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	       24. August 2025 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1239,                                                        12. August 2025 
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Abwasser 4. Reinigungsstufe: Wer zahlt? 
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          Nicht nur wir haben uns über  Jahre hinweg über ein erstaunliches Versagen der Pharmalobby in  Brüssel gewundert. Obwohl die Pharmalobbyisten mit Millionen Euro  ausgestattet sind und enge Kontakte mit der EU-Kommission und  EU-Parla-mentarierInnen pflegen, ging bei der Neufassung der alten  EG-Kommunalabwasserrichtlinie die „erweiterte  Herstellerverantwortung“ zunächst fast problemlos durch –  soll heißen: Die Hersteller und Inverkehrbringer von Medikamenten,  die zu Mikroverunreinigungen im Abwasserpfad führen, müssen sich  mit „mindestens 80 Prozent“ an den Kosten für Planung,  Bau und Betrieb von „Vierten Reinigungsstufen“ beteiligen  (RUNDBR. 1204/2-4, 1196/1-2, 1150/3-4, 1147/4). Im Hinblick auf die  finale Absegnung der Novelle im Nov. 2024 durch den EU-Ministerrat  hat die Pharmabranche aber voll aufgedreht und einen Zusammenbruch  der Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln als Folge der  80prozentigen Kostenbeteiligung an die Wand gemalt. In Deutschland  hatte sich sogleich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Sorgen der  hiesigen Pharmabranche angenommen (s. 1232/1-2). Paradebeispiel, wie  die „erweiterte Herstellerverantwortung“ zum Ruin der  Versorgungssicherheit mit Pharmawirkstoffen führt, ist das  Diabetes-Medikament Metformin – mehr dazu in der nächsten Notiz.  
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„Erweiterte  Herstellververantwortung“:  
Viel Leid für Zuckerkranke 
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          Die marktführenden Hersteller  Zentiva (Tschechien) und Sandoz (Schweiz) drohen, Metformin vom Markt  zu nehmen, denn die Zusatzkosten für die weitgehende Übernahme der  Kosten für die „Vierte Reinigungsstufe“ könnten nicht auf den  Verkaufspreis aufgeschlagen werden. Das sei darauf zurückzuführen,  dass es bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eine  Preisdeckelung gibt, an die die Hersteller durch Verträge mit den  Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium gebunden  seien. Die Herstellung von Metformin würde somit komplett  unwirtschaftlich werden. Das sei deshalb fatal, weil Metformin als  das wichtigste Diabetes-Medikament eingestuft wird. Metformin sei für  Menschen mit Typ 2-Diabetes ein unverzichtbares Medikament. 
        
          „Es  funktioniere gut, habe vergleichsweise wenig Nebenwirkungen und sei  einfach in der Anwendung. Gleichzeitig seien die Therapiekosten mit  20 Cent pro Tag niedrig, denn das Patent ist inzwischen ausgelaufen.  Laut medizinischer Leitlinie ist es die erste Wahl, wenn man sich für  eine medikamentöse Behandlung von Diabetes Typ 2 entscheidet. 2,9  Millionen Patienten in Deutschland sind auf Metformin angewiesen. Ein  Produktionsstopp hätte drastische Folgen. Es gibt Alternativen, zum  Beispiel eine Therapie mit Insulin, aber diese haben mehr  Nebenwirkungen und sind teurer“, 
         
