aktualisiert:
24. August 2025
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1239, 12. August 2025
Abwasser 4. Reinigungsstufe: Wer zahlt?
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Nicht nur wir haben uns über Jahre hinweg über ein erstaunliches Versagen der Pharmalobby in Brüssel gewundert. Obwohl die Pharmalobbyisten mit Millionen Euro ausgestattet sind und enge Kontakte mit der EU-Kommission und EU-Parla-mentarierInnen pflegen, ging bei der Neufassung der alten EG-Kommunalabwasserrichtlinie die „erweiterte Herstellerverantwortung“ zunächst fast problemlos durch – soll heißen: Die Hersteller und Inverkehrbringer von Medikamenten, die zu Mikroverunreinigungen im Abwasserpfad führen, müssen sich mit „mindestens 80 Prozent“ an den Kosten für Planung, Bau und Betrieb von „Vierten Reinigungsstufen“ beteiligen (RUNDBR. 1204/2-4, 1196/1-2, 1150/3-4, 1147/4). Im Hinblick auf die finale Absegnung der Novelle im Nov. 2024 durch den EU-Ministerrat hat die Pharmabranche aber voll aufgedreht und einen Zusammenbruch der Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln als Folge der 80prozentigen Kostenbeteiligung an die Wand gemalt. In Deutschland hatte sich sogleich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Sorgen der hiesigen Pharmabranche angenommen (s. 1232/1-2). Paradebeispiel, wie die „erweiterte Herstellerverantwortung“ zum Ruin der Versorgungssicherheit mit Pharmawirkstoffen führt, ist das Diabetes-Medikament Metformin – mehr dazu in der nächsten Notiz.
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„Erweiterte Herstellververantwortung“:
Viel Leid für Zuckerkranke
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Die marktführenden Hersteller Zentiva (Tschechien) und Sandoz (Schweiz) drohen, Metformin vom Markt zu nehmen, denn die Zusatzkosten für die weitgehende Übernahme der Kosten für die „Vierte Reinigungsstufe“ könnten nicht auf den Verkaufspreis aufgeschlagen werden. Das sei darauf zurückzuführen, dass es bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Preisdeckelung gibt, an die die Hersteller durch Verträge mit den Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium gebunden seien. Die Herstellung von Metformin würde somit komplett unwirtschaftlich werden. Das sei deshalb fatal, weil Metformin als das wichtigste Diabetes-Medikament eingestuft wird. Metformin sei für Menschen mit Typ 2-Diabetes ein unverzichtbares Medikament.
„Es funktioniere gut, habe vergleichsweise wenig Nebenwirkungen und sei einfach in der Anwendung. Gleichzeitig seien die Therapiekosten mit 20 Cent pro Tag niedrig, denn das Patent ist inzwischen ausgelaufen. Laut medizinischer Leitlinie ist es die erste Wahl, wenn man sich für eine medikamentöse Behandlung von Diabetes Typ 2 entscheidet. 2,9 Millionen Patienten in Deutschland sind auf Metformin angewiesen. Ein Produktionsstopp hätte drastische Folgen. Es gibt Alternativen, zum Beispiel eine Therapie mit Insulin, aber diese haben mehr Nebenwirkungen und sind teurer“,
heißt es in einem tagesschau-Bericht vom 06.06.25 über den Konflikt unter
https://www.tagesschau.de/wissen/
gesundheit/metformin-ende-eu-100.htm
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Polen & Pharma klagen gegen die
„erweiterte Herstellerverantwortung“
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Nicht nur die tagesschau, sondern auch die Printpresse hat sich mittlerweile der Auseinandersetzung angenommen. Das Achimer Kreisblatt (die Kreiszeitung für den Landkreis Verden) hat den Disput am 07.06.25 sogar als Aufmacher auf die Seite 1 gehievt. Die Zeitung berichtete u.a., dass Polen und der Branchenverband Pharma Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht hätten. Zitiert wird der EP-Abgeordnete Peter Liese (CDU), der auf die geringen Margen im Geschäft mit Nachahmerpräparaten (Generika) hinweist. Wenn den Herstellern Zusatzkosten in Höhe von mehreren 100 Prozent aufgehalst würden, würde sich die Produktion von Generika (wie beispielsweise Metformin) „nicht mehr rentieren“. Die daraus resultierenden Lieferengpässe könnten dazu führen, „dass die Abhängigkeit von ausländischen Herstellern wachsen“ werde. „Dabei wolle Europa doch die Produktion von wichtigen Arzneimitteln zurückholen.“
Schon am 30.05.25 hatte die Frankfurter Rundschau über den (vermeintlichen?) Zielkonflikt berichtet. Und die Mainzer Allgemeine Zeitung hatte bereits am 16.04.25 den Standpunkt des Deutschen Städtetags wiedergegeben. Danach dürfe die EU-Kommunalabwasserrichtlinie nicht wieder aufgeschnürt werden. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund habe davor gewarnt, die Richtlinie durch nachträgliche Änderungen oder Abschwächungen auf das Spiel zu setzen.
