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	       24. August 2025 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1240,                                                        13. August 2025 
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      Der PAK-Skandal beim  teerhaltigem  Straßenaufbruch 
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          Um Fern- und Nahwärmeleitungen  sowie Breitbandkabel zu verlegen, werden quer durch die Republik  Straßen aufgerissen. Zum Vorschein kommt dabei oft teerhaltiger  Straßenaufbruch. Teerhaltiges Material, dass aus Steinkohle gewonnen  wurde, ist bis in die 70er Jahre in Millionen Tonnen als Straßenbelag  verbaut worden. Teer ist mit hohen Konzentrationen von Polyzyklischen  Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet, die teilweise als  cancerogen gelten.  
        Der bekannteste Vertreter aus der unheiligen  PAK-Familie ist das bei RaucherInnen beliebte Benzo[a]pyren. Wegen  der Gefährdung von Gesundheit und Umwelt ist man zum Herstellen von  Straßenbelegen auf Asphalt umgeschwenkt. Asphalt wird aus Rohöl  gewonnen und ist deutlich weniger mit PAK belastet.  Ab einer  Konzentration von 200 Milligramm PAK pro Kilogramm Straßenaufbruch  gilt dieser Straßenaufbruch in Ba.-Wü. als „gefährlicher  Abfall“.  Dann greifen weitgehende Schutzbestimmungen:  Beispielsweise darf der Straßenaufbruch nicht einfach rechts oder  links der Straße zwischengelagert werden. Um eine Auswaschung der  stark wassergefährdenden PAK zu vermeiden muss der Straßenaufbruch  in abdeckbaren Mulden (Containern) zwischengelagert werden, falls das  belastete Material nicht sofort zur „ordnungsgemäßen Entsorgung“  abtransportiert werden kann.   
        Das Problem: Es gibt eigentlich keine  „ordnungsgemäße Entsorgung“. Einfach den Giftkram auf einer  Bauschuttdeponie abzulagern ist verboten. Eine thermische  Behandlungsanlage zur Entgiftung des teerhaltigen Materials steht nur  in Rotterdam zur Verfügung. Und zur Mitverbrennung in der  Zementklinkerherstellung ist nur ein Zementwerk in Deutschland  bereit. Eine Wiederverwendung des PAK-belasteten Teermaterials im  Straßenbau ist ebenfalls verboten.  
        Es gibt somit in Deutschland  einen Entsorgungsnotstand für teerhaltigen Straßenaufbruch. Da  ist es für die Straßenbaufirmen sehr verführerisch, ein doppeltes  Geschäft zu betreiben.  Wir haben die böse Ahnung, dass sich die Firmen zuerst von den  Auftraggebern für die angeblich „ordnungsgemäße Entsorgung“  des Giftkrams bezahlen lassen. Da es aber keinen legalen  Entsorgungsweg gibt, wird das Teermaterial kleingemahlen und neuem  Straßenbaumaterial untergemischt. Für dieses illegale „Recycling“  lassen sich die Straßenbaufirmen dann noch einmal bezahlen, weil sie  ja vermeintlich kostengünstig einwandfreies Straßenbaumaterial zur  Verfügung stellen.  
        
          
            