        heißt  es in einem tagesschau-Bericht  vom 06.06.25 über den Konflikt unter 
          https://www.tagesschau.de/wissen/ 
          gesundheit/metformin-ende-eu-100.htm 
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Polen & Pharma klagen  gegen die  
„erweiterte Herstellerverantwortung“ 
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          Nicht nur die tagesschau,  sondern auch die Printpresse hat sich mittlerweile der  Auseinandersetzung angenommen. Das Achimer  Kreisblatt (die Kreiszeitung für den Landkreis Verden) hat  den Disput am 07.06.25 sogar als Aufmacher auf die Seite 1 gehievt.  Die Zeitung berichtete u.a., dass Polen und der Branchenverband  Pharma Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof  eingereicht hätten. Zitiert wird der EP-Abgeordnete Peter Liese  (CDU), der auf die geringen Margen im Geschäft mit  Nachahmerpräparaten (Generika) hinweist. Wenn den Herstellern  Zusatzkosten in Höhe von mehreren 100 Prozent aufgehalst würden,  würde sich die Produktion von Generika (wie beispielsweise  Metformin) „nicht mehr rentieren“. Die daraus  resultierenden Lieferengpässe könnten dazu führen, „dass die  Abhängigkeit von ausländischen Herstellern wachsen“ werde. „Dabei wolle Europa doch die Produktion von wichtigen  Arzneimitteln zurückholen.“ 
        Schon  am 30.05.25 hatte die Frankfurter  Rundschau über den (vermeintlichen?) Zielkonflikt berichtet.  Und die Mainzer Allgemeine  Zeitung hatte bereits am 16.04.25 den Standpunkt des Deutschen  Städtetags wiedergegeben. Danach dürfe die  EU-Kommunalabwasserrichtlinie nicht wieder aufgeschnürt werden. Auch  der Deutsche Städte- und Gemeindebund habe davor gewarnt, die  Richtlinie durch nachträgliche Änderungen oder Abschwächungen auf  das Spiel zu setzen. 
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            Gesundheitsministerkonferenz  stellt  
            die Herstellerverantwortung in Frage 
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          Aus Sorge um die  Versorgungssicherheit mit wichtigen Pharmawirkstoffen hat die  Konferenz der GesundheitsministerInnen der Bundesländer im Juni 2025  die Bundesregierung aufgefordert, „sich in der EU für eine  Überarbeitung der Richtlinie einzusetzen“, hat die die  Süddeutsche Zeitung am  21.06.25 berichtet. Weiter heißt es in dem SZ-Bericht, dass auch das  EU-Parlament die EU-Kommission in einer Entschließung aufgefordert  habe, 
        
          „die  finanzielle Belastung für die Pharmaindustrie noch einmal neu zu  untersuchen. Die Kommission bestätigt auf Anfrage, dass sie an einer  solchen Neubewertung arbeitet. In der Folge könnte die Richtlinie  noch einmal überarbeitet werden.“ 
         
        Wiedergegeben  wird in dem ganzseitigen SZ-Bericht auch die Positionierung des  Verbandes der Kommunalwirtschaft (VKU): Die aktuelle Debatte um das  Schleifen der erweiterten Herstellverantwortung würde die  baubereiten Kommunen „verunsichern“ (s. nächste Notiz).  Bevor die Kommunen die Verpflichtung zum Bau von Vierten Stufen  umsetzen könnten, „muss klar sein, woher das Geld kommt“.  Wer die Finanzierung via erweiterte Herstellververantwortung  streiche, „müsse in der Konsequenz auch die Verpflichtung zum  Umbau streichen“. Die Aufrüstung von mehr als 500 Kläranlagen  in Deutschland mit Anlagen zur Eliminierung von Mikroverunreinigungen  veranschlagt der VKU auf neun Mrd. Euro. Hinzu kämen Betriebskosten  von jährlich einer Milliarde Euro. 
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            „Vierte  Stufe“: Bleiben die „First  Mover“ 
            auf ihren Kosten sitzen? 
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                Vor allem in Ba.-Wü. und in  NRW haben einige Kommunen auf ihren Kläranlagen bereits eine „Vierte  Stufe“ zum Laufen gebracht oder zumindest mit dem Bau von „Vierten  Stufen“ begonnen. Viele weitere Kommunen beschäftigen sich  immerhin schon mit der Planung derartiger Anlagen. Alle haben darauf  vertraut, dass sie (bzw. die AbwassergebührenzahlerInnen)  nicht auf  den Kosten für Planung, Bau und Betrieb sitzen bleiben.  
              Jetzt droht  den vorbildhaften Frühstartern („First Mover“) genau dieses  Schicksal, falls die 80prozentige Kostenbeteiligung der Pharmabranche  wieder zurückgenommen werden sollte. Dann könnte zudem der  Erwägungsgrund 15 der Richtlinie hinfällig werden. Danach ist bis  jetzt vorgesehen, dass die vor dem Wirksamwerden der 80%-Regelung  angefallen Investitionskosten teilweise über Abschreibungen geltend  gemacht werden können. Zudem sollen die Frühstarter auch für die  Betriebskosten die 80%-Kostenerstattung in Anspruch nehmen können.  Aber selbst wenn die Richtlinie nicht weichgespült werden sollte,  bleibt das First Mover-Problem: Das Geld der Pharmabranche wird erst  in Jahren fließen – während die Kosten für den Anlagenbau bei  den First Movern jetzt anfallen. Im Bundesumweltministerium übt man  sich uns gegenüber derzeit noch in Zweckoptimismus: 
              