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Gesundheitsministerkonferenz stellt
die Herstellerverantwortung in Frage
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Aus Sorge um die Versorgungssicherheit mit wichtigen Pharmawirkstoffen hat die Konferenz der GesundheitsministerInnen der Bundesländer im Juni 2025 die Bundesregierung aufgefordert, „sich in der EU für eine Überarbeitung der Richtlinie einzusetzen“, hat die die Süddeutsche Zeitung am 21.06.25 berichtet. Weiter heißt es in dem SZ-Bericht, dass auch das EU-Parlament die EU-Kommission in einer Entschließung aufgefordert habe,
„die finanzielle Belastung für die Pharmaindustrie noch einmal neu zu untersuchen. Die Kommission bestätigt auf Anfrage, dass sie an einer solchen Neubewertung arbeitet. In der Folge könnte die Richtlinie noch einmal überarbeitet werden.“
Wiedergegeben wird in dem ganzseitigen SZ-Bericht auch die Positionierung des Verbandes der Kommunalwirtschaft (VKU): Die aktuelle Debatte um das Schleifen der erweiterten Herstellverantwortung würde die baubereiten Kommunen „verunsichern“ (s. nächste Notiz). Bevor die Kommunen die Verpflichtung zum Bau von Vierten Stufen umsetzen könnten, „muss klar sein, woher das Geld kommt“. Wer die Finanzierung via erweiterte Herstellververantwortung streiche, „müsse in der Konsequenz auch die Verpflichtung zum Umbau streichen“. Die Aufrüstung von mehr als 500 Kläranlagen in Deutschland mit Anlagen zur Eliminierung von Mikroverunreinigungen veranschlagt der VKU auf neun Mrd. Euro. Hinzu kämen Betriebskosten von jährlich einer Milliarde Euro.
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„Vierte Stufe“: Bleiben die „First Mover“
auf ihren Kosten sitzen?
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Vor allem in Ba.-Wü. und in NRW haben einige Kommunen auf ihren Kläranlagen bereits eine „Vierte Stufe“ zum Laufen gebracht oder zumindest mit dem Bau von „Vierten Stufen“ begonnen. Viele weitere Kommunen beschäftigen sich immerhin schon mit der Planung derartiger Anlagen. Alle haben darauf vertraut, dass sie (bzw. die AbwassergebührenzahlerInnen) nicht auf den Kosten für Planung, Bau und Betrieb sitzen bleiben.
