aktualisiert:
12. März 2026
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1246, 15. Februar 2026
Desolater Anlagenzustand an den Bundeswasserstraßen
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Viele Schleusen und Wehranlagen in den Bundeswasserstraßen stehen kurz vor dem Zusammenbruch. Einige dieser Anlagen sind älter als 80 Jahre und damit verrottet, verrostet, baufällig und können nur noch notdürftig in Betrieb gehalten werden. Der Substanzverzehr betrifft mindestens „70 Wehranlagen und rund 130 Schleusen“, die sich wegen ihrer „Altersstruktur“ und auf Grund des „Zustand(es) der Anlagen“ ihrem Lebensende nähern. Eine Analyse - insbesondere im Bereich der Wehranlagen – habe gezeigt,
„dass es sich nicht mehr um einzelne, lokale Schadensbilder handelt, sondern um eine bundesweit relevante Problemlage mit derzeit 40 Wehranlagen im gesamten Bundeswasserstraßennetz, die aufgrund ihres Zustands ein erhöhtes Risiko für unerwartetes Versagen bergen“.
Der Anlagenverfall gefährdet nicht nur den üblichen Güterverkehr auf den Bundeswasserstraßen. In den Augen der Bundesregierung lassen sich damit auch „kritische und verteidigungswichtige Infrastrukturelemente“ nicht mehr verlässlich betreiben. Dass ist misslich, wenn Rüstungsgüter und verteidigungswichtige Treibstofftransporte über die Wasserstraßen transportiert werden sollen. Anlagen, „die für die Funktionsfähigkeit der Bundeswasserstraßen von systemischer Bedeutung“ sind, sollen jetzt unter Hintansetzung von ökologischen Bedenken und sonstiger Einwendungen beschleunigt ausgebaut und/oder saniert werden. Dazu soll ein „Infrastrukturbeschleunigungsgesetz“ (auch „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ genannt) dienen, das das Bundeskabinett im Dez. 2025 verabschiedet hat. Die Kabinettsfassung wird derzeit im Bundestag beraten.
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Für Rüstungstransporte:
Ratzfatz-Ausbau der Bundeswasserstraßen
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Mit dem zuvor genannten „Artikelgesetz“ soll u.a. das Bundeswasserstraßengesetz auch auf Rüstungstransportbelange ausgerichtet werden. „Systemkritische Schifffahrtsanlagen“ liegen künftig „im überragenden öffentlichen Interesse“. Zudem wird diesen „systemrelevanten Bauwerken“ attestiert, dass sie „der öffentlichen Sicherheit dienen“. Das bedeutet, dass sie auch für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind. „Systemrelevant“ sind Schleusen und Wehranlagen dann, wenn es „bei Versagen oder Ausfall ihrer Funktion zu einer Sicherheitsgefährdung bis hin zu Gefahr für Leib und Leben“ kommen könnte.
Als weiteres Kriterium gilt darüber hinaus, dass ein „Versagen oder Ausfall“ dieser Bauwerke „die Verkehrsfunktion von Netzteilen mit erheblicher, verkehrlicher Relevanz unterbricht oder maßgeblich beeinträchtigen“ könnte. Die Sanierung sowie der Aus- und Neubau der maroden Anlagen soll mit dem „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ deutlich beschleunigt werden. Dazu heißt es in der Begründung zum Referentententwurf des Gesetzes:
„Die gesetzliche Einstufung der betreffenden Maßnahmen als ‚überragendes öffentliches Interesse‘ und Teil der ‚öffentlichen Sicherheit‘ unterstützt eine priorisierte Durchführung im Rahmen der Infrastrukturpolitik des Bundes und erleichtert die verwaltungsrechtliche sowie fachliche Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen.“
Die Priorisierung sei „unverzichtbar für die Aufrechterhaltung der Schifffahrt, die sichere Hochwasserabfuhr und dienen damit der Herstellung von Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ziviler und militärischer Verteidigung sowie der gesamtstaatlichen Daseinsvorsorge“.
In § 18 des Bundeswasserstraßengesetzes wird künftig die militärische Bedeutung der funktionierender Wehre und Schleusen im Bundeswasserstraßennetz hervorgehoben. Mit einem neu formulierten Satz 6 in Abs. 1 soll die „Bedeutung dieser Vorhaben für die Resilienz kritischer und verteidigungswichtiger Infrastruktur“ hervorgehoben werden. Ferner soll damit „bereits vor Eintritt eines äußeren Notstandes“ die „Herstellung einer jederzeitigen staatlichen Handlungsfähigkeit, sichergestellt“ werden – und weiter:
„Die Europäischen Verkehrskorridore der Wasserstraßen verlaufen überwiegend auf dem militärischen Verkehrsnetz, das in dem vom Rat am 26. Juni 2023 und 23. Oktober 2023 gebilligten ‚Militärischen Anforderungen für die militärische Mobilität innerhalb und außerhalb der EU‘ festgelegt ist“,
heißt es in der Begründung zum Artikelgesetz. In § 20, Abs. 8 soll zudem noch einmal klargestellt werden, dass im Gegensatz zu Ausbaumaßnahmen die Unterhaltungsmaßnahmen an den Bundeswasserstraßen „weder planfeststellungspflichtig noch plangenehmigungsbedürftig sind“. Indirekt wird damit einmal mehr unterstrichen, dass bei Unterhaltungsmaßnahmen die Umweltverbände eh kein Mitspracherecht haben.
