aktualisiert: 
	       4. August 2006 
	      
	    
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     |   Recht
             und Unrecht | 
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                 WasserInBürgerhand! 
                  	 
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            |                aus
                  dem BBU-Wasser-Rundbrief 
            Nr. 829 vom 22.Juli 2006 
              Von der „Modernisierung“ der
                    Wasserwirtschaft zur Flurbereinigung der Wasserwerke  
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                           Im
                    März 2002 hat die
                  Bundesregierung ihren Bericht zur „Modernisierungsstrategie
                  für die deutsche Wasserwirtschaft und für ein stärkeres
                  internationales Engagement der deutschen Wasserwirtschaft“ vorgelegt
                  (Bundestags-Drucksache 16/1094). Der Bericht geht zurück
                  auf einen Beschluss des Bundestages (14/7177) vom März
                  2002 (s. RUNDBR. 637/1-2). Damals hatte die rot-grüne
                  Koalition die Bundesregierung aufgefordert, in Kooperation
                  mit den Ländern und den Fachverbänden eine Modernisierungsstrategie
                  für die deutsche Wasserwirtschaft zu entwerfen. 
              Weniger in den beiden
                    BT-Drucksachen, dafür aber um so mehr im medialen Begleitkonzert und in
                  den Stellungnahmen aus dem Bundeswirtschaftsministerium wurde
                  als „Modernisierung“ vorwiegend eine Flurbereinigung
                  in den über 6.000 Wasserversorgungsbetrieben in Deutschland                  verstanden: Aus der Vielzahl von Wasserunternehmen sollten
                  sich schlagkräftige und potente Unternehmen herauskristallisieren,
                  die fähig wären, auf dem „Weltwassermarkt“ den
                  dort agierenden Global Players Paroli zu bieten. 
              Die „Flurbereinigung“ im
                  Wassersektor scheint jetzt zu kommen - aber anders als zunächst
                  gedacht. Über die vom Bundeswirtschaftsministerium und
                  von der Bundesnetzagentur geplanten „Anreizregulierung“ soll
                  jetzt nämlich die in Stadtwerken und Regiebetrieben organisierte
                  kommunale Energieversorgung abgewürgt werden. Damit wird
                  in einem Aufwasch auch gleich die ebenfalls in Stadtwerken
                  und Regiebetrieben bewerkstelligte kommunale Wasserversorgung
                  der „Konsolidierung“ eingedampft. Über die
                  voraussichtlich höchst einschneidenden Folgen der „Anreizregulierung“ für
                  die kommunale Versorgungswirtschaft informieren die nachfolgenden
                  Notizen. 
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            „Anreizregulierung“:
                   
                  Konzentrationswelle erfasst Wasserwerke! | 
             
          
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                    Spätestens seit dem das Bundeswirtschaftsministerium im
                      Jahr 2000 zum Blindflug ins aquatische Wunderland des Neoliberalismus
                      angesetzt hatte (s. RUNDBR. 599), ist es erklärter Wille
                      aller Bundesregierungen und Bundestagsmehrheiten, eine
                      große
                      Flurbereinigung im Kleinklein der kommunalen Wasserwerke und
                      Abwasserbetriebe anzureizen. So richtig erfolgreich war aber
                      keiner der Bundes- und Länderwirtschaftsminister mit diesem
                      gebetsmühlenartig vorgetragenen Ansinnen. Was man mit der
                      vermeintlichen „Modernisierung der deutschen Wasserwirtschaft“ auf
                      dem direkten Weg nicht erreichen konnte, scheint man jetzt auf
                      indirekten Weg aber um so erfolgreicher bewerkstelligen zu können.                       
                Alles spricht dafür, dass mit der „Anreizregulierung“ der
                        Bundesnetzagentur die bislang größte Konzentrationswelle
                        in der deutschen Stadtwerkelandschaft in Gang gesetzt werden
                        wird. Bei der Deckelung der Netzdurchleitekosten für Strom
                        und Gas ist von Wasser nie die Rede. Aber wenn die kleinen und
                        mittleren Stadtwerke durch die ruinöse Politik der Bundesnetzagentur
                        stranguliert werden, wird auch der Wassersektor der
                        Stadtwerke der „Konsolidierung“ anheim gegeben. In der Juliausgabe
                        2006 der „Zeitung für kommunale Wirtschaft“ (Zfk,
                        s. 776/4) wird in einer Fülle von Kommentaren und Artikeln
                        erläutert, wie die Preisvorgaben („Anreizregulierung“,
                        siehe Kasten) der Bundesnetzagentur auf eine Flurbereinigung
                        bislang unbekannten Ausmaßes in der deutschen Stadtwerkelandschaft                        hinauslaufen werden (s. RUNDBRIEF 828/2-3).  
                Die nachfolgenden
                          Notizen basieren (sofern nicht anders angegeben) auf
                  den Darstellungen in der Zfk, die dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
                  nahe steht. Bemerkenswert ist, dass seitens der Umweltverbände
                          die Rasenmäherpolitik der Bundesnetzagentur kommentarlos
                          hingenommen wird. Der mit dem populistischen Schlachtruf der
                          Wirtschaftsminister nach niedrigeren Strom- und Gastarifen durchgesetzten „Anreizregulierung“ wird
                          bislang in der Zivilgesellschaft nur von den Personalräten
                          der Stadtwerke Widerstand entgegengesetzt. 
                  
