Hamburg
          hatte die Bürgerschaft im Jahr 2006 unter dem Druck eines Volksbegehrens
          ein Privatisierungsverbot für die öffentliche Wasserversorgung
          beschlossen („Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung
          in öffentlicher Hand“ – s.
          RUNDBR. 759/3, siehe: www.unser-wasser-hamburg.de.
          Nicht ganz so weit will man jetzt in Bremen gehen. Dort sollen Privatisierungen
          von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge dann für eine
          Privatisierung offen stehen, wenn dies von der Bevölkerung in
          einem Volksentscheid gutgeheißen wird:
      
         „Es
              soll in Bremen künftig keine Privatisierung öffentlicher
              Unternehmen (…), ohne dass die Bremerinnen und Bremer darüber
              selbst entschieden haben“,
      
                  wird
          der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion,
          BJÖRN
            TSCHÖPE, im europaticker vom 18.07.12 zitiert. Öffentliche
            Unternehmen seien in einer modernen Demokratie ein wesentliches
            Instrument zur politischen Gestaltung des Gemeinwesens.
      
        „Die
              Veräußerung von Anteilen der öffentlichen Unternehmen
                  ist ein sehr weitreichender und folgenschwerer Eingriff, dessen
              Auswirkungen weit über die Dauer einer Legislaturperiode hinausreichen“,
      
                  so
          TSCHÖPE. Mit der Änderung der Landesverfassung wolle die
                rot-grüne Koalition in Hamburg öffentliche Unternehmen „vor
                kurzsichtigen Veräußerungsangriffen“ schützen, „wie
                dies in der Vergangenheit durch die CDU mehrfach betrieben“ worden
                sei. (Dass auch die rot-grüne Koalition in Gefahr stand,
                sich im Hinblick auf die Bremer Abwasserentsorgung auf das Glatteis
                von Privatisierungen
                zu begeben, kann im RUNDBR. 958/2-3 nachgelesen
                werden.) Unternehmen mit öffentlichem Charakter müssten
                dem Gemeinwohl der Stadt und nicht privaten Gewinninteressen
                dienen. Ihre Leistungen
                müssten
                für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen
                zugänglich
                sein. Es sei daher nur folgerichtig, dass die Bürgerinnen
                und Bürger
                Bremens als ideelle politische Eigentümer ihrer Unternehmen
                die Möglichkeit bekommen, über derart grundlegende
                Entscheidungen selbst abzustimmen, ist im europa-ticker über
                die Absichten der Koalition von SPD und Bündnis 90/ Die
                Grünen zu lesen. Die
                Koalition habe sich darauf verständigt, in der Bürgerschaft
                einen Antrag einzubringen, der eine entsprechende Änderung
                der Landesverfassung vorsieht. Ein zustimmender Volksentscheid
                werde künftig
                nötig,
      
        „wenn öffentliche
              Unternehmen und Konzerne der Freien Hansestadt Bremen, die dem Gemeinwohl
              dadurch dienen, dass sie Verkehrsleistungen
                      oder Versorgungs- und Entsorgungsleistungen für die Allgemeinheit
                      erbringen oder wesentliche Beiträge zur wirtschaftlichen,
                      verkehrlichen oder kulturellen Infrastruktur leisten oder
                      geeignet sind, die Verwirklichung
                      des Anspruchs aus Art. 14 Abs. 1 (Anspruch auf eine angemessene
                      Wohnung) zu fördern, veräußert werden sollen“.