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	       2. März 2008 
	      
	    
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     |   Recht
             und Unrecht | 
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief,
            5.1.2008 
        
      "Altanschließer " in
              MäcPomm begehren auf 
               
       
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          In Mecklenburg-Vorpommern
                kocht die Volksseele, zumindest diejenige der Hausbesitzer, die
                schon zu DDR-Zeiten rechtskräftig an die Kanalisation angeschlossen
                waren – die aber erst jetzt von den Abwasserverbänden
                zur Kasse gebeten werden.              Die derzeit eingeforderten Anschlussbeiträge bewegen sich in
              einer Größenordnung, die für viele Hausbesitzer ruinös
              sind. Als besonders ungerecht wird empfunden, dass sich die Anschlussbeiträge nach der Größe der Grundstücke richten.  
          "Das Grundstück dreht nicht den Wasserhahn auf und geht
            nicht auf die Toilette!" artikulieren die Betroffenen ihr Unverständnis
            für diese im Kommunalabgabengesetz festgelegte Grundstücksorienteirung
            der Anschlussbeiträge. Die Hausbesitzer fordern deshalb eine
            Abkehr von der Grundstücksfläche und eine Veranlagung nach
            der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kanalisation: 
           
        
          "Zwei Bürger auf einem Grundstück mit 2000 Quadratmetern
                verursachen weniger Abwasser als sechs Bürger auf einem 500
                Quadratmeter großen Grundstück!" 
         
        
              Die Hausbeistzer
                  verlangen demzufolge, dass die Anschlussbeiträge
                völlig abgeschafft werden – und die Investitionskosten
                für Kanäle und Kläranlagen künftig nur noch über
                Abwassergebühren abgerechnet werden. 
              Als Speerspitze
                  im Kampf gegen die Anschlussbeiträge fungiert
                das "Aktionsbündnis Wasser/Abwasser Mecklenburg-Vorpommern",
                das sich unter dem Dach der "Vereinigung Deutscher Grundstücksnutzer" (VDGN)
                organisiert hat. Die VDGN-Monatszeitschrift "Das Grundstück" 11-12/07
                berichtet in einem großen Sonderteil über den "Wassergipfel" am
                7. November 2007, zu dem sich in Bützow rund 600 Aktivisten
                gegen die Anschlussbeiträge versammelt hatten: 
               
        
          "Schluss
                      mit ruinösen Beitragsbescheiden, die das Lebenswerk
                      kleiner Leute vernichten, die Menschen ausplündern und das selbstgenutzte
                      Grundstückseigentum entwerten!" 
         
        
                  Besonderen Ingrimm
                      bei den Aktivisten ruft der Druck hervor, den da Schweriner Innenministerium
                      auf die Abwasserverbände ausübt,
                    die bereit sind, auf einen Anschlussbeitrag zu verzichten. Das Innenministerium
                    besteht gegenüber den kommunalen Abwasserbetrieben und –verbänden
                    ultimativ darauf, dass die "Aufgabenträger" "ihre
                    gesetzlich bestehenden Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen." 
                  Das Aktionsbündnis und der VDGN warnen, dass der soziale Frieden
                    in Mecklenburg-Vorpommern in Gefahr gerate, wenn das Innenministerium
                    nicht endlich Vernunft einkehren lasse. Die NPD warte nur darauf,
                    die Empörung der Hausbesitzer zu instrumentalisieren. 
                  Weitere
                      Auskunft zu den VDGN-Vorschlägen zur Umstellung von
                    Anschlussbeiträgen auf Abwassergebühren: 
                  VDGN-Fachgruppe Wasser/Abwasser 
  Irmastraße 16 
                    12683 Berlin 
                    Tel.: 030/65 66 11 715 
                    E-Mail: info@vdgn.de 
                    Internet: www.vdgn.de 
                  
                    
                       
                        Von
                            der "Auflösung" von Anschlussbeiträgen 
                        Zu
                            dem Gefühl, "ausgeplündert" zu
                            werden, trägt bei den Hausbesitzern Mecklenburg-Vorpommerns
                            auch bei, dass die Anschlussbeiträge nicht dazu
                            dienen, die Eigenkapitalbasis der Abwasserverbände
                            zu stärken. Die Einnahmen aus den Anschlussbeiträgen
                            werden nämlich nach der "Eigenbetriebsverordnung" (§ 20
                            (3)) "mit dem durchschnittlichen betriebsgewöhnlichen
                            Abschreibungssatz aufgelöst". Auf dem "Wassergipfel" wurde
                            dies am Beispiel eines Abwasserzweckverbandes folgendermaßen
                            illustriert: 
                        
                          "Bei
                                unserem Zweckverband wird dieser Geldbetrag nunmehr
                                jährlich mit 2,5 Prozent, also in einem Zeitraum
                                von 40 Jahren aufgelöst, in dem damit die Gebühren
                                für alle gedeckelt werden." 
                         
                        Die
                            Regelung hinterlässt bei den Hausbesitzern somit
                            den Eindruck, dass die von ihnen ächsend aufgebrachten
                            Anschlussbeiträge nur dazu genutzt werden, die
                            Abwassergebühren für jedermann "zu
                            subventionieren". Ferner stellen die Hausbesitzer
                            in Frage, wer denn die künftigen Investitionen
                            finanzieren soll, wenn die Abschreibungen für
                            die Anlagenwerte um die Anschlussbeiträge zu
                            kürzen sind (Kommunalabgabengesetzt § 6
                            (2a)). Von einer nachhaltigen Finanzierung der kommunalen
                            Siedlungswasserwirtschaft könne somit keine
                            Rede sein. 
  Mit Misstrauen wird auch der Forderung der Wasserwirtschaft begegnet, das "Örtlichkeitsprinzip" aufzubrechen.
  Während jetzt die Anschlussbeiträge und –gebühren zumindest
  innerhalb des heimischen Zweckverbandes verbraten werden, könnte eine
  Lockerung des Örtlichkeitsprinzips dazu führen, dass die Anschlussbeiträge
  auch noch zur Expansion über die Grenzen des angestammten Hoheitsgebietes
  hinaus missbraucht werden könnten. 
                         
                         
                       
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         Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
              regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
              Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
          
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