              Unter dem Pflaster liegt  der Strand 
               „Noch bis vor ca. 35  Jahren wurden knapp zwei Drittel des gesamten  Steinkohlenteeraufkommens in der Bundesrepublik Deutschland als  Bindemittel im Straßenbau eingesetzt. Besonders in den  Nachkriegsjahren wurde Teer zusammen mit einer Absplittung auf die  damaligen Schotterstraßen aufgebracht. Im Laufe der Jahre wurden die  meisten Straßen mit Hilfe der neuen Asphaltbauweise überbaut, so  dass heute ein Großteil der Teerschichten unter Asphaltschichten  liegt. Daher enthalten fast alle Straßen, welche auf der  Bau-substanz der Nachkriegsjahre aufbauen, teerhaltige Schichten,“ 
               heißt es in dem „Leitfaden  zum Umgang mit und zur Entsorgung von  teerhaltigem Straßenaufbruch“ der Landesanstalt für Umwelt  Ba.-Wü. (LUBW) vom Mai 2018. 
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Wie die PAK ins Grundwasser  „ausbluten“ 
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Das Ganze ist auch ein  eklatantes Gewässerschutzproblem: Erstens weil vielerorts der  Giftkram einfach entlang des nächstgelegenen Baches  „zwischengelagert“ wird. Und zweitens weil es beim Einbau des  „Recyclingmaterials“ in neue Straßenbeläge ebenfalls zu einem  Ausbluten von PAK ins Grundwasser kommt. Im Gegensatz zum elastischen  Teer neigt erdölbasierter Asphalt zur Rissbildung, so dass Wasser in  den Straßenunterbau eindringt und die PAK ins Grundwasser  ausschwemmt. Und bei der Billigverlegung von Glasfaserkabeln durch  Sub-Sub-Sub-Unternehmen bleibt ohnehin oft ein Riss zwischen neuem  und alten Straßenbelag, so dass auch hier Straßen- und Gehwegwasser  eindringen kann. 
        Im  Übrigen handelt sich auch um ein Arbeitsschutzproblem. Vor  allem bei hohen Sommertemperaturen gasen die PAK aus dem frisch  aufgebrochenen Teermaterial in so hohen Konzentrationen aus, dass die  Beschäftigten nach den Arbeitsschutzbestimmungen Vollschutzanzüge  tragen müssten. Kaum ein Straßenbauunternehmen hält diese Vorgaben  ein.  
        
          »Es sind ja auch nur Rumänen und Bulgaren, die diese  Drecksarbeit machen. Und die rauchen eh!« 
         
         
         
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Offene „Zwischenlagerung“  entlang  von  Bächen und Waldwegen? 
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Es ist fast schon Usus, dass  Straßenbaufirmen und deren Sub-Unternehmen teerhaltigen  Straßenaufbruch einfach entlang des nächsten Bachlaufs oder  Waldwegs ablagern. Treuherzig wird dann in den Landratsämtern und in  den Rathäusern auf Beschwerden von Umweltschützern argumentiert,  dass in der betreffenden Ablagerung der PAK-Gehalt ja unter 200 mg/kg  liegen würde und dass es sich somit gar nicht um „gefährlichen  Abfall“ handeln würde. Somit sei gegen die offene Zwischenlagerung  nichts einzuwenden. Der Leitfaden der LUBW (s. Kasten auf S.1) macht  aber unabhängig vom PAK-Gehalt folgende wasserrechtliche Vorgaben  für eine - eh zu vermeidende - „Zwischenlagerung“: 
        
          „Anlagen  zur Lagerung, zum Umschlag bzw. zur Behandlung von teerhaltigem  Straßenaufbruch unterfallen den  Regelungen  der  AwSV (  Anlagenverordnung), da teerhaltiger Straßenaufbruch (…) als  allgemein wassergefährdend  einzustufen ist. Die Anlagen müssen (…)  eine gegen die Stoffe unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen  beständige und undurchlässige Bodenfläche haben. Die Stoffe sind  in geschlossenen Räumen oder auf überdachten Plätzen, die gegen  Witterungseinflüsse durch Überdachung und seitlichen Abschluss so  geschützt sind, dass Stoffe nicht austreten können, zu lagern, zu  behandeln oder umzuschlagen. (…) Alternativ sind für die Lagerung  und den Umschlag dauernd dicht verschlossene, gegen Beschädigung  geschützte und gegen Witterungseinflüsse und die Stoffe beständige  Behälter oder Verpackungen möglich.“ 
         
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            Keine Übersicht über den  Verbleib  
            von teerhaltigem Straßenaufbruch 
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          Im Südschwarzwald ist eine  kleine Gruppe von Umwelt- und Naturschützern mit einer einfachen Methode  der illegalen Ablagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch auf der  Spur: Mit einem Indikatorspray wird der Straßenaufbruch eingesprüht.  Ab einer Konzentration von 25 mg/l PAK im Straßenaufbruch schlägt  die weiße Färbung des aufgesprühten Schaums ins Gelbe um (siehe  unten stehenden Kasten).  
        