                
                  
                    
                        
                      Wie funktioniert
                            die „Anreizregulierung“? 
                       Die Bundesnetzagentur
                          (BNA) verpflichtet die Betreiber von Strom- und Gasnetzen
                          (vom großen Energieversorgungsunternehmen (EVU)
                          bis zum kleinen Stadtwerk) die Kosten für die
                          Durchleitung von Strom und Gas zu senken. Hierzu hat
                          die BNA am 30. Juni 2006 ein Konzept vorgelegt, das
                          der Bundesregierung als Basis einer entsprechenden
                          Verordnung dienen soll. Die von der BNA vorgesehene „Anreizregulierung“ soll
                          ab 2008 zu kontinuierlich sinkenden Durchleitekosten
                          führen und sich beim Endkunden in niedrigeren
                          Strom- und Gaspreisen niederschlagen. Bei der künftig
                          vorgesehen „Anreizregulierung“ deckelt
                          die Agentur die Durchleitegebühren. Dies soll
                          für die Unternehmen einen Anreiz setzen, ihre
                          Netze so effizient wie möglich zu betreiben. Nur
                          den Unternehmen, denen es gelingt, kostengünstiger
                          als die gedeckelten Durchleitegebühren zu wirtschaften,
                          können dann noch eine Rendite im Netzbetrieb erwirtschaften.
                          Die gedeckelten Durchleitegebühren sollen pro
                          Jahr um mindestens 1,5 bis zwei Prozent sinken. Damit
                          soll auf die Unternehmen ein kontinuierlicher Druck
                          ausgeübt werden, fortlaufend die Effizienz ihres
                          Netzbetriebes zu steigern. Diese „Spirale der
                          Effizienzsteigerung“ soll mittelfristig eine
                          Senkung der Netzentgelte von bis zu 40 Prozent bewirken.
                          Das Konzept sei ein „Fitness-Programm“ für
                          die Unternehmen, behauptet BNA-Chef MATTHIAS KURTH
                          (HB, 03. u. 04.07.06). Bereits vor dem Anlaufen der
                          Anreizregulierung im Jahr 2008 hat die BNA begonnen,
                          zahlreiche EVU zu zwingen, ihre Durchleitegebühren
                          bis zu 15 Prozent zu senken. 
                       
