Die (im Dez. 24 noch  existente) FDP-Bundestags-fraktion will, dass es in Deutschland  endlich mit der Verwendung von hochwertig aufbereitetem Abwas-ser in  der Landwirtschaft, in der Industrie, bei der Produktion von grünem  Wasserstoff und bei der Bewässerung von Parkanlagen vorangeht. Die  Fraktion hat am 23.12.24 eine Kleine Anfrage eingebracht, um in  Erfahrung zu bringen, warum sich die Bundesregierung (an der die FDP  bis zum Ampel-Aus selbst beteiligt war) bei der Umsetzung von  diesbezüglichen EU-Vorgaben derart lange Zeit lässt. 
      In der Kleinen  Anfrage zum Thema „Potenziale der Wasserwiederverwendung für  die Landwirtschaft und weitere Anwendungsbereiche“ erläutert  die FDP-Fraktion zunächst ausführlich Ziele und Inhalt der  „Verordnung über die Mindestanforderungen für die  Wasserwiederverwendung“ (EU 2020/741; s. RUNDBR. 1191/1-2). Mit  dieser schon am 26. Juni 2020 in Kraft getretenen EU-Verordnung soll  EU-weit die Verwendung von gut gereinigtem Abwasser in der  Landwirtschaft in geregelte Bahnen gelenkt werden. 
      Wer die Verordnung  nicht in Gänze lesen will, findet in der FDP-Anfrage eine gelungene  Zusammenfassung. Mit insgesamt 21 Fragen will die  FDP-Bundestagsfraktion sodann wissen, warum es der eh zeitraubend  erstellte Referentenentwurf vom Febr. 2024 zur Umsetzung der  EU-Verord-nung immer noch nicht bis ins Kabinett geschafft hat. 
      Die  FDP will die Verwendung von gut gereinigtem Abwasser nicht auf den  Landwirtschaftssektor beschränkt wissen. Beispielsweise könnte bei  der wasserintensiven Wasserstoffproduktion hochwertig gereinigtes  Abwasser den ansonsten erforderlichen Frischwasserbezug reduzieren.  Die wie immer auf Deregulierung geeichte FDP setzt sich darüber  hinaus dafür ein, dass bürokratische Hürden beim Abwasserrecycling  abgebaut werden (siehe Kasten). 
      Die durchaus lesenswerte Anfrage  finden  interessierte  RUNDBR.-LeserInnen  unter der  Bundestags-Drucksachen-Nummer 20/14375 in der Parlamentsdatenbank.  (Inzwischen liegt auch die Antwort der Bundesregierung vor. Darauf  kommen wir in einem späteren RUNDBR. zurück.
      
        
          
            
             Der  Abwasserwiederwertung müssen 
              sieben Behörden  zustimmen 
 In ihrer Kleinen Anfrage zum  Abwasserrecycling bemängelt die FDP-Bundestagsfraktion, dass in  Deutschland viel zu viel bürokratische Hürden einem großflächigen  Abwasserrecycling im Wege stehen würden. U.a. kritisiert die FDP,  dass nicht nur die Betreiber von Klärwerken und weitergehenden  Aufbereitungsanlagen für eine angestrebte Abgabe von hochwertig  gereinigtem Abwasser hierfür einer Genehmigung bedürfen. Auch die  Landwirte müssten eine behördliche Genehmigung beantragen, um  aufbereitetes Abwasser verwenden zu dürfen. Der FDP missfällt, dass  damit „eine doppelte Genehmigungspflicht“ bestehe – und  weiter: 
 „Einzuholende  Genehmigungen beider Seiten bedürfen der Zustimmung der Wasser-,  Gesund-heits-, Verbraucherschutz-, Landwirtschafts- und  Umweltbehörden.“  
 Die „Liberalen“ fordern  deshalb eine Zentralisierung der unnötig komplexen  Genehmigungsprozedur: 
 „Anstatt also die  Genehmigungsverfahren für die Erlaubnis der Nutzung aufbereiteter  Abwässer für den eigenen Betrieb über bis zu sieben Behörden  laufen zu lassen, sollten vielmehr die Entscheidungsbefugnisse  einzelner Behörden gestärkt werden, um Prozesse so deutlich zu  beschleunigen.“ 
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