aktualisiert: 
	       18. Juli 2008 
	      
	    
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             und Unrecht | 
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            |                BBU-Wasser-Rundbrief 
            Nr. 892 vom 11. Juni 2008 
              „Asset
                    Management“ 
                    „Einfachhandling“                    oder  
                    nachhaltige Substanzerhaltung?  
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                           Das
                  sogenannte „Asset Management“ schwappt zunehmend
                  aus dem angelsächsischen Managementbereich auch in die
                  kontinentaleuropäische Unternehmens-„Kultur“.
                   
              Nachdem
                  das „Asset Management“ im Energiebereich
                    schon breit angewandt wird, muss sich jetzt mehr und mehr
                  auch die Wasserwirtschaft mit diesem Profitsteigerungsinstrument
                    auseinandersetzen. Dabei ist den deutschen Was-serwerkern
                  bei
                    dem Gedanken ziemlich unwohl, mittels dem Asset-Management
                    künftig auch noch die Instandhaltungsstrategie
                    der Renditesteigerung unterwerfen zu müssen.
                     
              Darum
                  geht es nämlich beim „Asset-Management“:
                      Aus der Finanzwirtschaft kommend, sollen Investitionen
                  im Unternehmen so gelenkt werden, dass genau dort investiert
                      wird, wo die
                      höchste Rendite erwirtschaftet werden kann – bzw.
                      wo können Investitionen in die Substanzerhaltung
                      gerade so lange herauszögert werden, damit der ganze
                      Laden nicht zusammenklappt. In
                  der Energiebranche werden
                        via „Asset
                        Management“ beispielsweise Investitionen ins Leitungsnetz
                        so gesteuert, dass die Versorgungssicherheit gerade
                        noch aufrechterhalten werden kann. Reserven, die nur
                        Geld kosten
                        und keine Rendite
                        bringen, sollen auf das absolut notwendige Maß heruntergefahren
                        werden.  
              Treiber
                  für die Einführung des „Asset
                          Managements“ in der Energiebranche war die Auftrennung
                          von Anlagenbetrieb und Anlageneigentum. Dieses „Unbundling“ hat
                          das „Asset Management“ provoziert, denn
                          beim „Asset
                          Management“ geht es auch darum, auseinander zusortieren
                          wer nach dem Unbundling eigentlich für was zuständig
                          ist. Die Geschäftsführer und Vorstände
                          von Mehrspartenunternehmen – also insbesondere
                          Stadtwerke – wenden
                          das „Asset Management“ bereits im Strom-
                          und Gassektor an. Deshalb muss damit gerechnet werden,
                          dass
                          als nächstes
                          auch der Wassersektor dem „Asset Management“ unterworfen
                          wird.  
              Das
                  Unbehagen der Wasser- und Abwasserwerker rührt
                            daher, dass mit dieser Managementmode eine „Kurzfristdenke“ statt
                            der bislang gepflegten „Langfristdenke“ in
                  der Wasserwirtschaft etabliert würde: „Einfachhandling
                  statt langfristig orientierter Substanzerhaltung und Ressourcenschutz.“ Dabei
                  müsse keine andere Branche eine derartige Langfristigkeit
                  berücksichtigen wie die Wasserwirtschaft.                                  | 
           
          
                              „Asset
                        Management“ in der  
Wasserbranche wird jetzt genormt | 
             
          
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                International
                    ist letzthin beschlossen worden, Vorarbeiten zu starten,
                    um dass AssetManagement über eine Normung auch im Wassersektor
                    einzuführen.
  Hierzu wurde im Technischen Komitee TC224 der Internationalen Standardisierungs-Organisation
  (ISO) die Working Group WG 6 „Asset Management“ gegründet. 
                Arbeitsgrundlage
    für das Normungsgremium ist das „Work Item 337“,
    das auf kanadischen Vorstellungen basiert. Danach soll erst einmal ein Jahr
    lang alles gesammelt werden, was zum „Asset Management“ in der
    Wasserbranche bereits vorliegt. 491 Papiere und Dateien zum „Asset
    Management“ im
    Wasser- und Abwassersektor in englischer Sprache sind schon gelistet. Die
    Befürchtung von Insidern: „Wenn jetzt noch anderssprachige Papiere übersetzt
    werden, wird die Sache völlig uferlos.“ Vor allem auch deshalb,
    weil noch gar keine Strategie erkennbar ist, mit der die zahlreichen offene
    Fragen zum „Asset Management“ in der Wasserbrache beantwortet
    werden könnten (siehe Kasten, siehe auch RUNDBR. 870/1-2).
                 
