Am
              20. Sept. 2007 hat der Düsseldorfer Landtag nach langwierigen
              Querelen die Novelle der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung
              beschlossen. Nachdem sich NRW-Ministerpräsident RÜTT-GERS
              durch seine aktuelle Publikationen als Streiter gegen den Neoliberalismus
              profiliert, ist er bei der Novelle der Gemeindeordnung mit seiner
              CDU-Fraktion voll auf den „Privat vor Staat“-Kurs seiner
              FDP-Koalitionskollegen eingeschwenkt. Die
              neu gefasste NRW-Gemeindeordnung ist deshalb so gestrickt, dass
              die kommunalen
              Unternehmen künftig
                nur noch bei einem „dringenden öffentlichen Zweck“ tätig
                werden dürfen und nur dann, wenn private Unternehmen diese
                Aufgabe „nicht mindestens ebenso gut und wirtschaftlich“ erledigen
                können. 
          Bei der Deckelung
              der kommunalen Stadtwerke ließ sich
                  die Düsseldorfer CDU-FDP-Koalition auch nicht durch die
                  starken öffentlichen
                  Proteste beirren. Nicht nur von den 230 NRW-Stadtwerken, sondern
                  auch von Bürgermeistern und Kommunalpolitikern, wurde
                  der Novellenentwurf heftig kritisiert. Obwohl CDU und FDP behaupten,
                  mit der Novelle des Gemeindewirtschaftsrecht den Wettbewerb
                  stärken
                  zu wollen, werde die Novelle nach Ansicht der Kommunalvertreter
                  die gegenteilige Wirkung provozieren. Die Bevorzugung privater
                  Unternehmen werde vor allem im Energiebereich dazu führen,
                  dass “das Oligopol der großen Konzerne zementiert“ würde.
                  
          Die neue Gemeindeordnung
              ist damit ein Baustein, um die Flurbereinigung in der Kommunalwirtschaft
              voranzutreiben. Kleine Stadtwerke
                    werden auf Grund der jetzt verbindlich vorgeschriebenen Bevorzugung
                    privater
                    Unternehmen vom „Markt“ verschwinden. 
           
        
          „Die
                          Verschärfung
                          der Gemeindeordnung bedeutet für uns eine massive
                          Einschränkung
                          der unternehmerischen Spielräume“, 
        
        
          so beispielsweise
                            GISBERT BÜTTNER, Geschäftsführer der
                            Hertener Stadtwerke. Wie der Verband kommunaler Unternehmen
                            (VKU)
                            nach der Verabschiedung
                            der Novelle mitteilte, hätten die Regierungsfraktionen
                            zwar in einem Entschließungsantrag zum Gesetz
                            Argumente der kommunalen Seite aufgegriffen, den
                            Gesetzestext selbst
                            aber nicht entsprechend
                          angepasst. 
           
        
          „Dies ist letztlich reine Augenwischerei,
                                weil es die Gerichte nicht bindet“,
        
        
           kritisierte
                                  der VKU. Die fraglichen Erläuterungen
                                  hätten
                                  lediglich der Beruhigung in den eigenen Reihen
                                  der CDU-Fraktion gedient.
                                  Die Verschärfung
                                  des Gemeindewirtschaftsrecht werde „die
                                  Kommunalwirtschaft in ihrem Kern treffen“.
                                  Das Gesetz stoße
                              deshalb nach Ansicht des VKU 
           
        
          „auf
              erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche
                                        Bedenken“.
                                  
        
        
          Eine Vielzahl
                  von Stadtwerken halte es für
                                          erforderlich, die geplanten Gesetzesänderungen
                                          einer gerichtlichen Überprüfung
                                          zuzuführen.
                                          Sie haben sich deshalb entschlossen,
                                          gemeinsam ein Gutachten zur Überprüfung
                                          der Rechtsschutzmöglichkeiten
                                          der Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen
                                          nach der Verschärfung
                                          des kommunalen Wirtschaftsrechts in
                                  NRW in Auftrag zu geben: 
           
        
          
            „Damit
                                                  soll die letzte Möglichkeit
                                          zur Abwendung des Gesetzes ergriffen
                                                  werden.“