                „Die  erweiterte Herstellerverantwortung wird Bestand haben. Bei allem  Widerstand der Industrie wird es vorangehen. Bei der Umsetzung der  erweiterten Herstellverantwortung in Deutschland wird man auch das  First Mover-Problem lösen.“ 
               
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                        „Herstellerverantwortung“:   
            BDEW für bürokratiearme Umsetzung 
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          Der Mechanismus, wie nach Art.  10 der Kommunalabwasserrichtlinie von den Pharmafirmen der Obolus zum  Bau von Vierten Stufen abkassiert werden soll (siehe RUNDBR.  1204/3-4), wird von den Pharmalobbyverbänden als superbürokratisch  eingestuft. In Zeiten, wo der politische Mainstream lauthals eine  Entbürokratisierung einfordert, hat die Industrie damit ein  schlagkräftiges Argument an der Hand, um die „erweiterte  Herstellerverantwortung“ (Extended Producer Responsibility - EPR)  in Hinblick auf schwer abbaubare Pharmawirkstoffe zu Fall zu bringen.   
        Der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)  versucht jetzt, den Bürokratiemonster-Vorwurf zu entkräften.  Am 8.  Aug. 2025 hat der BDEW ein „Positionspapier zur  Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie“  mit der Headline „Herstellerverantwortung anstatt einer Lizenz  zur Verschmutzung von Gewässern“ vorgelegt.  
        
          „In der  aufgeladenen Debatte um die Einführung der erweiterten  Herstellerverantwortung“ will der BDEW zu einem „konstruktiven  Dialog zwischen Industrie, Kommunen und Umweltpolitik“ anregen, „um praktikable und bürokratiearme Wege zur Umsetzung zu  finden“. Vorgeschlagen wird in dem Positionspapier „ein  privatwirtschaftliches Modell, das eine transparente, effiziente und  faire Umsetzung der EPR ermöglicht – ohne unnötige Bürokratie,  aber mit starker Einbindung der relevanten Akteure“.  
         
        Der  Vorschlag des BDEW läuft auf einem „Umsetzungsverein“  hinaus, der sich an der Energieschlichtungsstelle orientieren  soll (siehe: https://www.schlichtungsstelle-energie.de/home.html)  
        Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige und neutrale  Einrichtung zur Bereinigung von Streitigkeiten zwischen  VerbraucherInnen und Energieversorgungsunternehmen. Sie wird  gemeinsam getragen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und  den Verbänden der Energiewirtschaft. Falls sich die Pharmaverbände  auf so einen privat organisierten Umsetzungsverein nicht einlassen  sollten, müssten die Pharmafirmen eben mit einer behördlichen  Lösung rechnen, so die Warnung des BDEW. 
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Werden lebenswichtige  Arzneimittel  
tatsächlich unbezahlbar? 
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          In seinem zuvor genannten  Positionspapier lässt der BDEW die von der Pharmabranche an die Wand  gemalte Unbezahlbarkeit von Arzneimittel nicht gelten: 
        
          „Fest  steht, dass konkrete Aussagen über Kostensteigerungen für einzelne  Medikamente nicht belastbar sind, da wesentliche Faktoren der  Kostenzuordnung noch nicht feststehen. So liegen Mengenbelastungen  und ein Indikator für die jeweilige Schädlichkeit eines Stoffes  noch nicht vor, die wesentlich die Kostenzuordnung bestimmen.“ 
         
        Darüberhinaus  sei es noch komplett unklar, wie viele Kläranlagen in der EU mit  Vierten Reinigungsstufen überhaupt aufgerüstet werden müssten. Im  Übrigen sehe die Richtlinie vor, dass der Bau von Vierten  Reinigungstufen über einen Zeitraum bis 2045 zu erfolgen habe. „Als  Konsequenz wird es auch eine zeitliche Streckung der Kosten über  einen großen Zeitraum geben“, argumentiert der BDEW. 
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                        „Erweiterte  Herstellerverantwortung“  
            mit Lenkungswirkung 
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          Für den BDEW setzt die  „Erweiterte Herstellerverantwortung“ in der  EU-Kommunalabwasserricht-linie nicht nur das in der EU-Verträgen  (Art. 191 TFEU) „fest verankerte“ Verursacherprinzip um – Motto: Wer schwer abbaubare Pharmawirkstoffe in Verkehr bringt  – und damit die Gewässerökologie schädigt -, muss für die  Abhilfemaßnahmen auch finanziell gerade stehen! Wichtig sei aber,  dass die den Pharmafirmen auferlegte Zahlungspflicht auch „eine  entscheidende Lenkungswirkung“ entfalten würde:  
        
