Die
          Modernisierungsstrategie der Bundesregierung stützt        sich
          im Wesentlichen auf die Kernelemente:
      
        - Einführung
            eines flächendeckenden und transparenten                    Benchmarking
 
        - Lockerung
            des Örtlichkeitsprinzips im Gemeindewirtschaftsrecht
 
        - Übertragung
            der Abwasserbeseitigungspflicht auf              Dritte
 
        -             steuerliche
            Gleichbehandlung von Trink- und Abwasser
 
        - ein
            stärkeres internationales Engagement der deutschen              Wasserwirtschaft
 
      
      Diese
          Kernelemente setzen an den spezifischen Gegebenheiten        der deutschen
          Wasserwirtschaft an, die sich        nachteilig auf die Ausbildung
          zeitgemäßer, wettbewerbsfähiger        Strukturen auswirken
          und die deutsche Wasserwirtschaft        auch im internationalen Maßstab
          nicht im erforderlichen        Maße vorankommen lassen.
      Flächendeckendes
            und transparentes Benchmarking
      Die
          Einführung eines flächendeckenden
          und transparenten          Benchmarking ist ein wesentlicher Bestandteil
          des          deutschen Modernisierungskonzeptes. Mit der Teilnahme          an
          freiwilligen Benchmarkingprojekten stellen sich die          Unternehmen
          einem Vergleichswettbewerb und lassen          sich an den Vorgaben
          der Besten messen. Ein solcher Vergleich          hat eine grundsätzliche
          Bedeutung für die Bewertung          der Leistungsfähigkeit des eigenen Unternehmens.
      In
          zwei Verbändeerklärungen
            von 2003 und 2005 erklärten            sich die deutschen Wasserverbände
            [ATT: Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e.V.; BGW: Bundesverband
            der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V.; DBVW: Deutscher Bund
            verbandlicher            Wasserwirtschaft e.V.; DWA: Deutsche Vereinigung
            für Wasserwirtschaft,
            Abwasser und Abfall e.V.; DVGW: Deutsche Vereinigung des Gas- und            Wasserfachs e.V.] sowie auch            der Verband kommunaler Unternehmen
            e.V. (VKU) bereit,            gemeinsam den erforderlichen konzeptionellen
            Rahmen            für
            ein Benchmarking in der Wasserwirtschaft im            Sinne der
            Selbstverwaltung zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.            Im
            November 2005 wurde ein Leitfaden als            gemeinsamer Rahmen
            und als praktische Hilfestellung            für die Wasserwirtschaftsunternehmen
            zur Vorbereitung,            Durchführung und Auswertung von
            Benchmarkingprojekten            herausgegeben.
       Bislang
          wurden bereits mehrere Projekte, z. B. in Nordrhein-Westfalen, Bayern,
          Thüringen und Hessen durchgeführt.          Aus diesen Kennziffern-
          und Prozessvergleichen          konnten die Unternehmen konkrete Handlungsempfehlungen
          für die untersuchten Tätigkeitsbereiche ableiten.          Insbesondere
          wegen der freiwilligen Teilnahme der Unternehmen          wurde das
          Benchmarking allerdings als unzureichend          kritisiert. Im Modernisierungsbericht
          wird deshalb          hervorgehoben, dass es darauf ankommt, Benchmarkingprojekte          breitenwirksam
          und unter Beteiligung auch          der kleinen, meist öffentlich-rechtlichen
          Unternehmen          durchzuführen. Ob dieses Modell zukunftsfähig
          ist, wird          sich letztlich an den konkreten Auswirkungen auf
          das Qualitäts-          und Preisniveau der Wasserver- und Abwasserentsorgung          zeigen.
      Lockerung
            des Örtlichkeitsprinzips
       Im
          Zusammenhang mit einer Modernisierung stellt sich          auch die
          Frage nach einer Optimierung der Strukturen          der deutschen
          Wasserwirtschaft. Das im Gemeindewirtschaftsrecht          verankerte Örtlichkeitsprinzip fesselt die Unternehmen
          an ihren Standort und behindert Unternehmenszusammenführungen          zu
          wirtschaftlich optimalen          Betriebsgrößen. Der Modernisierungsbericht
          nimmt hier          die Länder in die Pflicht, eine Lockerung
          zu prüfen. Damit          würden kommunale Unternehmen die
          Möglichkeit erhalten,          sich an Ausschreibungen anderer
          Kommunen zu beteiligen.          Im starren Örtlichkeitsprinzip
          wird auch eines          der Haupthindernisse dafür gesehen, dass
          sich die deutsche          Wasserwirtschaft nicht im erforderlichen
          Umfang          international betätigen kann.
      Übertragung
            der Abwasserbeseitigungspflicht auf Dritte
       Ein
          weiteres Modernisierungshindernis besteht in der  fehlenden Umsetzung
          der nach § 18 a Abs. 2a des Wasserhaushaltsgesetzes  (WHG) möglichen Übertragung
          der          Abwasserbeseitigungspflicht der Kommunen auf Dritte          in
          die Länderwassergesetze. Bereit seit 1996 können gemäß          dieser
          Norm die Länder regeln, unter welchen Bedingungen          die
          Abwasserbeseitigungspflicht von einer          Kommune auf einen Dritten
          ganz oder teilweise befristet          und widerruflich übertragen
          werden kann. Bisher          haben nur drei Länder – Baden-Württemberg,
          Sachsen          und Sachsen-Anhalt – die Umsetzung in ihren
          Landeswassergesetze          vorgenommen, ohne bisher jedoch die erforderlichen          Durchführungsverordnungen
          zu erlassen.          Einzelne Bundesländer haben sich auch gegen
          eine solche          Umsetzung ausgesprochen.
      Mit
          der so genannten „Privatisierungsoption“ geht
        es        nicht um eine generelle Privatisierung der Abwasserentsorgung.        Gemäß dem
        auch im Koalitionsvertrag noch        einmal ausdrücklich hervorgehobenen
        Grundsatz, dass        die Kommunen eigenständig über die Organisation
        der        Abwasserentsorgung entscheiden können, muss diesen        aber,wenn
        sie es für zweckmäßig erachten, diese Option        offen stehen.
      Einführung
            einer generellen Steuerpflicht für  Abwasserentsorgungsleistungen
      Der
          Modernisierungsbericht widmet sich zunächst
        sehr        ausführlich der Prüfung der positiven und negativen        Folgen
        der Einführung einer Umsatzsteuerpflicht im        Abwasserbereich,
        einer seit vielen Jahren diskutierten        Thematik. Das Problem ist,
        dass in diesem Bereich zwei        gravierende steuerliche Ungleichbehandlungen bestehen:
      