                     
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            „Anreizregulierung“: 
            Datenhunger überfordert
                      kleine Netzbetreiber 
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               Schon allein mit völlig überzogenen
                Daten- und Statistikabfragen gelingt es der Bundesnetzagentur,
                die kleinen und mittleren Netzbetreiber an die Wand zu drücken.
                So haben in NRW nahezu alle kleinen Netzgenossenschaften bereits
                das Handtuch geworfen. Der Aufwand für die Datenabfrage
                durch die Regulierungsbehörde war für die ehrenamtlich
                geführten Genossenschaften nicht mehr zu bewältigen.
                Und selbst mittlere Stadtwerke klagen inzwischen darüber,
                dass die Regulierung von den Stadtwerken einen Aufwand verlange,
                der kaum zu tragen sei. Beispielsweise sind bei den Stadtwerken
                Baden-Baden zwei Mitarbeiter „allein damit beschäftigt,
                die Datenanforderungen der Behörden zu erfüllen“.
                Im Oktober 2005 hat die Bundesnetzagentur einen „ehrfurchtsgebietenden
                Erfassungsbogen“ an die Netzbetreiber geschickt. In 16.000
                (!) Eingabefeldern mussten die Netzbetreiber die unsinnigsten
                Auskünfte - zurückreichend bis ins Jahr 1945 - übermitteln.
                Der Datenhunger der Bundesnetzagentur und der darauf basierende
                Regulierungsansatz „sei ohne Bezug zur Realität“ kritisiert
                THOMAS MAHLBACHER, Geschäftsführer der Stadtwerke Fellbach,
                in einer in der Zfk veröffentlichten Abrechnung mit der
                Politik der Bundesnetzagentur. 
                
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            „Anreizregulierung“:  
                  Kleine Netzbetreiber werden platt gemacht | 
             
          
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               Bei der Anreizregulierung legt die Bundesnetzagentur
                zudem von der kleinen Netzgenossenschaft bis zu den großen
                Energieversorgern wie EON und RWE die gleichen Maßstäbe
                an. Das kleine Gogomobil und der große Kieslaster werden
                von der Bundesnetzagentur über den gleichen Kamm geschoren.
                Das Rasenmäherprinzip der Bundesnetzagentur bei der Regulierung
                der Netze nimmt den Kleinen die Luft. Angesichts der „massiven
                Benachteiligung kleinerer Netzbetreiber“ (VKU) könne
                von einer auch nur ansatzweisen Chancengleichheit keine Rede
                mehr sein. Der von der Bundesnetzagentur beschworene „Wettbewerb“ wird
                damit enden, dass kleine Netzbetreiber trotz aller Innovationen
                und Kreativität platt gemacht und aus dem Markt gedrängt
                werden.  
              Profitieren werden damit von der zweiten „Liberalisierungswelle“ die
                  Gleichen, die bereits ihren Gewinn aus der ersten „Liberalisierungswelle“ gezogen
                  haben: Nämlich das trotz aller Wettbewerbsideologie gefestigte
                  Oligopol von REW, EON, VATTENFALL und EnBW sowie vielleicht zwei
                  Dutzend Regionalversorger und große Stadtwerke. In einer
                  Polemik zur Rasenmäherpolitik der Bundesnetzagentur schreibt
                  DIETMAR PAUTZ, Geschäftsführer der Stadtwerke Finsterwalde
                  GmbH, dass Politik und Regulierer „derzeit nur einen Kundentyp“ berücksichtigen
                  würden - „den Schnäppchenjäger“. Und
                  weiter: „Die einseitige Ausrichtung auf den niedrigsten
                  Preismaßstab“ lasse aber „eine Nivellierung
                  aller Unternehmen auf Billig-Niveau befürchten“. Die
                  gegenüber allen Einwändungen offenbar ignorante Bundesnetzagentur
                  sei darauf aus, die Stadtwerke einer rigorosen „Hungerkur“ zu
                  unterziehen, so die Klage von MICHAEL WÜBBELS, stv. Hauptgeschäftsführer
                  des VKU in einem bitteren Leitkommentar in der ZfK.  
              Um dem Kostendruck
                    und den Effizienzvorgaben der Netzagentur einigermaßen
                    standhalten zu können, sehen sich die Stadtwerke inzwischen
                    gezwungen, einen radikalen Rationalisierungskurs auf Kosten
                    der Beschäftigen zu fahren, was auch der Geschäftsführer
                    der Stadtwerke Fellbach beklagt: 
            
              
                „Gerade die kleineren Stadtwerke sind fast traditionell effizienter als
        die großen EVU. knapper Personaleinsatz und flache Hierachien bestimmen
        das Bild. Zusätzliche Effizienzsteigerungen bedeuten dann zu Lasten der
        viel beschworenen Versorgungssicherheit und des Kundendienstes zusätzlichen
        Personalabbau.“ 
               