          Durch  die „erweiterte Herstellerverantwortung“ werde nämlich ein  „marktorientierter Anreiz geschaffen, umweltschonendere Produkte zu  entwickeln. Da Externalitäten sichtbar gemacht werden, wird die  Forschung und Entwicklung von grüneren Arzneimitteln und  Kosmetikprodukten gefördert. Dies unterstützt wiederum die  Null-Schadstoff-Agenda der EU und trägt zu größere Kohärenz in  den verschiedenen Maßnahmen bei“, 
         
        heißt  es im Positionspapier des BDEW. 
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            „Erbärmliche &  sittenwidrige Erpressung“ 
            seitens der Pharmabranche 
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           Hart ins Gericht geht der  Chirurg und Medizinkommentator der Frankfurter  Rundschau, Dr. med. Bernd Hontschik, mit der Pharmabranche ob deren  Ankündigung, bei einem Weiterbestehen der „erweiterten  Herstellerverantwortung“ leider Medikamente vom Markt nehmen zu  müssen. In der Deutschen  Ärztezeitung schreibt der ehemalige Oberarzt des Klinikums  Frankfurt-Höchst:  
        
          „Man  kann in einer Demokratie verschiedene Meinungen haben, öffentlich  streiten und die Differenzen austragen. Im Idealfall kommt es zu  einem Kompromiss, mit dem alle leben können – oder müssen. Man  sollte allerdings nicht versuchen, mit einer erbärmlichen und  sittenwidrigen Erpressung seinen Standpunkt durchzusetzen. Das  Strafgesetzbuch sieht dafür in seinem §253 Freiheitsstrafen bis zu  fünf Jahren vor. Die Versorgung mit Medikamenten gehört zur  Daseinsvorsorge, und nicht wenige Stimmen erheben sich immer wieder,  die aus diesem Grund eine Verstaatlichung der Pharmaindustrie  fordern. Wenn es dafür vielleicht noch an Argumenten gemangelt haben  sollte, dann hat die Pharmaindustrie mit dieser Kampagne, mit der  Millionen Erkrankter in Angst und Schrecken versetzt worden sind, ein  gewichtiges Argument hinzugefügt: 
          Das  Gemeinwohl ist gleichgültig, sobald die Gewinne bedroht sind.“ 
           
        Der  ganze Kommentar findet sich ohne Zugangssperre auch unter 
          https://westendverlag.de/comment/detail/0197c5578e347232af574dae460076f9 
          
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            Ein Plan B: Wenn die  80prozentige   
            Kostenübernahme  scheitern sollte ... 
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          … sollte man eine  Alternative in der Schublade haben. Auch wenn man im  Bundesumweltministeri-um noch wohlgemut ist, dass man in Deutschland „eine gute Umsetzungslösung“ finden wird, spricht  vieles dafür dass der „erweiterten Herstellerverantwortung“ in  Brüssel/Strasbourg - und damit auch der deutschen  Umsetzungsstrategie - über kurz oder lang der Boden unter den Füßen  weggezogen wird. Genauso wie in Brüssel mit aktiver Hilfe der  EU-Mitgliedsstaaten die EU-Lieferketten-verordnung und der Green Deal  ins-gesamt zurechtgestutzt wurden, wird man im EU-Parlament und im  Ministerrat auch der EU-Kommunalabwasser-richtlinie („KARL“) die  Zähne ziehen. Die zunächst verständliche VKU-Forde-rung, dann aber  auch die Verpflichtung zur Installierung von Vierten Stufen zu  streichen, ist angesichts der Vielzahl und der Menge von  Mikroverunreinigungen in unseren Oberflächengewässern keine so gute  Idee.  
        Weitergehende Fortschritte in der Fließgewässerökologie  werden sich nur mit einer Eliminierung von Mikroverunreinigungen auf  unseren Kläranlagen realisieren lassen. Wenn wir also die 4. Stufe  im notwendigen Umfang durchsetzen wollen, wird wohl alles auf den  "Schweizer Weg" hinauslaufen (s. RUNDBR. 1137/1-4) - also  eine Umlage auf die Abwassergebühr - ggf. mit einer anteiligen  Herstellerabgabe, die dann aber deutlich unter 80 % liegen wird.  Einen Plan B bedarf es auch deswegen, weil nach den Klagen von  Pharmabranche und von Polen der juristische Weg voraussichtlich viele  Jahre in Anspruch nehmen wird. Solange kann man mit dem Bau von 4.  Stufen nicht pausieren, wenn man die Konzentrationen von  Metformin &  Co. auch bei zunehmenden Niedrigwasserphasen spürbar reduzieren  will.  
        Selbst Beobachter in der Umweltszene gehen  davon aus, dass die  80%-Regelung schon allein aus juristischen Gründen  („Gleichbehandlung“ mit anderen Branchen mit hohen Emissionen von  Mikroschadstoffen) eher nicht haltbar sein wird. Und angesichts des  Rollbacks in der Umweltpolitik in Brüssel und in Berlin wird das  erfolgreiche Festhalten am Verursacherprinzip und an der  80Prozent-Kostenübernahme durch die Pharmabranche (nebst deren  Lenkungsfunktion) wohl ein Wunschtraum bleiben, für den wir  gleichwohl engagiert weiterhin eintreten werden. -ng- 
        
