aktualisiert: 
	       24. Mörz 2010 
	      
	    
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     |   Recht
             und Unrecht | 
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                 WasserInBürgerhand! 
                  	 
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            |                BBU-Wasser-Rundbrief 
            Nr. 940 vom 9. März 2010 
                                  Vom „BGH-Wasserpreisurteil“                zum
                       
                      Wettlauf um den Minimalstandard 
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                           Das „Wasserpreis-Senkungs-Urteil“ des
                  Bundesgerichtshofs              (BGH) vom 2. Februar 2010 war
                  ein Paukenschlag,              der in der deutschen Wasserwirtschaft              noch
                  lange nachklingen wird. Die BGH-Richter verdonnerten              die
                  Stadtwerke Wetzlar zur Senkung ihrer              Wasserpreise
                  um fast 30 Prozent (vgl. RUNDBR.              921/1-2,
                  918/3, 912/4, 905/1-3).  
              Während
                  die Presse,                    einige Länderwirtschaftsminister
                  und die Verbraucherschutzverbände frohlockten, dominieren
                  in                    der Wasserwirtschaft erwartungsgemäß die
                  sorgenvollen                    Kommentierungen. Bereits vor
                  dem Bekanntwerden                    des BGH-Urteils kritisierte
                  Prof. THOMAS                    WEGENER vom Institut für
                  Rohrleitungsbau an der                    FH in Oldenburg in
                  seinem Editorial in der Januar- Ausgabe der GWF-WASSER/ABWASSER,
                  dass die                    Kartellbehörden von den Wasserwerken
                  zunehmend                    verlangen, die „Unverzichtbarkeit“ von
                  zum Beispiel                    Anlagenteilen in der Wasserversorgung
                  und der                    damit verbunden Kosten nachzuweisen. 
              
                „Die
                      Folge einer solchen Vorgehensweise ist klar:                  Letztlich
                      ist damit der Wettlauf zur Erreichung eines                  Minimalanspruchs eröffnet“, 
                             
               schreibt
                  Prof. WEGENER. Dass im Gefolge des BGHUrteils                    künftig
                  die Kartellbehörden entscheiden, was                    zu
                  den betriebsnotwendigen Ausgaben der Wasserversorgungsunternehmen                    gehört – und
                  was nicht,                    lässt den Rohrleitungsbauspezialisten
                  nichts Gutes                    ahnen. Prof. WEGENER ruft gar
                  zum Widerstand auf: 
              „Es
                  liegt nachgerade auf der Hand: Ingenieure                      und
                  Techniker, die in der Verantwortung stehen,                      dürfen
                  es nicht so weit kommen lassen, dass                      durch
                  Entscheidungen Fachfremder das erreichte                      Qualitätsniveau
                  gefährdet oder gar gemindert                      wird.“ 
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              „Geiz
                          ist geil“ im Wasserwerk 
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                Die Print-Medien
                    feierten das Preissenkungsurteil                  des Bundesgerichtshofs
                    ausnahmslos als Sieg für                  die Verbraucher – nachstehend
                    einige repräsentative                  Schlagzeilen vom 3. und 4. Februar 2010: 
                 
              
              
                - 
                  
„Kartellwächter
                      dürfen teure Wasserversorger                stoppen“ (Stuttgarter Ztg.) 
                 
                - 
                  
 „Trinkwasser könnte billiger werden“ (FAZ) 
                 
                - 
                  
 „Gute Chancen auf billiges Wasser“ (WELT) 
                 
                - 
                  
 „Hoffnung
                      auf niedrige Wasserpreise wächst“    (Rheinzeitung, Koblenz) 
                 
                - 
                  
 „Wasser wird bald billiger“ (Süddt. Ztg.) 
                 