          
            Für Bezugsquellen für die  PAK-Detektor-Spraydosen „soppec pak-markierung“ in  eine Suchmaschine eintippen. Die 500 ml-Dose kostet so um die 14 Euro  (zzgl. Versand). Das PAK-Detektorspray gilt nicht als anerkanntes  Nachweisverfahren. Mit einer Gelb-Braunverfärbung des weißen  Sprayschaums werden PAK-Gehalte ab 25 mg/kg angezeigt. Damit ist es  möglich teerhaltiges Material zu identifizieren.  | 
           
         
        Die Umweltschützer nerven mit immer neuen  Positivbefunden die Behörden, die nach unserem Eindruck den  illegalen Machenschaften der Straßenbauer ziemlich hilflos gegenüber  stehen. Statt rigoros gegen die dubiosen Praktiken der  Straßenbauunternehmen vorzugehen, verlegt man sich auf das  Diskreditieren der Umweltschützer („Nörgler & Querulanten“).  Dabei scheinen die  Behörden keine Ahnung zu haben, wohin das  belastete Material „verschwindet“.  Wir haben uns deshalb am 11.  Juli 2025 in einem Schreiben an die Chefin im Landkreis Lörrach  gewandt und um Aufklärung des Verbleibs von teerhaltigem  Straßenbaumaterial gebeten. Nachstehend ein Auszug aus unserem  Schreiben. 
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            Es fehlt an Transparenz:   
          Keine Stoffstrom- und Massenbilanzierungen 
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                Wir haben in dem Schreiben an  Landrätin Marion Dammann zunächst festgestellt, dass es bei den  Straßenbaustellen im Landkreis Lörrach „offenbar unbekannt ist,  ob und wie das PAK-haltige Material letztlich entsorgt“ wird – um  dann fortzufahren: 
              
                „Da  es in ganz Deutschland noch keine zugelassene Dekontaminierungsanlage  für PAK-haltigen Straßenaufbruch gibt, muss befürchtet werden,  dass es notwendigerweise zu einer illegalen „Wiederverwertung“  der PAK-haltigen Teerschichten gekommen ist!“ 
               
              Des  Weiteren haben wir den Verdacht geäußert, „dass zumindest ein  Teil des PAK-haltigen Teermaterials entgegen aller gesetzlichen  Bestimmungen“ im Straßenunterbau „wieder eingebaut worden ist –  ggf. nach Vermischung mit schadstoffärmerem Material.“ Dafür  würde sprechen, dass PAK-Detektionsspray an vielen Stellen von  Straßenbelagserneuerungen positiv anspricht. 
              
                „Wir  sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns erläutern könnten, wie im  Landkreis Lörrach angesichts des bundesweiten Fehlens von Anlagen  zur Dekontaminierung von PAK-haltigem Straßenaufbruch verlässlich  sichergestellt wird, dass PAK-kontaminierter Straßenaufbruch keine  illegalen „Schleichwege“ in die Wiederverwertung findet.  Hilfreich wäre es, wenn Sie uns eine Stoffstrom- und Massenbilanz  übergeben könnten: Wie viel PAK-haltiges Teermaterial ist in den  letzten Jahren jeweils ausgebaut worden? Wo befindet sich heute  dieses kontaminierte Material? Was sind die Gründe, warum Sie uns so  eine Bilanzierung ggf. nicht zur Verfügung stellen können?  
                Zeitungsberichten  war zu entnehmen, dass PAK-haltiger Straßenaufbruch im Landkreis  Lörrach auch entlang von Bachläufen „zwischengelagert“ worden  ist. Wie die MitarbeiterInnen Ihrer Unteren Wasserbehörde sicher  wissen, ist neben der Quecksilberbelastung die ubiquitäre  Kontamination mit PAKs der Hauptgrund, dass kaum einem Gewässer in  Deutschland der „gute chemischen Zustand“ entsprechend der  Vorgaben der EG-WRRL attestiert werden kann. Auch diesbezüglich  wären wir Ihnen (…) dankbar, wenn Sie uns erläutern könnten,  warum die im Landkreis Lörrach immer wieder praktizierte Ablagerung  von PAK-haltigem Straßenaufbruch entlang von Fließgewässern keinen  Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der  EG-Wasserrahmenrichtlinie darstellt? (…) 
                  Dankbar  sind wir Ihnen ferner, wenn Sie sich dafür einsetzen, dass auch auf  Behördenseite kritisch reflektiert wird, inwieweit es angesichts der  offensichtlichen Missstände und Mängel (…) angemessen ist, wenn  ehrenamtlich engagierte Menschen, die seit Jahren diese eklatanten  Verstöße gegen den Natur- und Gewässerschutz benennen und  offenkundig machen, diskreditiert werden.“ 
                 
