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16..Mai 2025

 

 

 


 

 

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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1234, 16. April 2025

 

Angestrebt: Rekommunalisierung von
Wasser & Abwasser in Bremen

 

Die 1999 privatisierte Wasser- und Abwasserentsorgung soll in Bremen und Bremerhaven zurück in die öffentliche Hand geführt werden. Das ist das Ergebnis umfangreicher Prüfungen, über die die Stadt am 12. Febr. 2025 informiert hatte. Erwartet werden insbesondere bei der Abwasserentsorgung Einsparungen in Millionenhöhe zu Gunsten der GebührenzahlerInnen. Im Bundesland Bremen erhofft man sich durch die Rekommunalisierung des Kanal- und Kläranlagenbetriebs den Entfall der 19-prozentigen Umsatzsteuer. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, soll im Laufe des Jahres vom zuständigen Finanzamt geprüft werden.

Seit 1999 wird die Abwasserentsorgung in Bremen durch die Hansewasser Bremen GmbH betrieben. Hansewasser gehört nur noch zu 25,1 % dem Bundesland Bremen. 74,9 Prozent liegen in der Hand der Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH (HVE). Und die HVE gehört wiederum zu 49 Prozent der GELSENWASSER AG und zu 51 Prozent der SWB AG – den ehemaligen Stadtwerken von Bremen. Die SWB sind aber auch schon längst privatisiert und zählen inzwischen zum Besitz des Energiekonzerns EWB. Nur noch eine Aktie gehört dem Land Bremen. Aufgrund der überwiegend privaten Eigentümerstruktur der Hansewasser Bremen GmbH ist dieses Konstrukt umsatzsteuerpflichtig. Die Verträge mit Hansewasser laufen 2028 aus, so dass eine Rekommunalisierung im Jahr 2029 möglich wäre.

Die Rekommunalisierung wird seit vielen Jahren von der LINKEN betrieben, die in der Bremer Koalitionsregierung vertreten ist. Der Vorwurf der LINKEN: Die privaten Anteilseigner hätte über fast dreißig Jahren „dreistellige Millionenprofite“ aus den Abwassergebühren abgeschöpft. Um die Hansewasser wieder in öffentlichen Besitz überführen zu können, müsste das Land Bremen für voraussichtlich 105 Mio. Euro den Abwasserbetrieb von den privaten Eignern zurückkaufen. Nach Meinung der LINKEN hätte sich diese Rückkaufsumme innerhalb weniger Jahre amortisiert. Die Komplett-Übernahme der Hansewasser durch die Stadt hätte zudem den Vorteil, dass nach 2028 keine EU-weite Ausschreibung mit ungewissem Ausgang erfolgen müsste.

Die Mehrwertsteuerpflichtigkeit der Abwasserentsorgung in Bremen hatte im Zusammenhang mit dem damals befürchteten Verlust der Hoheitlichkeit der Abwasserentsorgung schon einmal vor 15 Jahren hohe Wellen geschlagen – siehe RUNDBR. 958/3, 945/1-3.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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