Jetzt droht den vorbildhaften Frühstartern („First Mover“) genau dieses Schicksal, falls die 80prozentige Kostenbeteiligung der Pharmabranche wieder zurückgenommen werden sollte. Dann könnte zudem der Erwägungsgrund 15 der Richtlinie hinfällig werden. Danach ist bis jetzt vorgesehen, dass die vor dem Wirksamwerden der 80%-Regelung angefallen Investitionskosten teilweise über Abschreibungen geltend gemacht werden können. Zudem sollen die Frühstarter auch für die Betriebskosten die 80%-Kostenerstattung in Anspruch nehmen können. Aber selbst wenn die Richtlinie nicht weichgespült werden sollte, bleibt das First Mover-Problem: Das Geld der Pharmabranche wird erst in Jahren fließen – während die Kosten für den Anlagenbau bei den First Movern jetzt anfallen. Im Bundesumweltministerium übt man sich uns gegenüber derzeit noch in Zweckoptimismus:
„Die erweiterte Herstellerverantwortung wird Bestand haben. Bei allem Widerstand der Industrie wird es vorangehen. Bei der Umsetzung der erweiterten Herstellverantwortung in Deutschland wird man auch das First Mover-Problem lösen.“
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„Herstellerverantwortung“:
BDEW für bürokratiearme Umsetzung
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Der Mechanismus, wie nach Art. 10 der Kommunalabwasserrichtlinie von den Pharmafirmen der Obolus zum Bau von Vierten Stufen abkassiert werden soll (siehe RUNDBR. 1204/3-4), wird von den Pharmalobbyverbänden als superbürokratisch eingestuft. In Zeiten, wo der politische Mainstream lauthals eine Entbürokratisierung einfordert, hat die Industrie damit ein schlagkräftiges Argument an der Hand, um die „erweiterte Herstellerverantwortung“ (Extended Producer Responsibility - EPR) in Hinblick auf schwer abbaubare Pharmawirkstoffe zu Fall zu bringen.
Der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) versucht jetzt, den Bürokratiemonster-Vorwurf zu entkräften. Am 8. Aug. 2025 hat der BDEW ein „Positionspapier zur Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie“ mit der Headline „Herstellerverantwortung anstatt einer Lizenz zur Verschmutzung von Gewässern“ vorgelegt.
„In der aufgeladenen Debatte um die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung“ will der BDEW zu einem „konstruktiven Dialog zwischen Industrie, Kommunen und Umweltpolitik“ anregen, „um praktikable und bürokratiearme Wege zur Umsetzung zu finden“. Vorgeschlagen wird in dem Positionspapier „ein privatwirtschaftliches Modell, das eine transparente, effiziente und faire Umsetzung der EPR ermöglicht – ohne unnötige Bürokratie, aber mit starker Einbindung der relevanten Akteure“.
Der Vorschlag des BDEW läuft auf einem „Umsetzungsverein“ hinaus, der sich an der Energieschlichtungsstelle orientieren soll (siehe: https://www.schlichtungsstelle-energie.de/home.html)
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung zur Bereinigung von Streitigkeiten zwischen VerbraucherInnen und Energieversorgungsunternehmen. Sie wird gemeinsam getragen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbänden der Energiewirtschaft. Falls sich die Pharmaverbände auf so einen privat organisierten Umsetzungsverein nicht einlassen sollten, müssten die Pharmafirmen eben mit einer behördlichen Lösung rechnen, so die Warnung des BDEW.
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Werden lebenswichtige Arzneimittel
tatsächlich unbezahlbar?
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In seinem zuvor genannten Positionspapier lässt der BDEW die von der Pharmabranche an die Wand gemalte Unbezahlbarkeit von Arzneimittel nicht gelten:
„Fest steht, dass konkrete Aussagen über Kostensteigerungen für einzelne Medikamente nicht belastbar sind, da wesentliche Faktoren der Kostenzuordnung noch nicht feststehen. So liegen Mengenbelastungen und ein Indikator für die jeweilige Schädlichkeit eines Stoffes noch nicht vor, die wesentlich die Kostenzuordnung bestimmen.“
Darüberhinaus sei es noch komplett unklar, wie viele Kläranlagen in der EU mit Vierten Reinigungsstufen überhaupt aufgerüstet werden müssten. Im Übrigen sehe die Richtlinie vor, dass der Bau von Vierten Reinigungstufen über einen Zeitraum bis 2045 zu erfolgen habe. „Als Konsequenz wird es auch eine zeitliche Streckung der Kosten über einen großen Zeitraum geben“, argumentiert der BDEW.
