BBU-Wasserrundbrief Nr. 1225,
            
            
            
            5. Dez. 2024 
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Blau gekleideter  Massenprotest gegen Wasserkonzerne in England 
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          In London haben Anfang November  2024  tausende Menschen gegen die Gewässerverschmutzung durch  Mischwasserüberläufe aus maroden Kanalisationen demonstriert. Lt.  DLV vom 05.11.24 habe die Umweltorganisation „River Action“ von  rund 15.000 TeilnehmerInnen gesprochen Bei ihrem „Marsch für  sauberes Wasser“ waren die Protestierenden vielfach in blau  gekleidet. Der Zorn der DemonstantInnen richtete sich gegen die  privaten Wasser- und Abwasserkonzerne. Diese hätten über Jahrzehnte  hinweg die Kanalisationen auf Verschleiß gefahren (s. RUNDBR.  1221/2-4). Die DemonstrantInnen forderten unter anderem eine Reform  der zuständigen Regulierungsbehörde Ofwat. 
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„Fäkalienkrise“ in  England soll 
Laboursieg begünstigt haben 
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          Die chronische Belastung der  Küstenmeere rund um England und Wales und der dortigen Flüsse mit  hygienisch gefährlichem Fäkalabwasser aus Mischwasserabschlägen  hatte in der englischen Bevölkerung schon im Vorfeld der  Unterhauswahlen für große Empörung gesorgt. Im Wahlkampf hatten  Labour und die britischen Liberaldemokraten die „Fäkalienkrise“  immer wieder als Beispiel genannt, wie die Torys das Land  heruntergewirtschaftet hätten – siehe: 
        https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/                                                                     faekalien-in-gewaessern-grossbritanniens-gesundheitsrisiko-und-wahlkampf-thema-19761992.html (€)  
        WahlbeobachterInnen  gehen davon aus, dass die Empörung über die „Fäkalienkrise“ am  Rande mit dafür gesorgt haben könnte, dass die Labour-Party bei den  Unterhauswahlen am 5. Juli 2024 einen „Erdrutschsieg“ einfahren  konnte. 
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Elite-Rudern durch  menschliche  
Fäkalien und Toilettenpapier 
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          Ein  ausführlicher Bericht im Hamburger  Abendblatt  vom 02.04.24 hatte die Hygienerisiken als Folge der Privatisierung  der englischen Wasserwirtschaft auf die Ruderwettbewerbe der  britischen Eliteunis auf der Themse thematisiert. Drei Mitglieder der  Mannschaft aus Oxford hätten sich bereits während der  Trainingsrunden „schwere  Magenerkrankungen“ zugezogen. Der Verdacht liege nahe, dass das verseuchte Themsewasser  die Ursache gewesen sei: „Die  Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bootsrennens ruderten durch  menschliche Fäkalien und Toilettenpapier.“ 
        Klassenkämpferisch  eingestellte Kritiker aus der deutschen Wasserwerker-Szene hatten in  Anspielung auf den versnobten Elitestatus der Studis in Oxford  gelästert: 
        
          „Wenn  einem die armen Schweine nicht leid täten, könnte man sagen, dass  nun auch für die Upperclass manchmal am Kapitalismus etwas zum  Kotzen gereicht.“ 
         
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Neuer Umweltminister in  London  
droht Konzernchefs mit Gefängnis 
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           Bereits  kurz nach dem Wahlsieg im Juli 24 hat der neue britische  Umweltminister, Steve Reed, einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der  den Chefs der Wasserkonzerne bis zu zwei Jahren Gefängnis an-droht –  für den Fall, dass diese die Ermittlungen zur Aufklärung der  „Fäkalienkrise“ behindern sollten. Für fehlbare  Konzernvorsitzende soll es zudem ein Verbot von Boni geben. Zu einem  entsprechenden Bericht in ZEIT-online am 05.09.24 gab es kritische  User-Kommentare. Vielfach wurde die Androhung von maximal zwei Jahren  Gefängnis bei mangelnder Kooperation mit den Ermittlungsbehörden  als viel zu gering angesehen. Angesichts der notorischen Ableitung  von Abwässern aus den Mischwasserent-lastungen  über Jahre hinweg  müssten drastischere Strafen eingeführt werden. Ein User zitierte  hierzu § 324 aus dem deutschen Strafgesetzbuch:  
        
          
            
(1)     „Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen  Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu  fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 
(2)  Der Versuch ist strafbar. 
(3)  Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis  zu drei Jahren oder Geldstrafe.“ 
           
        Alle  User-Kommentare unter: 
        https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2024-09/grossbritannien-abwasser-gesetzesaenderung-haftstrafe 
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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