              Wir  regen an, dass überall in Deutschland Orts- und Kreisverbände von  BUND, NABU und anderen Umweltverbänden Recherchen anstellen, wo im  jeweiligen Landkreis PAK-haltiges Teermaterial beim Straßenbau  anfällt – und was mit dem Material  jeweils passiert. Wer sich  schon mal schlau machen will, findet in den nachstehenden Notizen die  einschlägigen Informationen. 
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            Trotz fehlender  Dekontaminierungsanlagen  
            alles im grünen Bereich 
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          Am 21.01.2019 hatte die  damalige Große Koalition von CDU/CSU und SPD in ihrer Antwort auf  eine FDP-Anfrage klargestellt, dass der „vordem zulässigen  Wiedereinbau von behandeltem belasteten Straßenausbaumaterial für  die Bundesfernstraßen 
        nicht  mehr weiterzuführen und die Stoffe aus dem Stoffkreislauf  auszuschleusen“ seien. Nur eine thermische Behandlung könne „die finale Zerstörung der Schadstoffe“ gewährleisten.  Der Aufbau von entsprechenden thermischen Behandlungsanlagen in  Deutschland setze allerdings eine „entsprechende Nachfrage“ voraus. Unsere Erklärung dazu: Da die Bundesländer weiterhin das  unverantwortbare Recycling des Giftkrams im Straßenbau tolerierten,  konnte diese Nachfrage nicht generiert werden.  
        Die entsprechende  Bundestags-Drs. Ist unter 
            https://dserver.bundestag.de/btd/19/071/1907180.pdf 
        verfügbar.   
        Die Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage der FDP zur  „Verwertung von teer- und pechhaltigen Straßenbaustoffen aus  Deutschland“ vom 30.06.2020 kann über 
          https://dserver.bundestag.de/btd/19/204/1920488.pdf 
            abgerufen  werden. Die damalige GroKo von CDU/CSU und SPD hat in ihrer Antwort  darauf verwiesen, dass der Umgang mit dem teerhaltigen  Straßenaufbruch im wesentlichen Länderangelegenheit sei. Sie  könne nur Angaben für die Bundesfernstraßen machen. 
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Kommunaler  Straßenbau:   
Wohin  „verschwindet“ der Teer? 
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          Inhaltlich etwas  schwergewichtiger als die dürftigen Angaben der Bundesregierung ist  die baden-württembergische Landtags-Drs. 17/7360 vom 26.08.24 zum  Thema „Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in  teerhaltigem Straßenaufbruch“. Darin hatte sich - die wohl gut  mit Faktenwissen munitionierte - AfD-Fraktion nach der „Problematik  der (nicht) fachgerechten, ordnungsgemäßen Entsorgung von  PAK-haltigen Baumaterialien aus dem Straßenbau“ erkundigt. In  der Antwort der Stuttgarter Landesregierung wird angegeben, dass  schätzungsweise in den deutschen Straßen eine Milliarde Tonnen  Teergemische verbaut worden sind! Zur Umweltgefährdung des  PAK-haltigen Straßenaufbruchs heißt es: 
        
          „Liegen  teerhaltige Straßenaufbrüche gebrochen für eine längere Zeit auf  einer nicht befestigten Fläche, so kann es durch Auswaschung zu  einer Freisetzung von Schadstoffen (Elution) kommen. Außerdem ist  bei der Verarbeitung (bspw. beim Ausbruch) darauf zu achten, dass das  Material nicht erhitzt wird, weil insbesondere bei hohen Temperaturen  Schadstoffe in die Umwelt emittieren.“ 
         
