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	       24. August 2025 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1237,
            
            
            
            8. August 2025 
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Bergwerk im  Trinkwasserschutzgebiet?  
      „Gips kann man nicht trinken!“ 
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        Die Bauprodukte der Firma  Knauf kennen wohl alle RUNDBR.-LeserInnen. Viele dieser Produkte  werden aus Gipsspat (Kalziumsulfat) hergestellt. Um die Produktion zu  sichern und auszuweiten, hat die Knauf Gips KG schon 2017 den Antrag  gestellt, in der Altertheimer Mulde westlich von Würzburg ein  Bergwerk zu errichten. Dort sollen unterirdisch bis zu einer Million  Tonnen Gips im Jahr abgebaut werden – und das über sechzig Jahre  hinweg. Das Genehmigungsverfahren ist allerdings 2018 vom Bergamt  Nordbayern (angesiedelt bei der Bezirksregierung von Oberfranken) als „ruhend“ eingestuft worden. Grund für die Pausierung des  Verfahrens war der Plan, das Wasserschutzgebiet „Zeller Quellen“  erheblich auszuweiten. Durch die geplante Ausweitung hätte sich das  beantragte Bergwerk im Wasserschutzgebiet befunden.  
      Normalerweise ist  ein Bergwerksbetrieb in einem Wasserschutzgebiet nicht zulässig –  zumal aus den „Zeller Quellen“ die Hälfte der EinwohnerInnen von  Würzburg mit Trinkwasser versorgt wird. In den Folgejahren wurden  zahlreiche Bohrungen durchgeführt und Gutachten erstellt, um den  Nachweis zu erbringen, dass das beantragte Bergwerk mit der  Trinkwassergewinnung verträglich sei.  
      Im November 2024 hat die Firma  Knauf dann einen neuen Antrag mit dem bergrechtlich erforderlichen „fakultativen Rahmenbetriebsplans mit integriertem  Hauptbetriebsplan“ vorgelegt – und zusätzlich den Antrag auf  eine „integrierte vereinfachte Raumverträglichkeitsprüfung“ eingereicht. Mit dieser Prüfung soll der Nachweis erbracht werden,  dass die Erweiterung des Wasserschutzgebietes „Zeller Quellen“  und die Einrichtung und der Betrieb des Bergwerkes „Altertheimer  Mulde“ in »friedlicher Koexistenz« erfolgen können. Dass das  möglich sei, glauben aber weder der Würzburger Wasserversorger und  die Stadt Würzburg noch mehrere Bürgerinitiativen und  Umweltverbände.  
      Seit der Auslegung der Antragsunterlagen vom  20.01.25 bis zum 20.02.25 häufen sich unter dem Motto „Gips  kann man nicht trinken“ Demos, Anhörungen, Bürgerabstimmungen  und Petitionen. Einen Eindruck von der hochgehenden Stimmung in der  Region bekommt man durch mehrere kurze TV-Berichte, die unter dem  Suchbegriff „knauf gipsabbau würzburg“ bei Google  angezeigt werden.  
      Worum sich hydrogeologisch der eskalierende Streit  dreht, kann in den beiden nächsten Notizen nachgelesen werden. 
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      Knauf-Bergwerk: Wie dicht   
        ist die  neun  Meter „dicke“ Tonschicht? 
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Die Antragsunterlagen für das  Gipsbergwerk bestehen aus einer erschlagenden Fülle von  hydrogeologischen Gutachten, Tiefenprofilen, Bohrprofilen,  Grundwasserstandslinien, Lageplänen, Standsicherheitsuntersuchungen  und Berichten zur „Barriereintegrität“. Und auf diese  „Barriereintegrität“ kommt es an: Die etwa sieben Meter mächtige  Gipslagerstätte in etwa 100 Metern Tiefe unter der Geländeoberkante  wird durch eine „Ton-Sulfat-Wechsellagerung“ überdeckt: 
        
          „Die  Ton-Sulfat-Wechsellagerung ist wegen des hohen Tonanteils als  plastisch, geringdurchlässig und resistent gegen Kluftbildung  anzusehen. Sie bildet die hydraulische Barriereschicht des geplanten  Bergwerks zum Hangenden und verhindert weitgehend eine Zusickerung  von Grundwässern aus dem Hauptgrundwasserleiter“, 
         
