Der
              Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) hat
              in seiner Stellungnahme vom 9.10.06 zu den wettbewerbsradikalen
              Vorstößen aus EU-Kommission und
              EU-Parlament hervorgehoben, dass - sollten sich diese Vorstellungen
              durchsetzen - „selbst
                bestehende Verträge europarechtswidrig wären“!
                Wenn die EU umfassende Ausschreibungspflichten für interkommunale
                Zusammenarbeit und für Konzessionsverträge einzuführen
                würde, dann könnten die Kommunen 
           
        
          „kaum noch frei
                      entscheiden, wie sie ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen.
                      Für viele erfolgreiche öffentlich-rechtliche Partnerschaften
                      im Bereich der Wasserwirtschaft könnte dies das Aus bedeuten“.
                    
        
        
                    Der BGW bezog
                  sich mit seiner Kritik auf die Berichtsentwürfe
                        der EP-Abgeordneten BARBARA WEILER (SPD) und WERNER LANGEN (CDU).
                        Beide Berichterstatter fordern Kon-zessionen und öffentliche
                        Dienstleistungsaufträge weitgehend gleich zu behandeln.
                     
        
          „Eine solche Regelung würde das Ende der Entscheidungshoheit
                            der Kommunen bedeuten. Durch die Ausschreibungspflicht für Konzessionen
                            und interkommunale Zusammenarbeit wür-de die gewachsene und
                            bewährte Struktur der Wasserversorgung in Deutschland allein
                            aus marktpolitischen Gründen in Frage gestellt“,