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„Erweiterte Herstellerverantwortung“
mit Lenkungswirkung
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Für den BDEW setzt die „Erweiterte Herstellerverantwortung“ in der EU-Kommunalabwasserricht-linie nicht nur das in der EU-Verträgen (Art. 191 TFEU) „fest verankerte“ Verursacherprinzip um – Motto: Wer schwer abbaubare Pharmawirkstoffe in Verkehr bringt – und damit die Gewässerökologie schädigt -, muss für die Abhilfemaßnahmen auch finanziell gerade stehen! Wichtig sei aber, dass die den Pharmafirmen auferlegte Zahlungspflicht auch „eine entscheidende Lenkungswirkung“ entfalten würde:
Durch die „erweiterte Herstellerverantwortung“ werde nämlich ein „marktorientierter Anreiz geschaffen, umweltschonendere Produkte zu entwickeln. Da Externalitäten sichtbar gemacht werden, wird die Forschung und Entwicklung von grüneren Arzneimitteln und Kosmetikprodukten gefördert. Dies unterstützt wiederum die Null-Schadstoff-Agenda der EU und trägt zu größere Kohärenz in den verschiedenen Maßnahmen bei“,
heißt es im Positionspapier des BDEW.
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„Erbärmliche & sittenwidrige Erpressung“
seitens der Pharmabranche
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Hart ins Gericht geht der Chirurg und Medizinkommentator der Frankfurter Rundschau, Dr. med. Bernd Hontschik, mit der Pharmabranche ob deren Ankündigung, bei einem Weiterbestehen der „erweiterten Herstellerverantwortung“ leider Medikamente vom Markt nehmen zu müssen. In der Deutschen Ärztezeitung schreibt der ehemalige Oberarzt des Klinikums Frankfurt-Höchst:
„Man kann in einer Demokratie verschiedene Meinungen haben, öffentlich streiten und die Differenzen austragen. Im Idealfall kommt es zu einem Kompromiss, mit dem alle leben können – oder müssen. Man sollte allerdings nicht versuchen, mit einer erbärmlichen und sittenwidrigen Erpressung seinen Standpunkt durchzusetzen. Das Strafgesetzbuch sieht dafür in seinem §253 Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor. Die Versorgung mit Medikamenten gehört zur Daseinsvorsorge, und nicht wenige Stimmen erheben sich immer wieder, die aus diesem Grund eine Verstaatlichung der Pharmaindustrie fordern. Wenn es dafür vielleicht noch an Argumenten gemangelt haben sollte, dann hat die Pharmaindustrie mit dieser Kampagne, mit der Millionen Erkrankter in Angst und Schrecken versetzt worden sind, ein gewichtiges Argument hinzugefügt:
Das Gemeinwohl ist gleichgültig, sobald die Gewinne bedroht sind.“
Der ganze Kommentar findet sich ohne Zugangssperre auch unter
https://westendverlag.de/comment/detail/0197c5578e347232af574dae460076f9
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Ein Plan B: Wenn die 80prozentige
Kostenübernahme scheitern sollte ...
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… sollte man eine Alternative in der Schublade haben. Auch wenn man im Bundesumweltministeri-um noch wohlgemut ist, dass man in Deutschland „eine gute Umsetzungslösung“ finden wird, spricht vieles dafür dass der „erweiterten Herstellerverantwortung“ in Brüssel/Strasbourg - und damit auch der deutschen Umsetzungsstrategie - über kurz oder lang der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Genauso wie in Brüssel mit aktiver Hilfe der EU-Mitgliedsstaaten die EU-Lieferketten-verordnung und der Green Deal ins-gesamt zurechtgestutzt wurden, wird man im EU-Parlament und im Ministerrat auch der EU-Kommunalabwasser-richtlinie („KARL“) die Zähne ziehen. Die zunächst verständliche VKU-Forde-rung, dann aber auch die Verpflichtung zur Installierung von Vierten Stufen zu streichen, ist angesichts der Vielzahl und der Menge von Mikroverunreinigungen in unseren Oberflächengewässern keine so gute Idee.
Weitergehende Fortschritte in der Fließgewässerökologie werden sich nur mit einer Eliminierung von Mikroverunreinigungen auf unseren Kläranlagen realisieren lassen. Wenn wir also die 4. Stufe im notwendigen Umfang durchsetzen wollen, wird wohl alles auf den "Schweizer Weg" hinauslaufen (s. RUNDBR. 1137/1-4) - also eine Umlage auf die Abwassergebühr - ggf. mit einer anteiligen Herstellerabgabe, die dann aber deutlich unter 80 % liegen wird. Einen Plan B bedarf es auch deswegen, weil nach den Klagen von Pharmabranche und von Polen der juristische Weg voraussichtlich viele Jahre in Anspruch nehmen wird. Solange kann man mit dem Bau von 4. Stufen nicht pausieren, wenn man die Konzentrationen von Metformin & Co. auch bei zunehmenden Niedrigwasserphasen spürbar reduzieren will.