                - 
                  
 „Das
                      Monopol auf dem Wassermarkt wackelt“    (Handelsblatt) 
                 
                - 
                  
 „Urteil
                      scheucht Wasserversorger auf“ (Financial    Times Deutschland) 
                 
                - 
                  
 „Versorger
                      verlieren, Verbraucher gewinnen“    (Frankfurter Rundschau) 
                 
                - 
                  
 „Urteil
                      lässt Wasserkunden hoffen“ (Giessener    Anzeiger) 
                 
                 
              
              
                 Dass
                    das BGH-Urteil längerfristig die Substanzerhaltung,
                     die Qualität und die Versorgungssicherheit        
                      in der Trinkwasserversorgung gefährden könnte,
                      kam keinen der Schnäppchenjäger in den Zeitungsredaktionen
                      in den Sinn. Ob Hygieneanforderungen auf
                    Dauer eingehalten und das Minimierungsgebot             
                       in der Trinkwasserverordnung langfristig in der Praxis
                      Bestand haben wird – egal! Hauptsache: Billig! 
                  
               
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              „Kontrolliert
                          die                Wasser-Monopolisten!“ 
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                Die
                  ausnahmslos schlechte Presse für die Wasserversorger                im
                  Gefolge des BGH-Urteils manifestierte                sich auch
                  in den Kommentaren der Tagespresse.                Beispielsweise kommentierte die FAZ am 03.02.10: 
              
              
                „Die
                      Wasserkunden sind ihren Versorgern (…)                  hilflos
                      ausgeliefert. Wettbewerb, der eine Wahlmöglichkeit                  böte,
                      existiert nicht. (…) Wasserpreise                  bilden
                      sich nicht im Wettbewerb, sondern nach                  dem
                      'Kostendeckungsprinzip’. Ob effizient gewirtschaftet                  wird,
                      spielt keine Rolle. Und ob er über                  die
                      Wasserrechnung nicht auch noch einen versteckten                  Solidaritätszuschlag
                      an den Kämmerer                  abführt, ist für
                      den Bürger kaum zu überprüfen.                  Deshalb
                      ist es gut, dass nun die Kartellbehörden                  genauer hinschauen dürfen.“ 
               
              
                                        Und
                        die SZ kommentierte unter der Überschrift                        „Quelle
                        des Unmuts - Wasserversorger müssen                        kontrolliert werden, sie sind Monopolisten“, dass 
                      sich viele Kunden von den Wasserwerken „über
                      den                      Tisch gezogen“ fühlen: 
                    
              
                „Wer
                            von seinem Versorger gar Einblick in die                        Kostenkalkulation
                            verlangt, stößt dort meist auf                        eine
                            Mauer des Schweigens – aus Sicht der Kunden                        ein
                            unhaltbarer Zustand. Ein Unternehmen,                        dass
                            nicht bereit ist, diese Zahlen auf den Tisch                        zu legen, muss dazu gezwungen werden.“ 
               
              
                                                  Die
                          BGH-Richter hätten mit ihrem Urteil „ein wichtiges                          Signal“ gegeben: „Die
                          kommunalen Betriebe                          müssen sich künftig auf strenge Kontrollen einstellen.“ 
                          
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              „Der
                          Alptraum                der deutschen Wasserindustrie“  | 
             
          
            |   | 
            Die
                    Chefredaktion des HANDELSBLATTS steht seit                    eh
                    und je mit der öffentlichen Wasserwirtschaft in                Fehde.
                    So war das BGH-Urteil dem HANDELSBLATT                am
                    3. Febr. 2010 nicht nur den Aufmacher                auf
                    Seite 1 wert, sondern auch die Seiten 4 und 5 –                und
                    zwar jeweils ganzseitig. Keine andere Zeitung in                Deutschland
                    hat dem BGH-Urteil so viel Platz und                Bedeutung eingeräumt - Tenor: 
              
                „Bisher
                        lebten Deutschlands Wasserversorger wie  in einem Schutzgebiet.
                        Sie konnten die Preise  bestimmen, wie sie wollten. Auch
                        deshalb ist  Wasser hierzulande so teuer wie sonst fast nirgendwo.“ 
                             