        
            - Erstens gibt
                es beim Abwasser eine steuerliche Ungleichbehandlung                  von
                privaten und öffentlich-rechtlichen                      Entsorgungsunternehmen.
                Die Steuerbefreiung                      für Abwasser gilt
                nur für öffentlich-rechtliche
                      Entsorgungsunternehmen,                      für die
                      die Abwasserentsorgung                      eine hoheitliche
                      Tätigkeit darstellt. Wird die Abwasserentsorgung                      hingegen
                      von Unternehmen in privatrechtlicher                      Organisationsform
                      wahrgenommen, müssen                      diese ihre
                      Leistungen mit dem vollen Umsatzsteuersatz                      von
                      19 % in Rechnung stellen. Eine steuerliche                      Gleichbehandlung
                      im Bereich der Abwasserwirtschaft– 
                      unabhängig von der Organisationsform – würde
                      Chancengleichheit                      im Wettbewerb herstellen
                      und auch                      dem vom Europäischen
                      Parlament und der EU-Kommission                      geforderten
                      Grundsatz der Wettbewerbsneutralität                      entsprechen.
                      
             
            -  Zweitens
                gibt es eine steuerliche Ungleichbehandlung                  von
                Abwasser und Trinkwasser. Letzteres wird mit                  dem
                ermäßigten Steuersatz von 7% besteuert.
                        Die unterschiedliche                        Besteuerung
                        stellt eine Behinderung                        für
                        einen Querverbund zwischen Ver- und Entsorgungsdienleistungen                        und
                        damit für die Herausbildung                        zeitgemäßer
                        Organisationsformen zwischen dem                        Trink-
                        und Abwasserbereich dar. Während im Trinkwasserbereich                        z.
                        B. für Investitionen ein Umsatzvorsteuerabzug                        möglich
                        ist, steht diese Option öffentlichrechtlichen                        Unternehmensformen
                        im Abwasserbereich                        nicht zur Verfügung.
                        Die unternehmerische Zusammenführung                        von
                        Trink- und Abwasser würde ökologisch                        Sinn
                        machen, da dann der Wasserkreislauf im                        Unternehmen geschlossen wäre.
 