              
                        Allmählich dämmert auch den Personalräten der Stadtwerke, was
        da an Rationalisierungsdruck auf sie zukommt. Wenn alle Effizienzpotenziale
        aufgebraucht sind, bleibt das Personal noch „die einzige Stellschraube,
        um Kosten zu reduzieren“, wird der Personalrat der Stadtwerke Hanau in
        der FR vom 12.07.06 zitiert. Die Personalräte der südhessischen Stadtwerke
        und Energieversorger hatten deshalb für den 12. Juli zu einer Demo in
        Frankfurt/Main gegen die Politik der Bundesnetzagentur und den Populismus der
        Länderwirtschaftsminister aufgerufen. 
                      
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            „Anreizregulierung“:  
                  Kommunales Vermögen wird entwertet | 
             
          
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               Hinzu kommt, dass die von der Bundsnetzagentur
                angestrebte Wertberichtigung der Netze nicht nur zu unmittelbaren
                Erlöseinbußen bei den Stadtwerken, „sondern
                auch zu einer Entwertung kommunalen Eigentums im großen
                Stil“ (VKU) führen wird. Da die Netze der Stadtwerke
                im Hinblick auf die „Anreizregulierung“ der Bundesnetzagentur
                in vielen Fällen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben
                sind, müssen sie weit unter Wert verkauft werden, befürchtet
                MAHLBACHER, der hierzu weiter ausführt: 
              
              
                „Da die Netze der Stadtwerke aber mit
                    hohem Aufwand von den Kommunen errichtet oder gekauft wurden,
                    bedeutet dies den erheblichen wenn nicht völligen Wertverfall
      des Netzeigentums.“ 
               
              
       Dies werde „unmittelbare Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt“ haben.
        Sarkastisch beendet MAHLBACHER seinen Zfk-Kommentar mit folgendem Ausblick: 
      
              
                „Wenn erst einmal ein Teil der Stadtwerke
                      vom Markt verschwunden ist, wenn die Netze zusammengespart
              wurden und sich unsere Netz-Ausfallraten dem internationalen
            Durchschnitt anpassen, dann will es keiner gewesen sein. Die Parlamentarier
                      nicht und die Netzagenturen erst recht nicht. Die wollten ja
                      immer nur unser Bestes.“ 
               
              
             Ein Wirkmechanismus der ruinösen Politik der Bundesnetzagentur funktioniert
              auch dadurch, dass mit diesem Abwürgkurs zusätzlich die Bonität
              der Stadtwerke gegenüber den Banken drastisch reduziert wird. Wenn die
              Ratingeinstufungen der Stadtwerke zurückgesetzt werden, müssen die
              Banken nach den Rahmenbedingungen von „Basel II“ bei der Kreditvergabe
              die sinkende Bonität mit höheren Kreditzinsen ausgleichen. („Basel
              II“ bewirkt, dass die Eigenkapitalunterlegung bei der Kreditvergabe durch
              Banken nach der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits differenziert werden
              muss.) Über diesen negativen „Rückkopplungsprozess“ werden
              die Überlebenschancen der kleinen und mittleren Stadtwerke noch weiter
              nach unten gedrückt. 
              
            
              
                
                  
                     
                      Wie Stadtwerke
                          ruiniert werden 
                     Die Politik der Bundesnetzagentur läuft
                      darauf hinaus, die Netzbetreiber zu zwingen, alles Effizienzreserven
                      in nur sechs bis acht Jahren auszuschöpfen. Das ist
                      nach Ansicht des VKU nicht möglich. 
                    „Schließlich haben wir
                        es mit einer anlagenintensiven Branche zu tun, und diese
                        technischen Anlagen haben eine durchschnittliche Lebensdauer
                        von 30 Jahren und mehr.“ 
                     Zudem sieht das Konzept der Bundesnetzagentur
                      vor, dass Effizienzvorgaben auch auf bereits getätigte
                      Investitionen gemacht werden sollen. Netzbetreiber
                      werden dadurch gezwungen, einen Teil ihrer Netze sofort
                      abzuschreiben. Auf diese Weise würde „unter
                      dem Deckmantel der Anreizregulierung kommunales Vermögen
                      in Millionenhöhe vernichtet“, warnt der
                      VKU. Um die Daumenschrauben gegenüber den Netzbetreibern
                      weiter anzuziehen, ist die BNA auch nicht bereit, kalkulatorische
                      Kosten, wie z.B. die Gewerbesteuer, in voller Höhe
                      anzuerkennen. 
                   