                                    In
                    seiner Berichterstattung widmet sich das HANDELSBLATT                      ausführlich „dem
                    größten Sieg“ von                      HERMANN
                    DAIBER, der als Chef der Hessischen Kartellbehörde                      den
                    Kampf gegen die Wetzlarer Wasserwerke                      durch
                    alle Instanzen erfolgreich durchgefochten                      hat.
                    DAIBER sei „der Alptraum der deutschen                      Wasserindustrie“.
                    Nach Meinung des HANDELSBLATTS                      hat der
                    BGH mit seinem Urteil „eine Revolution“                      losgetreten.  
              Das
                    ist vielleicht übertrieben–                      aber
                    die Wasserwerker müssen sich künftig warm                      anziehen.
                    Denn die Wirtschaftsminister vieler anderer                      Bundesländer
                    werden - ermutigt durch das Urteil – jetzt ebenfalls
                    versuchen, rigoros Preissenkungen  bei den Wasserwerken durchzusetzen. „Sinkende  Preise
                    sind schließlich populär – beim Wähler“,  schreibt das HANDELSBLATT.  
              Auch
                    die Preissenkungsverfahren                      von DAIBER
                    in Hessen werden jetzt                      neuen Drive entfalten.
                    Denn gegenüber der Mainova                      in Frankfurt/M.
                    und gegen die Stadtwerke Kassel hat                      DAIBER
                    ebenfalls Preissenkungen verfügt – jeweils                      um
                    satte 37 Prozent! Weitere sechs hessische                      Wasserversorger
                    hat DAIBER gleichfalls im Visier.                      Dabei
                    handelt es sich um die Wasserversorger in                      Wiesbaden,
                    Darmstadt, Herborn, Gießen, Oberursel                      und Eschwege.                  | 
           
          
            
              
                 
               
             
              BGH-Wasserpreisurteil:
                           
                          Mediale                Image-Pleite für die Wasserversorger  | 
             
          
            |   | 
            Man
                    darf gespannt sein, ob man in der Wasserversorgung überhaupt
                    registriert, dass die Wasserversorgungsunternehmen  anlässlich
                    des BGH-Urteils                quer durch die Republik zu
                    geldgierigen Monopolisten                aufgebaut wurden.
                    Eine Reflektion darüber, wie                es zu diesem
                    Image-Desaster kommen konnte, wäre                wohl
                    nicht das Verkehrteste. Zumal die öffentliche                Vorführung
                    der Wasserversorger durch die Journaille                in
                    seltsamen Kontrast zu den Meinungsumfragen                steht,
                    die die Wasserversorger selbst in Auftrag gegeben                haben.
                    Danach sehen laut einer Kundenumfrage                des
                    Verbandes kommunaler Unternehmen                (VKU) fast
                    drei Viertel der Wasserkunden ihren                Wasserpreis
                    als angemessen an. Und nach dem                Kundenbarometer
                    des Bundesverbandes der deutschen                Energie-
                    und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich immerhin noch knapp
                    die Hälfte der Befragten                mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis
                    als zufrieden                bis sehr zufrieden. (Wobei anzumerken
                    wäre, dass                nur dem kleinsten Teil der Bevölkerung überhaupt 
                präsent ist, welcher Betrag auf der Wasser- und                Abwasserrechnung
                ausgewiesen ist.)  
              Die
                    Preiswahrnehmung                bei den
                  Kunden einerseits und die                Diskreditierung der
                  Wasserversorger in den Medien                andererseits gibt Raum für allerlei Vermutungen: 
                  Sind die Journalisten immer noch geprägt von der                neoliberalen
                  Kampagne zur Totalliberalisierung der                Wasserwirtschaft
                  aus dem Jahr 2000? Oder war nur                einfach die Pressearbeit
                  von VKU und BDEW im                Vorfeld des BGH-Urteils weniger als suboptimal? 
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            alle 14 Tage über das aktuelle Geschehen in der Wasserwirtschaft
            und in der Wasserpolitik sowie im Gewässerschutz. Ansichtsexemplare
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