        
       
      Im
          Modernisierungsbericht wurden außerdem anhand          verschiedener
          Modellrechnungen auf Basis realer Unternehmensdaten          die Vor-
          und Nachteile einer generellen          Steuerpflicht der Abwasserentsorgung
          bewertet. Daraus          ließen sich grundsätzlich machbare
          Entscheidungen ableiten.          Doch die Beurteilung der steuerlichen
          Gleichstellung          von Trink- und Abwasser ist sehr uneinheitlich.
          Während          die kommunalen Spitzenverbände eine Steuereinführung          ablehnen,
          weil dann eine dann gravierende Gebührenerhöhung          notwendig
          werde, macht der Modernisierungsbericht          die positiven Wirkungen
          eines Vorsteuerabzugs          deutlich, die sich bei dem von den Verbänden
          aufgezeigten          zukünftigen hohen Sanierungsinvestitionsbedarf          ergeben.
        Vor
            dem Hintergrund zweier laufender Beschwerden          des Bundesverbandes
            der Deutschen Entsorgungswirtschaft          e.V. (BDE) bei der EU-Kommission
            wegen der o.g.          steuerlichen Benachteiligung privater Entsorger
            im Abwasserbereich          und analog bei der Abfallentsorgung          könnte
            kurzfristig Handlungsdruck entstehen, hier endlich          zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.
        Internationales Engagement 
          der deutschen          Wasserwirtschaft
        Die
            Modernisierungsstrategie fordert aus zwei Gründen  auch ein
            stärkeres internationales Engagement der deutschen          Wasserwirtschaft:
        
          
              - Erstens
                  sieht sich Deutschland als eines der reichsten                    Länder
                  der Erde aus entwicklungspolitischer Sicht in                    der
                  Verantwortung, einen eigenen Beitrag zur Lösung                      der
                  weltweiten Wasserprobleme in Zusammenhang                      mit
                  der Umsetzung der so genannten Millenniumziele                      der
                  UNO zu leisten. Auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm                      im
                  Juni 2007 wurde das Ziel noch einmal bekräftigt.                      Von
                  dem Millenniumziel, bis zum Jahre 2015                      den
                  Anteil der Weltbevölkerung zu halbieren, der                      ohne
                  Zugang zu sauberem Wasser und ohne Zugang                      zu
                  einer sanitären Basisversorgung ist (2005 ca. 1,1
                      Mrd.                      bzw. 2,6 Mrd. Menschen), sind
                      wir noch weit entfernt.                      Es ist zu
                      befürchten, dass sich durch den erwarteten                      Klimawandel
                      die Probleme insbesondere in den Entwicklungsländern                      noch
                      verschärfen könnten. In den                      wasserarmen
                      Ländern werden nicht nur technische                      Lösungen
                      zur Wasseraufbereitung und Abwasserentsorgung                      benötigt,
                      sondern integrative Ansätze, die                      die
                      knappen Wasserressourcen schützen und erhalten.                      Bei
                      diesen häufig kleinflächigen Projekten könnte                      die
                      kommunal geprägte deutsche Wasserwirtschaft                      einen
                      wertvollen Beitrag leisten.
                      
               
              -  Zweitens
                  stellt sich für die deutsche Wasserwirtschaft                    die
                  Frage, wie sie sich – über die reine staatliche
                        Entwicklungshilfe                        hinaus – an
                        verschiedenen internationalen                        Projekten
                        beteiligen kann. Die Wasserwirtschaft                        macht
                        jährlich weltweit einen Umsatz von 250 Mrd. €.                        Noch
                        spielen deutsche Firmen beim Export spezifischer                        Anlagen
                        und Komponenten im Wasserbereich                        auf
                        dem Weltmarkt als Nischenspezialisten eine                        führende
                        Rolle. Zunehmend fehlen diesen Firmen jedoch                        deutsche
                        Anlagenbetreiber für internationale                        Großprojekte
                        als Kooperationspartner. Denn für
                        internationale                        Großprojekte
                        sind Systemlösungen gefragt,                        die
                        Planung, Anlagenbau, Anlagenbetrieb und Finanzierung                        aus einer Hand bieten.
 
          
         
        Wie
            bereits aufgezeigt, ist die überwiegend kleinteilige,  durch
            das Örtlichkeitsprinzip gebundene deutsche  Wasserwirtschaft
            ein wesentliches Hindernis für ein internationales          Engagement.
            Der Modernisierungsbericht          soll hier eine Strategiediskussion
            anregen, in welche Richtung          und in welchem Umfang sich die
            deutsche Wasserwirtschaft          international entwickeln bzw.
            positionieren          kann.