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10. August 2025

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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1238, 10. August 2025

 

BfR gibt Entwarnung:
Nix
mit Hormonen in PET-Flaschen

 

Weil im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) besorgte Flaschenwasser-KonsumentInnen immer wieder nach hormonähnlichen Stoffen in PET-Flaschen nachgefragt haben, hat das BfR am 28.05.25 in einer Pressemitteilung die diesbezüglichen Erkenntnisse zusammengestellt. Die Besorgnisse würden aus Studien mit Schnecken und Zellkulturen resultieren. Dabei habe man die Schnecken und Zellkulturen mit Mineralwasser in Flaschen aus Glas- und aus Polyethylenterephthalat (PET) in Kontakt gebracht:

In einigen Fällen wurde dabei eine östrogene Aktivität nachgewiesen. Diese war jedoch ca. 10.000-fach geringer als die natürliche östrogene Aktivität von Getränken wie Milch, Bier oder Rotwein. Zudem zeigte der Vergleich zwischen Mineralwässern aus PET-Flaschen und solchen aus Glasflaschen keinen Unterschied bei den in Zellkulturen gemessenen hormonellen Wirkungen. Daher ist nicht davon auszugehen, dass diese geringe Aktivität auf die PET-Flaschen zurückzuführen ist. In chemischen Analysen von Mineralwässern wurden bislang auch keine Substanzen nachgewiesen, die eine östrogene Aktivität verursacht haben könnten“,

schreibt das BfR. Die Vermutung, dass Weichmacher die äußerst geringe östrogene Aktivität verursachen könnten, sei nicht zutreffend. Denn Weichmacher würden bei der Produktion von PET-Flaschen gar nicht eingesetzt. Das gelte auch für Bisphenol A.

Und was ist mit Acetaldehyd im
Mineralwasser in PET-Flaschen?

 

Zu den »Hormon-Sorgen« der PET-Flaschenwasser-KonsumentInnen trägt auch bei, dass Mineralwasser aus PET-Flaschen zuweilen einen süßlich-fruchtigen Geschmack aufweist. Dazu stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fest, dass bei der Herstellung und Lagerung von PET-Flaschen der Stoff Acetaldehyd entstehen würde:

Geht Acetaldehyd aus der Flasche in das Getränk über, kann es schon in sehr kleinen Mengen geschmeckt und gerochen werden – zumindest in Mineralwasser. In Getränken mit intensivem Geschmack, wie Cola oder anderer Limonade, fällt Acetaldehyd dagegen sensorisch nicht auf.“

Das BfR scheibt weiter:

Entsprechend den in der EU geltenden Vorschriften dürfen höchstens 6 Milligramm (mg) Acetaldehyd aus Kunststoffen auf 1 Kilogramm (kg) Lebensmittel übergehen. Bis zu diesem Grenzwert gibt es keine Anhaltspunkte für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der Mensch kann den Stoff aber schon in weniger als einem Hundertstel dieser Menge deutlich riechen oder schmecken. Da die gemessenen Mengen deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen, sind – auch wenn Acetaldehyd durch Schmecken oder Riechen bemerkt wird – gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.“

Wenn Acetaldehydgeschmack
- dann Rückgabe des PET-Flaschenwassers

 

Der Übergang von geschmacklich wahrnehmbaren Mengen an Acetaldehyd aus PET sei in der Regel auf „technischen Mängeln bei der Herstellung der Flaschen“ zurückzuführen.

Auch wenn bei geringen Mengen von Acetaldehyd ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu erwarten ist, ist eine Geschmacks- oder Geruchsveränderung des Getränks nicht erwünscht und nach geltenden Vorschriften auch nicht erlaubt. Der Acetaldehydgeschmack stellt eine sensorische Beeinträchtigung des Lebensmittels Mineralwasser und damit einen Qualitätsmangel dar, den Verbraucherinnen und Verbraucher nicht akzeptieren müssen. Sie können Getränke, die diesen Mangel aufweisen, zurückgeben“,

erläutert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner Pressemitt. vom 28.05.25. Die Hersteller von PET-Flaschen seien gefordert, den Übergang von Acetaldehyd ins Getränk durch technische Maßnahmen zu vermeiden. Dazu könnten beispielsweise Stoffe verwendet werden, die das Acetaldehyd im PET binden und selbst keine gesundheitlichen Risiken oder sensorischen Beeinträchtigungen verursachen würden. Eine andere Möglichkeit bestehe darin, die Flaschen mit einer glasartigen Innenbeschichtung zu versehen, die den Übergang des Acetaldehyds in das Getränk verhindern könnten.

Weitere Auskunft zur gesundheitlichen und geschmacklichen Relevanz von PET-Flaschen für Mineralwasser beim
Bundesinstitut für Risikobewertung
10589 B e r l i n
Tel.: 030 18412-0
E-Mail: bfr@bfr.bund.de


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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