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Die Flaschenhälse im Bundeswasserstraßennetz
bevorzugt beseitigen!
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Mit dem Artikelgesetz wird auch das Bundeswasserstraßenausbaugesetz auf Beschleunigungskurs gebracht. Das betrifft insbesondere die „Engpassbeseitigung“. Darunter fallen insbesondere die „Abladeoptimierungen“ am Mittel- und Niederrhein. Der niedrige Wasserstand am Mittelrhein ist der absolute Flaschenhals für den Gütertransport auf dem Rhein. Deshalb soll durch Längsbuhnen und weitere wasserbauliche Maßnahmen der Wasserstand zwischen Bingen und der Loreley angehoben werden, was sich im Wasserbauerslang „Abladeoptimierung“ nennt (s. RUNDBR. 1214/1, 1152/1-2 und 1098/3-4.).
Die neu eingeschobenen Ergänzungen im Bundeswasserstraßenausbaugesetz sollen künftig gewährleisten, dass die „Engpassbeseitigung“ ebenfalls im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt „und der öffentlichen Sicherheit dient“. Die Privilegierung gegenüber den Belangen von Natur- und Umweltschutz und konkurrierenden Nutzungen sei wichtig, um auf Dauer „Wachstum und Wohlstand“ zu gewährleisten. Darüber hinaus wird auch hier die militärische Bedeutung von gut ausgebauten Wasserstraßen hervorgehoben.
Panzer, Kanonen, Munition und NATO-Treibstoff
auf Wasserstraßen nach Osten verlegen
In der Begründung zur Neufassung des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes heißt es u.a.:
„Die überragende Bedeutung einer leistungsfähigen Wasserstraßeninfrastruktur für die öffentliche Sicherheit zeigt sich insbesondere in der derzeitigen politischen Situation. Viele Energieträgertransporte werden über die Wasserstraße abgewickelt. Die Wasserstraße kann zudem in Krisensituationen (z. B. Ausfall von Pipelines) weitere Kapazitäten aufnehmen und nimmt eine wichtige Rolle im Rahmen der zivilen und militärischen Verteidigung ein. Die vergangenen Erfahrungen mit Niedrigwasserperioden machen deutlich, dass in solchen Situationen die Transportleistungen der Bundeswasserstraße von den anderen Verkehrsträgern gegenwärtig und absehbar nicht aufgenommen bzw. ersetzt werden können. Die benannten Bedarfsplanprojekte tragen unmittelbar zur Funktionsfähigkeit des Staates, der Versorgungssicherheit sowie der Verteidigungsfähig-keit und der Resilienz des Gesamtverkehrsnetzes bei.“
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Beschleunigungsturbo auch im Wasserhaushaltsgesetz
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Mit dem Artikelgesetz zum beschleunigten Ausbau von Infrastrukturen soll auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so getunt werden, dass bedeutsame Infrastrukturprojekte durch langwierige Planfeststellungsverfahren nicht länger ausgebremst werden. Wenn nämlich Straßen- und Schienenausbauprojekte sowie Energieinfrastrukturprojekte Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Wasserqualität haben, muss bis jetzt in den Planfeststellungsverfahren das Einvernehmen mit den Wasserbehörden hergestellt werden. Die Wasserbehörden können künftig zwar weiterhin auf den Schutz der Wasserressourcen pochen. Aber statt der gelegentlich mühsamen „Herstellung des Einvernehmens“ wird es künftig ausreichend sein, das „Benehmen“ mit den Wasserbehörden zu erreichen – soll heißen, dass die Wasserbehörden weiterhin rumjammern können, dass man das aber im Planfeststellungsverfahren nicht mehr ernst zu nehmen braucht.
Rein theoretisch könnte es darüber hinaus von Bedeutung sein, dass das Artikelgesetz auch das Raumordnungsgesetz auf Beschleunigungskurs setzt: Denn künftig muss für den Neubau von Bundeswasserstraßen „grundsätzlich“ keine Raumverträglichkeitsprüfung mehr durchgeführt werden. Insbesondere soll verhindert werden, dass die Bundesländer abweichende Regelungen treffen. Theoretisch ist diese Neuregelung zum Entfall der Raumverträglichkeitsprüfung deshalb, weil in Deutschland wohl niemand mehr auf die Idee kommen wird, neue Bundeswasserstraßen à la Rhein-Main-Donau-Ka-nal durch die Landschaft zu baggern.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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