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	       10. März 2025 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1232,                                                        26. Februar 2025 
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Die Wasserversorger in der  
      „Nicht-relevanten-Metaboliten-Falle“ 
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          Viele Pestizidwirkstoffe  werden im Boden und in der Sickerstrecke bis runter zum Grundwasser –  zumeist mikrobiell - zu sogenannten nicht-relevanten Metaboliten  abgebaut. Als „nicht relevant“ werden diese Pestizidabbauprodukte  deshalb eingestuft, weil die Behörden diesen Abbauprodukten keine  höhere Giftigkeit attestieren. Wenn die nicht relevanten Metaboliten  im Rohwasser der Förderbrunnen der Wasserwerke auftauchen, müssen  die Wasserversorger (und die TrinkwasserkundInnen) angesichts der  attestierten Nichtgiftigkeit der „nicht relevanten Metaboliten“  diese Pestizidabbauprodukte zunächst tolerieren.  
        Frieder  Haakh, Technischer Geschäftsführer des Zweckverbandes  Landeswasserversorgung in Württemberg, hält diesen Usus für ein  Unding (vgl. RUNDBR. 1125/1-2). In gewohnt direkter Diktion zieht Haakh  in einem Leserbrief in der Fachzeitschrift Grundwasser (4/2024, S. 255–256) gegen den leichtfertigen Umgang der  Behörden im Hinblick auf die „nicht relevanten Metaboliten“ vom  Leder.  
        Wohl nicht nur für Prof. Haakh  ist es ein Aufreger, dass es den Wasserversorgern jederzeit passieren  kann, dass Pestizidabbauprodukte, die zunächst als vermeintlich  „nicht relevant“ eingestuft worden sind, mit wachsendem  Erkenntnisfortschritt auf einmal doch als relevant für die  menschliche Gesundheit bewertet werden. Wenn das passiert, würden  die betroffenen Wasserversorger in der „Nicht-relevanten-Metaboliten-Falle“ sitzen. Denn mit der  Umstufung von „nicht relevant“ in „relevant“ verschwindet der  Wirkstoff nicht einfach aus dem Grund- und Rohwasser.  
        Bis die  Metaboliten im Grundwasser völlig abgebaut sind, kann es Jahrzehnte  dauern. Wenn dann der Metabolit in einer Konzentration von höher als  0,1 Mikrogramm pro Liter nachgewiesen werden kann, droht den  Wasserversorgern ein Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung bzw. es  muss im Wasserwerk eine teure Aufbereitungsanlage installiert werden.  Eine weitere Abhilfemöglichkeit wäre das Herunterverdünnen des  Rohwassers aus dem pestizidbelasteten Brunnen mit Wasser aus  benachbarten Brunnen mit geringem oder gar keinen Pestizidgehalt (s.  RUNDBR. 1227/1-2). Das Damoklesschwert einer Umstufung von  Pestizidabbauprodukten stuft die Schriftleitung der Fachzeitschrift  Grundwasser „für  die Zukunft der Trinkwasserversorgung als unzweifelhaft von  essenzieller Bedeutung“ ein.  
        Siehe auch die VOLLTEXTSUCHE in der linken blauen Spalte dieser Seite  
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Wie kommt man aus der  
„Metaboliten-Falle“  wieder raus? 
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          Dem Risiko einer Umstufung  könne man aus dem Weg gehen, wenn nur noch die Pestizide eine  Zulassung bekommen würden, die beim Einsickern ins Grundwasser  Konzentrationswerte von deutlich unter 1,5  Mikrogramm pro Liter  (µg/l) aufweisen.  
        Haakh  ärgert sich, dass bisher selbst Pestizide eine Zulassung bekommen,  wenn Konzentrationen beim Einsickern ins Grundwasser von über 20  µg/l nachgewiesen werden können. Aber erst ab einem  Konzentrationswert von kleiner 1,5 µg/l habe man die hinlängliche  Sicherheit, dass dann auch im geförderten Grundwasser der  Pestizidgrenzwert von 0,1 µg/l nicht gerissen wird. Wenn  demgegenüber davon ausgegangen werden muss, dass vermeintlich nicht  relevante Metaboliten den 0,1 µg/l-Grenzwert überschreiten, müssten  die betreffenden Pestizide lt. Haakh  vorsorglich mit einer „W-Auflage“ versehen werden – soll  heißen, dass das Pestizid in Wasserschutzgebieten nicht eingesetzt  werden darf.  
        Weitere Auskunft zum Umgang mit „nicht relevanten  Metaboliten“ aus Sicht der Landeswasserversorgung bei 
          Prof. Dr.-Ing. Frieder Haakh 
          Technischer Geschäftsführer  
          des  Zweckverbandes Landeswasserversorgung, Stuttgart 
          haakh.f@lw-online.de 
        
          
            
              
               Sitzt das Bundesamt für  Verbraucherschutz   
                bei den  Pestizidherstellern auf dem Schoß? 
 Mit seiner Kritik am  leichtfertigen Umgang mit nicht relevanten Metaboliten nimmt Haakh  vor allem die zuständige Zulassungsbehörde in den Fokus – das ist  das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL  – siehe: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/ 
  04_Pflanzenschutzmittel/pflanzenschutzmittel_node.html).  
 Unter Missachtung der Vorgaben  in Art. 44 der EU-Pflanzenschutzmittelzulassungsverordnung würde das  BVL gegenüber den Pestizidherstellern die Zügel schleifen lassen.  Die Nachlässigkeit sei darauf zu rückzuführen sei, dass das BVL  bei den Pestizidherstellern „auf  dem Schoß sitzen“ würde. Die tatsächliche Umsetzung des Vorsorgegedank-ens besteht  für Haakh ohnehin darin, zumindest in den Wasserschutzgebieten  möglichst viele Landwirte zur Umstellung auf den Öko-Landbau zu  bewegen, um die „chemische  Kriegsführung auf dem Acker“ grundsätzlich zu beenden. 
 
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                        Umstufung von Metaboliten:   
            BVL arbeitet an Lösungsansätzen 
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          Zu den obigen Vorwürfen von  Prof. Haakh gegen-über dem Bundesamt für Verbraucherschutz und  Lebensmittelsicherheit (BVL) haben wir das BVL konsultiert. Das BVL  hat uns am 7. Febr. 2025 mitgeteilt, dass man im BVL zum Problemfeld  
        
          „Änderung der Einstufung von Metaboliten aus  Pflanzenschutzmitteln von nicht-relevant zu relevant und den  nachfolgenden wasserrechtlichen Konsequenzen“ an „Lösungsansätzen“ arbeiten würde. Dabei sei es dem BVL „vollumfänglich bewusst“, dass die Wasserversorger  infolge einer möglichen Umstufung von Metaboliten vor „Herausforderungen“ stehen würden. „Vor diesem  Hintergrund besteht bereits ein intensiver Austausch mit den  Beteiligten, um Lösungsansätze zum Teil auch in Einzelfällen zu  entwickeln.“  
         
        In absehbarer Zeit werde das BVL eine „Fachinformation“ zu diesem Problem auf seiner Homepage  veröffentlichen. 
          
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