken als der Regeneration von Gewässern und Mooren zu Gute  kommen.  
         
         
        
          
              
              
                
                  
Das 60 Mrd.-Loch mit  einer Reichensteuer stopfen! 
                 In einem von der Badische  Zeitung (BZ) veröffentlichten Leserbrief hatten wir zu den  Milliardenlücken im Etat für 2024 und in den Folgejahren folgendes  angemerkt:  
                 Im BZ-Leitartikel vom 16.11.23  zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klima- und  Transformationsfonds wird die Frage gestellt, woher die jetzt  verlustig gegangenen 60 Mrd. Euro stattdessen herkommen könnten? Die  Antwort findet sich auf der gleichen Seite der BZ in der Besprechung  eines neu erschienenen Buches über die Steueroasen (Quinn Slobodian:  „Kapitalismus ohne Demokratie – Zonen, die nur dem globalen  Kapital dienen“; Suhrkamp). Millionäre und Milliardäre  verschieben ihre Vermögen zu Lasten der Gemeinschaft in mehr oder  weniger exotische Niedrigststeuerzonen. Der größte Teil dieser  gigantischen Vermögen ist sicher nicht durch ehrliche Arbeit  entstanden: Allein durch die Cum-Ex-Betrügereien sind dem Staat –  und damit uns allen – schätzungsweise 100 Mrd. Euro verloren  gegangen. Zugleich tragen die Reichen und Superreichen mit ihrem  luxuriösen Lebenswandel weit überproportional zur Klimakrise bei.  Das jetzt entstandene 60 Mrd.-Loch könnte locker gefüllt werden,  wenn sich die Schutzpatrone der oberen Zehntausend – also  mindestens FDP, CDU/CSU und AfD - nicht länger einer Reichensteuer  verweigern würden. Die BZ hat am 21.10.23 auf zwei Seiten die  Initiative „Besteuert mich!“ (www.taxmenow.eu) vorgestellt: Der nachdenkliche Teil der Millionäre und Milliardäre  hat erkannt, dass es in den  Untergang führt, wenn die Ungleichheit  in der Gesellschaft stetig wächst – und fordert demzufolge „hohe  Vermögenssteuern“ für die Kaste der Hochvermögenden. Wäre  noch anzumerken, dass die Flucht in Steueroasen – beispielsweise in  der Karibik – mit dem rapiden Voranschreiten der Klimakrise auch  keine vielversprechenden Zukunftsperspektiven mehr verheißt: Immer  gewaltigere Hurrikans, Zyklone und Taifune werden das Leben auch für  die dorthin geflüchteten Superreichen zunehmend unangenehm  gestalten.“  
                 Der Kürze eines Leserbriefes  ist es geschuldet, dass nur die generelle Lösungsoption angetippt -  aber nicht auf die Komplexizität der vorgeschlagenen „Reichensteuer“  eingegangen werden konnte. 
                -n.g.- 
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
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