Selbst Beobachter in der Umweltszene gehen davon aus, dass die 80%-Regelung schon allein aus juristischen Gründen („Gleichbehandlung“ mit anderen Branchen mit hohen Emissionen von Mikroschadstoffen) eher nicht haltbar sein wird. Und angesichts des Rollbacks in der Umweltpolitik in Brüssel und in Berlin wird das erfolgreiche Festhalten am Verursacherprinzip und an der 80Prozent-Kostenübernahme durch die Pharmabranche (nebst deren Lenkungsfunktion) wohl ein Wunschtraum bleiben, für den wir gleichwohl engagiert weiterhin eintreten werden. -ng-
Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie und die 80-%-Regelung: Suchen und Finden
Wer alles im Original nachlesen will, findet die Stellungnahmen vom Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BDEW), von der DWA, von der Allianz öffentliche Wasser-wirtschaft (AöW) und vom VKU auf deren Homepages. Dort ins jeweilige Suchfenster „EU-Kommunalabwas-serrichtlinie“ eintippen. Die Stellungnahmen von Pharma Deutschland sind unter https://www.pharmadeutschland.de/
zugänglich. Dort ebenfalls ins Suchfenster „EU-Kommunal-abwasserrichtlinie“ eingeben.
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Was kosten Bau und Betrieb
einer Vierten Reinigungsstufe?
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Spätestens seit dem die novellierte EU-Kommunal-abwasserrichtlinie für größere Kläranlagen die Aufrüstungen mit 4. Reinigungsstufen vorschreibt (s. die obigen Notizen), gibt es nicht nur bei den hiervon betroffenen Kommunen einen großen Bedarf, um sich über die „drohenden“ Kosten zu informieren. Das Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) kann diesen Informationsbedarf jetzt mit einer neuen Broschüre abdecken. Weil Ba.-Wü. unter den deutschen Bundesländern führend beim Bau und Betrieb von 4. Reinigungsstufen ist, konnten die realen Kosten von 18 Kläranlagen zu Grunde gelegt werden.
In der Broschüre „KomS-Langzeitbetrachtung – Kosten der gezielten Spurenstoffelimination auf kommunalen Kläranlagen“ wurde u.a. der Strombedarf für die Eliminierung von Mikroverunreinigungen in einer Bandbreite von 3 bis 6 kWh pro Einwohnerwert erfasst. Gemessen am Gesamtenergieverbrauch der Kläranlagen liegt der zusätzliche Strombedarf für die 4. Stufe zwischen 8 % und 18 %. Was in der Brosch. diesbezüglich erstaunt, ist die Feststellung,
„dass nicht auf jeder Kläranlage entsprechende Verbrauchszähler vorhanden sind, sodass bei der Ermittlung des elektrischen Energiebedarfs teilweise qualifizierte Schätzungen von Seiten der Betreiber erfolgten, bzw. statistische Werte zugrunde gelegt werden mussten“.
In Zeiten von etablierten Energiemanagementsystemen (ISO EN DIN 50001 – siehe RUNDBR. 1200/3-4) spricht das nicht gerade für das Energie(einspar)be-wusstsein der entsprechenden Kläranlagenbetreiber. Als Fazit wird angegeben, dass sich die Jahreskosten für die Eliminierung der Mikroverunreinigungen im Durchschnitt aus 65 % kalkulatorischen Kapitalkosten und 35 % Betriebskosten zusammensetzen. Damit ergeben sich Jahreskosten zwischen 9 ct/m³ und 13 ct/m³ des zu reinigenden Abwassers.
Die Broschüre und weitere Publikationen des baden-württemberg-ischen Kompetenzzentrums für die Eliminierung von Mikroverunreinigungen können unter
https://koms-bw.de/publikationen/
kostenfrei heruntergeladen werden.
Für die Verweise auf frühere Rundbriefe nutzen Sie bitte die (Volltext-) Suchfunktion dieser Webseite in der Spalte links |
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

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