        Die  Landesregierung gibt an, dass bei einer Überschreitung von 200 mg  PAK pro Kilogramm Straßenaufbruch der Aufbruch als „gefährlicher  Abfall“ eingestuft werden muss. Von dieser Art von  „gefährlichem Abfall“ sind 2022 alleine in Ba.-Wü. über  400.000 Tonnen angefallen. Zur Entsorgung/Verwertung des teerhaltigen  Straßenaufbruchs im kommunalen Straßenbau verfüge man im  Stuttgarter Verkehrsministerium über keine Zahlen. Die  Landesregierung gehe aber davon aus, dass bei Befolgung der  einschlägigen Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen keine  illegale Entsorgung oder Verwertung von Straßenaufbruchmaterial  vorkommen könne. Dies würde von den Baureferaten der  Regierungspräsidien und von der örtlichen Bauüberwachung  kontrolliert. „Nur in Einzelfällen“ hätten „die   Regierungspräsidien als Aufsichtsbehörde oder das Umweltministerium  Kenntnis von bedeutsameren Rechtsverstößen“ erhalten.  
        Die  besänftigende Antwort der grün-schwarzen Landesregierung auf die  AfD-Anfrage gibt es unter 
          https://www.landtag-bw.de/resource/blob/481436/8f1a0bbe4f03b85ec43c1a13dab29dfa/17_7360_D.pdf 
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            PAK-Grenzwerte:  
            Föderales  Durcheinander  fördert Lug und Trug 
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          Im Mai 2024 hat die  Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) „Grundsätze zum  Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch“ aufgestellt. Das  Grundsätze-Papier dokumentiert die föderale Grenzwertfestsetzung: Wann teerhaltiger Straßenaufbruch als „gefährlicher Abfall“  einzustufen ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während beispielsweise in Niedersachsen die Festlegung bei 25 mg/kg  anfängt, wird in Bayern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anfall  teerhaltiger Straßenaufbruch erst ab 1000 mg/kg als „gefährlicher  Abfall“ eingestuft. Das föderale Durcheinander ist auch daran  erkennbar, dass für den Wiedereinbau des Giftkrams im Straßenbau  jeweils „länderspezifische Regelungen“ maßgeblich sind.  Für Bundesfernstraßen gilt seit 2018, dass ein Wiedereinbau  allenfalls dann zulässig ist, wenn die PAK-Gehalte in den  Recyclingbaustoffen 25 mg/kg nicht überschreiten.  Die LAGA geht  davon aus, dass die Verwendung von PAK-haltigen Teerbestandteilen in  Recycling-Baustoffen ohnehin nicht in Frage kommen sollte: 
        
          „Ausbaustoffe  mit teer-/pechtypischen Bestandteilen können demnach ohne geeignete  Behandlung kein nach den Einbauweisen der Ersatz-baustoffV geregelter  Ersatzbaustoff sein.“ 
         
        Eine  Ablagerung auf besonders gesicherten Deponien sei zwar möglich, aber  angesichts des knapper werdenden Deponieraums und der immer weiter  steigenden Kosten zukünftig kaum noch realistisch.  Eine Deponierung sei ohnehin kaum verantwortbar, weil es sich bei den  PAK „um  langlebige und bioakkumulierbare toxische Stoffe“ handeln würde, „die  soweit eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit zu  besorgen ist, nicht abgelagert werden  dürfen“. 
        Das  föderale Durcheinander bei der Grenzwertfestlegung fördert einen  ländergrenzenüberschreitenden Ferntransport des Straßenausbruchs  und begünstigte illegale Recyclingverfahren in Asphaltmischwerken.  Das wird in dem LAGA-Grundsatzpapier verklausuliert so dargestellt: 
        
          „Die  länderspezifisch unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe für die  Einstufung von teerhaltigem Straßenaufbruch als gefährlicher Abfall  bedingen zudem Stoffstromverschiebungen zwischen den Ländern.  Aufgrund der unterschiedlichen Grenzwerte kann durch weitergehende  analytische Untersuchungen eine Neudeklaration der primären  Deklaration „gefährlicher Abfall“ als nicht gefährlich (…)  erfolgen. Da Straßenaufbruch bei Überschreitung des PAK-Gehaltes an  PAK16 von 25 mg/kg in der Regel nicht der Wiederverwendung bzw. dem  Recycling zugeführt werden darf, stellen diese Mengen, wie auch die  auf Deponien abgelagerten Mengen (…) ein Potential für z. B. die  thermische Behandlung dar.   
         
        Das  LAGA-Grundsatzpapier favorisiert also die thermische Behandlung von  teerhaltigem Straßenaufbruch – im Wissen darüber, dass es  derartige Anlagen in Deutschland bis heute nicht gibt. 
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