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14. Januar 2007

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 16.12.2006

 

„Gleichberechtigte“ Förderung
von Kleinkläranlagen in Sachsen

 

Im Rahmen einer Neuorientierung der Förderpolitik im ländlichen Raum wird Sachsen ab 2007 auch Kleinkläranlagen „gleichberechtigt“ fördern. Hierzu erklärte der Dresdener Umwelt- und Landwirt-schaftsminister am 15.12.06: „Die wirtschaftlichste Lösung zählt.“ Ferner teilte Minister STANISLAW TILLICH (CDU) mit, dass die Entscheidungen zwischen dezentralen und zentralen Varianten der Abwasserentsorgung künftig „vor Ort getroffen“ werden sollen, „also bei der Kommune oder dem Abwasserzweckverband“. Um die Zukunftsfähigkeit der Dörfer zu erhalten, solle der Förderung im Abwasserbereich „ein neues Gesicht gegeben“ werden:

„Weg von staatlichen Vorgaben, hin zu regionalen Vorschlägen. Gemeinsame Konzepte von Dörfern einer Region seien dabei das Gebot der Stunde.“

Die Neuorientierung der Förderpolitik bei der ländlichen Abwasserinfrastruktur begründete TILLICH mit dem demographischen Wandel und den redu-zierten Fördermitteln.


„Dauerhaft sicher“ ist nur der
zentrale Kläranlagenanschluss!

 

Von der „gleichberechtigten“ Förderung von dezentralen Lösungsansätzen bei der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum will man im baden-württembergischen Umweltministerium rein gar nichts wissen. In einer Resolution an die Stuttgarter Umweltministerin TANJA GÖNNER (CDU) hatten wir erläutert, dass
• die exzellenten Ablaufwerte moderner Klein(st)kläranlagen
• sowie die Möglichkeiten der zentralen Überwachung via Sensoren und Internet
inzwischen eine stärkere Berücksichtigung auch der wirtschaftlichen Aspekte erlauben.

Das Ministerium hat uns darauf hin am 30.10.06 geantwortet, dass dezentrale Lösungen nur dann genehmigungsfähig wären, wenn

„die zentrale Abwasserbehandlung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist. Für alle anders gelagerten Fälle ist nur eine zentrale Lösung (…) möglich“.

Das „wirtschaftliche Gründe“ de facto aber kaum eine Rolle spielen, liegt an der Gewissheit der baden-württembergischen Wasserwirtschaftsverwaltung, dass nur die zentrale Lösung die Gewähr für einen „dauerhaft gesicherten Betrieb“ biete. Und daran „orientiert sich auch die Förderpolitik des Landes“.

Bereits in einer Antwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten und Oberbürgermeisters von Öhringen, JOCHEN KÜBLER, hatte das Ministerium in der Landtags-Drs. 14/502 unterstrichen, dass nach zahlreichen Verwaltungsgerichtsurteilen für Grundstücksbesitzer 25.000 Euro eine „zumutbare Belastung“ für den Anschluss an zentrale Abwasseranlagen darstellen.

Nach Statistiken, die uns aus einem der vier baden-württembergischen Regierungsbezirke vorliegen, beläuft sich die Bezuschussung von zentralen Abwasservarianten pro angeschlossener Person (!) inzwischen auf über 4.000 Euro. Bei einem Vierpersonenhaushalt addiert sich also zur zumutbaren Belastung von 25.000 Euro noch eine durchschnittliche Fördersumme der Öffentlichen Hand von 16.000 Euro. Die Gesamtkosten für den Kanalanschluss liegen damit bei über 40.000 Euro. Demgegenüber sind moderne Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik inzwischen für 4.000 Euro zu haben. Angesichts des grotesken Missverhältnisses zwischen den Kosten für zentrale und dezentrale Abwasservarianten haben wir in Gesprächen mit Landtagsabgeordneten erneut gefordert, dass die Förderpolitik überdacht werden muss.


(AbonnentInnen des RUNDBRIEFs. können via E-Mail an nik@akwasser.de kostenlos unsere diesbezügliche Resolution sowie das Anschreiben an die Ministerin anfordern.)

Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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