          
            
               Die  EU-Kommunalabwasserrichtlinie und  die 80-%-Regelung:  Suchen und Finden 
 Wer alles im Original  nachlesen will, findet die Stellungnahmen vom Bundesverband der  deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BDEW), von der DWA, von der  Allianz öffentliche Wasser-wirtschaft (AöW) und vom VKU auf deren  Homepages. Dort ins jeweilige Suchfenster „EU-Kommunalabwas-serrichtlinie“ eintippen. Die  Stellungnahmen von Pharma Deutschland sind unter https://www.pharmadeutschland.de/ 
  zugänglich. Dort ebenfalls  ins Suchfenster „EU-Kommunal-abwasserrichtlinie“ eingeben.  
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            Was kosten Bau und Betrieb   
            einer  Vierten  Reinigungsstufe? 
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          Spätestens seit dem die  novellierte EU-Kommunal-abwasserrichtlinie für größere Kläranlagen  die Aufrüstungen mit 4. Reinigungsstufen vorschreibt (s. die obigen  Notizen), gibt es nicht nur bei den hiervon betroffenen Kommunen  einen großen Bedarf, um  sich über die „drohenden“ Kosten zu informieren. Das  Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) kann diesen  Informationsbedarf jetzt mit einer neuen Broschüre abdecken. Weil  Ba.-Wü. unter den deutschen Bundesländern führend beim Bau und  Betrieb von 4. Reinigungsstufen ist, konnten die realen Kosten von 18  Kläranlagen zu Grunde gelegt werden.  
        In der Broschüre  „KomS-Langzeitbetrachtung – Kosten der gezielten  Spurenstoffelimination auf kommunalen Kläranlagen“ wurde u.a.  der Strombedarf für die Eliminierung von Mikroverunreinigungen in  einer Bandbreite von 3 bis 6 kWh pro Einwohnerwert erfasst. Gemessen  am Gesamtenergieverbrauch der Kläranlagen liegt der zusätzliche  Strombedarf für die 4. Stufe zwischen 8 % und 18 %. Was in der  Brosch. diesbezüglich erstaunt, ist die Feststellung, 
        
           „dass  nicht auf jeder Kläranlage entsprechende Verbrauchszähler vorhanden  sind, sodass bei der Ermittlung des elektrischen Energiebedarfs  teilweise qualifizierte Schätzungen von Seiten der Betreiber  erfolgten, bzw. statistische Werte zugrunde gelegt werden mussten“.   
         
        In Zeiten von etablierten Energiemanagementsystemen (ISO EN DIN 50001 – siehe RUNDBR. 1200/3-4) spricht das nicht gerade für das  Energie(einspar)be-wusstsein der entsprechenden Kläranlagenbetreiber.  Als Fazit wird angegeben, dass sich die Jahreskosten für die  Eliminierung der Mikroverunreinigungen im Durchschnitt aus 65 %  kalkulatorischen Kapitalkosten und 35 % Betriebskosten  zusammensetzen. Damit ergeben sich  Jahreskosten zwischen 9 ct/m³  und 13 ct/m³ des zu reinigenden Abwassers.  
        Die Broschüre und  weitere Publikationen des baden-württemberg-ischen Kompetenzzentrums  für die Eliminierung von Mikroverunreinigungen können unter  
            https://koms-bw.de/publikationen/ 
          kostenfrei  heruntergeladen werden. 
        
          
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