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	       10. August 2025 
	      
	    
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      BBU-Wasserrundbrief Nr. 1238,                                                        10. August 2025 
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      BfR gibt Entwarnung:  
      Nix  mit  Hormonen in PET-Flaschen 
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          Weil im Bundesinstitut für  Risikobewertung (BfR) besorgte Flaschenwasser-KonsumentInnen immer  wieder nach hormonähnlichen Stoffen in PET-Flaschen nachgefragt  haben, hat das BfR am 28.05.25 in einer Pressemitteilung die  diesbezüglichen Erkenntnisse zusammengestellt. Die Besorgnisse  würden aus Studien mit Schnecken und Zellkulturen resultieren. Dabei  habe man die Schnecken und Zellkulturen mit Mineralwasser in Flaschen  aus Glas- und aus Polyethylenterephthalat (PET) in Kontakt gebracht: 
        
          „In  einigen Fällen wurde dabei eine östrogene Aktivität nachgewiesen.  Diese war jedoch ca. 10.000-fach geringer als die natürliche  östrogene Aktivität von Getränken wie Milch, Bier oder Rotwein.  Zudem zeigte der Vergleich zwischen Mineralwässern aus PET-Flaschen  und solchen aus Glasflaschen keinen Unterschied bei den in  Zellkulturen gemessenen hormonellen Wirkungen. Daher ist nicht davon  auszugehen, dass diese geringe Aktivität auf die PET-Flaschen  zurückzuführen ist. In chemischen Analysen von Mineralwässern  wurden bislang auch keine Substanzen nachgewiesen, die eine östrogene  Aktivität verursacht haben könnten“, 
         
        schreibt  das BfR. Die Vermutung, dass Weichmacher die äußerst geringe  östrogene Aktivität verursachen könnten, sei nicht zutreffend.  Denn Weichmacher würden bei der Produktion von PET-Flaschen gar  nicht eingesetzt. Das gelte auch für Bisphenol A. 
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Und was ist mit Acetaldehyd  
im   
Mineralwasser  in PET-Flaschen? 
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          Zu den »Hormon-Sorgen« der  PET-Flaschenwasser-KonsumentInnen trägt auch bei, dass  Mineralwasser aus PET-Flaschen zuweilen einen süßlich-fruchtigen  Geschmack aufweist. Dazu stellt das Bundesinstitut für  Risikobewertung (BfR) fest, dass bei der Herstellung und Lagerung von  PET-Flaschen der Stoff Acetaldehyd entstehen würde:  
        
          „Geht  Acetaldehyd aus der Flasche in das Getränk über, kann es schon in  sehr kleinen Mengen geschmeckt und gerochen werden – zumindest in  Mineralwasser. In Getränken mit intensivem Geschmack, wie Cola oder  anderer Limonade, fällt Acetaldehyd dagegen sensorisch nicht auf.“ 
         
        Das  BfR scheibt weiter: 
        
          „Entsprechend  den in der EU geltenden Vorschriften dürfen höchstens 6 Milligramm  (mg) Acetaldehyd aus Kunststoffen auf 1 Kilogramm (kg) Lebensmittel  übergehen. Bis zu diesem Grenzwert gibt es keine Anhaltspunkte für  gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der Mensch kann den Stoff aber  schon in weniger als einem Hundertstel dieser Menge deutlich riechen  oder schmecken. Da die gemessenen Mengen deutlich unter dem  gesetzlichen Grenzwert liegen, sind – auch wenn Acetaldehyd durch  Schmecken oder Riechen bemerkt wird – gesundheitliche  Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.“ 
         
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            Wenn Acetaldehydgeschmack  
            -  dann Rückgabe des PET-Flaschenwassers 
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          Der Übergang von  geschmacklich wahrnehmbaren Mengen an Acetaldehyd aus PET sei in der  Regel auf „technischen Mängeln bei der Herstellung der  Flaschen“ zurückzuführen. 
        
          „Auch  wenn bei geringen Mengen von Acetaldehyd ein gesundheitliches Risiko  für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu erwarten ist, ist eine  Geschmacks- oder Geruchsveränderung des Getränks nicht erwünscht  und nach geltenden Vorschriften auch nicht erlaubt. Der  Acetaldehydgeschmack stellt eine sensorische Beeinträchtigung des  Lebensmittels Mineralwasser und damit einen Qualitätsmangel dar, den  Verbraucherinnen und Verbraucher nicht akzeptieren müssen. Sie  können Getränke, die diesen Mangel aufweisen, zurückgeben“, 
         
        erläutert  das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner Pressemitt.  vom 28.05.25. Die Hersteller von PET-Flaschen seien gefordert, den  Übergang von Acetaldehyd ins Getränk durch technische Maßnahmen zu  vermeiden. Dazu könnten beispielsweise Stoffe verwendet werden, die  das Acetaldehyd im PET binden und selbst keine gesundheitlichen  Risiken oder sensorischen Beeinträchtigungen verursachen würden.  Eine andere Möglichkeit bestehe darin, die Flaschen mit einer  glasartigen Innenbeschichtung zu versehen, die den Übergang des  Acetaldehyds in das Getränk verhindern könnten.  
        Weitere Auskunft  zur gesundheitlichen und geschmacklichen Relevanz von PET-Flaschen  für Mineralwasser beim 
          Bundesinstitut für Risikobewertung 
          10589  B e r l i n 
          Tel.: 030 18412-0 
          E-Mail: bfr@bfr.bund.de 
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