        wird  die Bedeutung dieser nur neun Meter „mächtigen“ Barriereschicht  in einem der hydrogeologischen Gutachten erläutert. Durch Bau und  Betrieb des Bergwerkes darf diese Barriereschicht nicht verletzt  werden, weil ansonsten der – von der Würzburger Wasserversorgung  und zwei benachbarten Dörfern genutzte – Hauptgrundwasserleiter  ins Bergwerk auslaufen würde. Ein „Hochbruch“ wird  allerdings in den Gutachten prinzipiell „ausgeschlossen“.  Unter „Hochbruch“ wird ein Einbruch des Bergwerkes  verstanden. Und wenn es doch zu einem „Hochbruch“ kommen  würde, würde dieser gar nicht den oberhalb liegenden  Hauptgrundwasserleiter erreichen. Grund für die nur beschränkte  Reichweite eines „Hochbruches“ sei die „Elastizität“ der Barriereschicht. Die normalen Durchsickerungsraten durch die  schützende Tonschicht werden mit nur etwa einem Liter pro Sekunde  als vernachlässigbar gering eingestuft. Das Grundwasserdargebot in  den „Zeller-Quellen“ würde sich  damit selbst in angenommenen  ungünstigsten Fall um nur ein Prozent verringern, heißt im  hydrogeologischen Gutachten.  
        Wer sich selbst ein Bild von den  Gutachten machen will, kann die überwältigende Fülle der  Planfeststellungsunterlagen – einschließlich der farbenfrohen  Berichte zur Barriereintegrität und zum völlig unwahrscheinlichen  Flutungsrisko - unter 
          https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/service/planfeststellungen/wirtschaft_landesentwicklung_verkehr/bergbau/rbp_ 
          altertheim/index.php 
          herunterladen. 
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        »Knauf-Gutachten weisen  schwere  Mängel auf« 
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      Die Trinkwasserversorgung  Würzburg GmbH (TVW) stuft das Risiko einer quantitativen und  qualitativen Beeinträchtigung der Grundwasserressourcen im  Wasserschutzgebiet „Zeller Quellen“ deutlich höher ein als in  den oben genannten Gutachten angegeben. In einer elfseitigen  Stellungnahme der TVW vom 14.03.25 heißt es zunächst, dass es „einen vergleichbaren Fall“ (also die Neuanlage eines  Bergwerkes unter einem Trinkwasserschutzgebiet – Schutzzone IIIb) „in Deutschland bisher nicht“ geben würde – und weiter: 
      
        „Es  fehlt an Erfahrungen, wie in solchen Verhältnissen bei einer  Realisierung der Risiken nachteilige Auswirkungen auf das zur  Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasservorkommen unterbunden werden  können.“ 
       
      Im  Folgenden werden die von Knauf vorgelegten Gutachten in zahlreichen  Punkten frontal angegriffen. So würde es sich entgegen der Annahmen  der »Knauf-Gutachter« bei der tonig-sulfatischen Barriereschicht  zwischen dem geplanten Bergwerk und dem darüber liegenden  Hauptgrundwasserleiter keineswegs um eine homogene Trennschicht  handeln. Im RUNDBR. fassen wir es mal so zusammen: Bei der  Ton-Sulfat-Wechsellagerung handele es sich um ein wirres  Durcheinander von Gesteinsschichten. Zudem sei die Barriereschicht  durch Gipsauslaugungen von unterschiedlicher Mächtigkeit. Die  Würzburger Wasserversorgung traut somit der Schutz- und  Barrierewirkung der Ton-Sulfat-Wechsellagerung nicht über den Weg.  Im „Gesamtfazit“ wird die - von vier Fach-Consultings  erarbeitete - Stellungsnahme der Würzburger Wasserversorgung wie  folgt zusammengefasst: 
      
        „Die  Antragsunterlagen sind nicht geeignet, eine negative quantitative und  qualitative Beeinträchtigung des von den Zeller Stollen zur  Trinkwassergewinnung genutzten Hauptgrundwasserleiters der Mittleren  Dolomite sicher auszuschließen. Es besteht die sehr hohe Besorgnis,  dass von dem zur Zulassung gestellten Gipsbergwerk erhebliche  quantitative und qualitative Auswirkungen auf das von der  Trinkwassergewinnungsanlage Wasserwerk Zeller Stollen zur  Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasservorkommen ausgehen, so dass  die Trinkwasserversorgung der Stadt Würzburg nicht mehr  sichergestellt werden kann.“ 
       
      Die  vernichtend klingende Stellungnahme der Trinkwasserversorgung  Würzburg GmbH steht unter 
        https://www.wvv.de/media-wvv/wasser/
  dokumente/stellungnahme-twv-14.03.2025.pdf 
  zum  Herunterladen bereit.  
      Jetzt muss das Bergamt Nordbayern die konträren  Gutachten und die zahlreich eingegangenen Einsprüche prüfen, um  einen Planfeststellungsbeschluss formulieren zu können – bzw.  einen solchigen zu verwerfen. Vorgeschaltet wird noch ein  Erörterungstermin, bei dem die Kontrahenten verbal die Klingen  kreuzen können. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die  MitarbeiterInnen des Bergamtes unter einem nicht geringen Druck  stehen werden, das wirtschaftliche Wohlergehen des Knauf-Konzerns und  einer ganzen davon abhängigen Region gebührend zu berücksichtigen.  Arbeitsplätze und das vehement eingeforderte Wirtschaftswachstum  müssen mit dem Trinkwasserschutz abgewogen werden – und das  möglichst in einem „Deutschland-Tempo“. 
      
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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