                   
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            „Anreizregulierung“:  
                  Öffentlicher Nahverkehr auf das
                  Abstellgleis | 
             
          
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               Ein „Nebeneffekt“ der „Anreizregulierung“ wird
                nicht nur eine Konzentrationswelle bei Stadt- und Wasserwerken
                sein, sondern auch eine drastische Angebotsminderung beim Öffentlichen
                Nahverkehr. Denn die bislang überwiegend aus dem Netzbetrieb
                resultierenden Gewinne der Stadtwerke und Regiebetriebe wandern über
                den „Querverbund“ größtenteils in den
                chronisch defizitären Nahverkehr. Schätzungen des Deutschen
                Städtetages zufolge werden jährlich etwa eine Milliarde
                Euro aus den bislang gewinnträchtigen Strom- und Gasnetzen
                in den Betrieb der Straßenbahnen und Busse transferiert
                (HB, 04.07.06). Die auf kaltem Weg über die „Anreizregulierung“ erzwungenen
                Einschnitte beim Öffentlichen Nahverkehr werden sich auf
                die Takteinschränkungen und die Streichung ganzer Linien
                aufsatteln, die sich jetzt daraus ergeben, weil die Bundesregierung
                ihre Zuschüsse für den Öffentlichen Nahverkehr
                drastisch gekürzt hat. 
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            „Anreizregulierung“:  
              „
              Spiel mit dem Feuer“ | 
             
          
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              Unter dieser Überschrift haben 26 Bürgermeister
                    und Oberbürgermeister parteiübergreifend eine ganzseitige
                    Anzeige im HANDELSBLATT (HB) vom 03.07.06 geschaltet. In der
                    Anzeige warnen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
                    dass die „Anreizregulierung“ die „Existenz
                    vieler der rund 700 kommunalen Unternehmen der Energiebranche
                    und ihrer 140.000 Beschäftigten gefährden“ wird.
                    Bei der Umsetzung der „Anreizregulierung“ könnten
                    bis zu 70.000 Arbeitsplätze in der kommunalen Versorgungswirtschaft
                    wegbrechen. Und zum Strukturwandel, der durch die „Anreizregulierung“ erzwungen
                    wird, schreiben die Bürgermeister: 
               
              
                „Eine kundennahe und kommunalorientierte
                      Energieversorgung wird unter diesem Zeit- und Kostendruck vielerorts
                      nicht mehr möglich sein. Netze müssten
          verkauft werden. Im Ergebnis würden die großen Monopole gestärkt.“ 
               
              
                 Darüber hinaus sei fraglich, ob es dann „eine kommunale Versorgungswirtschaft
            in der breiten Fläche künftig überhaupt noch geben wird“.
            Wegen der als höchst bedrohlich erachteten Entwicklung haben sich in den
            letzten Wochen praktisch alle Stadtwerke an die jeweiligen Wahlkreisabgeordneten
            der Koalitionsfraktionen gewandt und die MdBs zu Gesprächen über die
            dramatischen Folgen der „Anreizregulierung“ eingeladen. Der Ak
            Kommunalpolitik der SPD-Bundestagsfraktion hat den SPD-Parlamentariern empfohlen,
            diesen Einladungen
            noch in der Sommerpause zu folgen. 
                  
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         Der seit 25 Jahren erscheinende BBU-WASSER-RUNDBRIEF            berichtet
            alle 14 Tage über das aktuelle Geschehen in der Wasserwirtschaft
            und in der Wasserpolitik sowie im Gewässerschutz. Ansichtsexemplare
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            kostenlos via E-Mail an nik@akwasser.de angefordert werden. 
          
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