                 
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                        Strategisches
                          Asset Management  –                          was ist das? 
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                Um
                  die Verwirrung komplett zu machen, gibt es nicht nur ein „Asset-Management“,
sondern auch noch ein „Strategisches Asset-Management“ (SAM). Das „Strategische
Asset-Management“ geht über das reine „physical management“ hinaus
und bezieht die „human ressources“ und das „financial management“ in
eine Gesamtstrategie ein.  
              Schon
                  gibt es Consultings, die den Unternehmen SAM-Software aufdrängen. Insofern
                  kann angenommen werden, dass hinter den Normungsaktivitäten
  für das „Asset-Management“ in Wasser- und Abwasserbetrieben
  ebenfalls kommerzielle Treiber stecken, die versuchen, in den Normungsgremien
  massiv Einfluss zu nehmen. 
              
              
                „Das
                      darf es nicht sein! Keine Verkaufshilfe für Software – sondern
        wenn schon Normung, dann soll das Unternehmen angeregt werden, sich Gedanken über
        die Instandhaltung zu machen“, 
               
              
                     so
                    ein Wasserwerker im Februar 2008 auf einer DIN-Sitzung,
                        in der die Aktivitäten
        von ISO TC 224 „gespiegelt“ werden. Deutsche Wasserwerke
        verweisen zudem darauf, dass man hierzulande bereits eine „Norm“ für
        die Instandhaltungsstrategie habe – und zwar das Arbeitsblatt W400-Teil
        3 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW).  
                    W400–Teil
          3 enthält
          Grundsätze und Ziele für den Betrieb und die Instandhaltung
          von Trinkwasserversorgungsnetzen. Dabei werden die Instandhaltungsziele
          auch nach ihrer Wirtschaftlichkeit beurteilt – allerdings über
          die Lebensdauer und nicht nur über drei Jahre. Gegenüber
          einer umfassenden Asset-Management-Norm hat W400-Teil 3 den Nachteil,
          dass
          sich dieses „Arbeitsblatt“ nur
          auf Wasserverteilungsanlagen bezieht. Für Wasserwerke, Kläranlagen
          und Kanalisationen fehlt noch eine langfristig orientierte Instandhaltungsstrategie
          nebst Dokumentationsverpflichtung.  
                    
              
                
                  
                      
                    
                      Offene
                            Fragen zum „Asset Management“ in der
                            Wasserbranche: 
                                            
                       Kann
                            es ein gemeinsames Papier für Wasserver- und
                            Abwasserentsorgungsunternehmen geben? Oder wäre
                            es achgerechter, spezielle
                          Asset Management-Normen für Netze, Wasserwerke und Klär-anlagen
                          getrennt zu erstellen? 
                       Sollte
                            nach der unterirdischen und der oberirdischen Infrastruktur
                            unterschieden werden? 
                       Kann
                            man sich an die Benchmarkübungen in der Wasserbranche anlehnen – also
              an die Leistungs- und Kennzahlenvergleiche? 
                       Soll
                            man überhaupt eine internationale Norm anpeilen – oder
                            reicht es, einen Leitfaden zu erarbeiten? 
                       Kann
                            eine Asset-Management-Norm für Entwicklungsländer
                            und Industriestaaten gleichermaßen anwendbar
                            sein? 
                       Soll
                            bei der Instandhaltungsstrategie der Wiederbeschaffungswert
                    oder Anschaffungswert
                          zu Grunde gelegt werden? 
                        
                   
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         Der seit 25 Jahren erscheinende BBU-WASSER-RUNDBRIEF            berichtet
            alle 14 Tage über das aktuelle Geschehen in der Wasserwirtschaft
            und in der Wasserpolitik sowie im Gewässerschutz. Ansichtsexemplare
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