Die 1999 privatisierte Wasser-  und Abwasserentsorgung soll in Bremen und Bremerhaven zurück in die  öffentliche Hand geführt werden. Das ist das Ergebnis umfangreicher  Prüfungen, über die die Stadt am 12. Febr. 2025 informiert hatte.  Erwartet werden insbesondere bei der Abwasserentsorgung Einsparungen  in Millionenhöhe zu Gunsten der GebührenzahlerInnen. Im Bundesland  Bremen erhofft man sich durch die Rekommunalisierung des Kanal-  und Kläranlagenbetriebs den Entfall der 19-prozentigen Umsatzsteuer.  Ob das tatsächlich der Fall sein wird, soll im Laufe des Jahres vom  zuständigen Finanzamt geprüft werden. 
      Seit 1999 wird die  Abwasserentsorgung in Bremen durch die Hansewasser Bremen GmbH  betrieben. Hansewasser gehört nur noch zu 25,1 % dem Bundesland  Bremen. 74,9 Prozent liegen in der Hand der Hansewasser Ver- und  Entsorgungs-GmbH (HVE). Und die HVE gehört wiederum zu 49 Prozent  der GELSENWASSER AG und zu 51 Prozent der SWB AG – den ehemaligen  Stadtwerken von Bremen. Die SWB sind aber auch schon längst  privatisiert und zählen inzwischen zum Besitz des Energiekonzerns  EWB. Nur noch eine Aktie gehört dem Land Bremen. Aufgrund der  überwiegend privaten Eigentümerstruktur der Hansewasser Bremen GmbH  ist dieses Konstrukt umsatzsteuerpflichtig. Die Verträge mit  Hansewasser laufen 2028 aus, so dass eine Rekommunalisierung im Jahr  2029 möglich wäre. 
      Die Rekommunalisierung wird seit vielen Jahren  von der LINKEN betrieben, die in der Bremer Koalitionsregierung  vertreten ist. Der Vorwurf der LINKEN: Die privaten Anteilseigner  hätte über fast dreißig Jahren „dreistellige  Millionenprofite“ aus den Abwassergebühren abgeschöpft. Um  die Hansewasser wieder in öffentlichen Besitz überführen zu  können, müsste das Land Bremen für voraussichtlich 105 Mio. Euro  den Abwasserbetrieb von den privaten Eignern zurückkaufen. Nach  Meinung der LINKEN hätte sich diese Rückkaufsumme innerhalb weniger  Jahre amortisiert.  Die Komplett-Übernahme der Hansewasser durch die  Stadt hätte zudem den Vorteil, dass nach 2028 keine EU-weite  Ausschreibung mit ungewissem Ausgang erfolgen müsste. 
      Die  Mehrwertsteuerpflichtigkeit der Abwasserentsorgung in Bremen hatte im  Zusammenhang mit dem damals befürchteten Verlust der Hoheitlichkeit  der Abwasserentsorgung schon einmal vor 15 Jahren hohe Wellen  geschlagen – siehe RUNDBR. 958/3, 945/1-3.